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   BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 14.99   

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https://dejure.org/1999,3260
BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 14.99 (https://dejure.org/1999,3260)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1999 - 2 C 14.99 (https://dejure.org/1999,3260)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1999 - 2 C 14.99 (https://dejure.org/1999,3260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfefähigkeit einer Sanatoriumsbehandlung - Beihilfe bei Sanatoriumsaufenthalt - Beihilfefähigkeit von Aufwendungen - Unterkunft - Verpflegung - Abgrenzung von Sanatorium und Krankenhaus - Begriff des Sanatoriums - Beihilferecht

  • Judicialis

    BVO Rheinland-Pfalz § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVO Rheinland-Pfalz § 8
    Beamtenrecht [Beihilferecht] - Anerkennung, vorherige - der Beihilfefähigkeit einer Sanatoriumsbehandlung; Beihilfe bei Sanatoriumsaufenthalt; Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, Abgrenzung Sanatorium - Krankenhaus; Sanatorium, Begriff des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 307
  • DVBl 2000, 494
  • DÖV 2000, 201
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 113/81

    Rehabilitationsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 14.99
    Danach ist das Sanatorium eine Einrichtung, das nach dem Schwerpunkt seines Leistungