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   BVerwG, 29.11.1979 - II C 14.77   

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BVerwG, 29.11.1979 - II C 14.77 (https://dejure.org/1979,1067)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1979 - II C 14.77 (https://dejure.org/1979,1067)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1979 - II C 14.77 (https://dejure.org/1979,1067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dachorganisation - Gewerkschaft - Beamtenschaft - Spitzenorganisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 17.76

    Spitzenorganisationen - Fachverbände

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 14.77
    Auch Dachorganisationen von Gewerkschaften, die nur einen beschränkten Kreis der Beamtenschaft vertreten, sind keine Spitzenorganisationen im Sinne von § 94 BBG (im Anschluß an BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76]).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - (BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76]) entschieden, daß reine Fachorganisationen, die nur einen beschränkten Kreis der Beamtenschaft vertreten und daher für die Belange der Beamtenschaft als solcher nicht von erheblicher Bedeutung sein können, nicht als Spitzenorganisationen im Sinne von § 58 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - anzusehen sind.

    Allerdings betraf der durch Urteil vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - (a.a.O.) entschiedene Fall den Landesverband Niedersachsen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter - BDK - und damit keinen Dachverband, wie die Klägerin, der nach § 4 der Satzung keine natürlichen Personen, sondern nur Verbände angehören.

    Auf diese Weise kann eine sonst kaum abgrenzbare Zersplitterung des Beteiligungsverfahrens verhindert und damit dessen Praktikabilität gewährleistet werden (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76] [315]).

    Die - zum Teil bereits im Urteil vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - (a.a.O.) angeführten - Gesetzesmaterialien, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können (BVerfGE 11, 126 [130 f.]; BVerwG, Urteil vom 27. September 1968 - BVerwG 6 C 14.66 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17] und BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [236]) und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (BVerwGE 36, 192 [214]; 52, 84 [89]), bestätigen die Richtigkeit der Auffassung, daß zu den "Spitzenorganisationen" im Sinne des § 94 BBG nicht die lediglich die Belange einer Beamtengruppe vertretenden Dachorganisationen gehören.

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - (a.a.O.) ausgeführt hat, wird ein etwa durch Art. 9 Abs. 3 GG geschütztes Recht auf negative Koalitionsfreiheit durch den Ausschluß von der Beteiligung an der Vorbereitung beamtenrechtlicher Regelungen nicht berührt.

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits ist es - entgegen der Auffassung der Klägerin - unerheblich, ob die GdP und der BDVR Spitzenorganisationen im Sinne des § 94 BBG sind oder als solche behandelt und an der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse beteiligt worden sind (zu den unterschiedlichen Beteiligungsformen vgl. auch BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76]).

  • Drs-Bund, 24.03.1976 - BT-Drs 7/4922
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 14.77
    Diese Ansicht werde durch Art. 1 § 1 des Entwurfes eines Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 7/4922) bestätigt.

    Selbst die Einzelbegründung zu Art. 1 § 1 des von der Bundesregierung vorgelegten - wegen Ablaufs der Wahlperiode nicht zum Abschluß gebrachten - Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 7/4922, S. 5, 1.1 am Ende) steht mit dieser Auslegung des § 94 BBG in Einklang.

    In der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 7/4922, Anlage 3) heißt es:.

  • BVerwG, 18.09.1973 - I C 9.73

    Zulassung einer Bauart - Herstellung von Spielgeräten

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 14.77
    Aus einer zu unrecht erfolgten Beteiligung anderer Organisationen gemäß § 94 BBG kann die Klägerin auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes keine Rechte herleiten (BVerwGE 5, 1 [BVerwG 04.05.1956 - II C 71/55] [8]; 34, 278 [283 f.]; 44, 82 [87]).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 6 B 30.77

    Überprüfung der Anwendung von Normen des Landesbeamtenrechts durch das

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 14.77
    Ihre allgemeine beamtenrechtliche Stellung bleibt jedoch von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG unberührt (vgl. auch Beschlüsse vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1], vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 54.78 - [Buchholz 237.1 Art. 43 BayBG Nr. 2] und vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 -).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 14.77
    Aus einer zu unrecht erfolgten Beteiligung anderer Organisationen gemäß § 94 BBG kann die Klägerin auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes keine Rechte herleiten (BVerwGE 5, 1 [BVerwG 04.05.1956 - II C 71/55] [8]; 34, 278 [283 f.]; 44, 82 [87]).
  • BVerwG, 04.05.1956 - II C 71.55

    Ernennung von Beamtenanwärtern zu außerplanmäßigen Beamten der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 14.77
    Aus einer zu unrecht erfolgten Beteiligung anderer Organisationen gemäß § 94 BBG kann die Klägerin auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes keine Rechte herleiten (BVerwGE 5, 1 [BVerwG 04.05.1956 - II C 71/55] [8]; 34, 278 [283 f.]; 44, 82 [87]).
  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70

    Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 14.77
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - [Buchholz 237.5 § 81 HessBG Nr. 1 = NJW 1974, 1440] und vom 22. April 1977 - BVerwG 7 C 17.74 - [BVerwGE 52, 313-330 f. -]) verleiht die Gewährleistung freier Forschung und Lehre den deutschen Hochschullehrern über die allgemeine beamtenrechtliche Stellung hinaus zwar eine weitgehende Unabhängigkeit bei der Ausübung ihres Berufs.
  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 14.77
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - [Buchholz 237.5 § 81 HessBG Nr. 1 = NJW 1974, 1440] und vom 22. April 1977 - BVerwG 7 C 17.74 - [BVerwGE 52, 313-330 f. -]) verleiht die Gewährleistung freier Forschung und Lehre den deutschen Hochschullehrern über die allgemeine beamtenrechtliche Stellung hinaus zwar eine weitgehende Unabhängigkeit bei der Ausübung ihres Berufs.
  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 93.78

    Anwendung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 14.77
    Ihre allgemeine beamtenrechtliche Stellung bleibt jedoch von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG unberührt (vgl. auch Beschlüsse vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1], vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 54.78 - [Buchholz 237.1 Art. 43 BayBG Nr. 2] und vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 -).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 54.78

    Widerruf des Beamtenverhältnisses eines wissenschaftlichen Hochschulassistenten -

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 14.77
    Ihre allgemeine beamtenrechtliche Stellung bleibt jedoch von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG unberührt (vgl. auch Beschlüsse vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1], vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 54.78 - [Buchholz 237.1 Art. 43 BayBG Nr. 2] und vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 -).
  • BVerwG, 29.05.1973 - II C 6.72

    Kostenerstattung einer Fachausbildung als Anästhesiearzt eines Bundeswehrsoldaten

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

  • Drs-Bund, 08.07.1952 - BT-Drs I/3594
  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

  • BVerwG, 10.01.2006 - 6 P 10.04

    Arbeitszeit; Altersermäßigung; Pflichtstunden; Lehrer; Hebung der

    Diese auf Kompromiss angelegte koordinierende Aufgabenstellung schließt es aus, die besonderen Belange einzelner Beschäftigtengruppen zu vertreten (Urteile vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - BVerwGE 56, 308 und vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 14.77 - Buchholz 232 § 94 BBG Nr. 3; Beschluss vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 20.80 - BVerwGE 61, 334 ).

    Durch die Beschränkung dieser Befugnis auf die jeweiligen Spitzenorganisationen soll sichergestellt werden, dass das Normsetzungsverfahren im Interesse seiner Effektivität nicht mit einer Auseinandersetzung von - untereinander möglicherweise unvereinbaren oder sogar unrealistischen - Sonderinteressen einzelner Beamtengruppen belastet wird (Urteile vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - und vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 14.77 - sowie Beschluss vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 20.80 -, jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 20.80

    Zulässigkeit der Wahlanfechtung durch gewerkschaftliche Spitzenorganisationen -

    Durch die Beschränkung dieser Befugnis auf gewerkschaftliche Spitzenorganisationen soll, wie der 2. Senat ausgesprochen hat, sichergestellt werden, daß im Interesse der Effektivität des Normsetzungsverfahrens dieses nicht mit einer Auseinandersetzung von - untereinander möglicherweise unvereinbaren oder sogar unrealistischen - Sonderinteressen einzelner Beamtengruppen belastet wird(Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 14.77 - [Buchholz 232 § 94 BBG Nr. 3] im Anschluß an BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76]).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80

    Wahlrecht von Kreisbediensteten - Personalversetzungen - Landesverwaltung -

    Durch die Beschränkung dieser Befugnis auf gewerkschaftliche Spitzenorganisationen soll, wie der 2. Senat ausgesprochen hat, sichergestellt werden, daß im Interesse der Effektivität des Normsetzungsverfahrens dieses nicht mit einer Auseinandersetzung von - untereinander möglicherweise unvereinbaren oder sogar unrealistischen - Sonderinteressen einzelner Beamtengruppen belastet wird (Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 14.77 - [Buchholz 232 § 94 BBG Nr. 3] im Anschluß an BVerwGE 56, 308).
  • OVG Saarland, 21.10.2014 - 1 B 285/14

    Anspruch eines Berufsverbands auf Teilnahme an gemeinsamen Spitzengesprächen

    Der Antragsteller ist als Berufsverband der saarländischen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, in dem mehr als die Hälfte der saarländischen Richter und Staatsanwälte organisiert sind, eine Spitzenorganisation im Sinne dieser Vorschriften.(vgl. zum Begriff der Spitzenorganisation: BVerwG, Urteile vom 12.10.1978 - II C 17.76 - und vom 29.11.1979 - II C 14.77-, jew. juris) Dies ist zwischen den Beteiligten unstreitig und unterliegt aus Sicht des Senats keinem Zweifel.
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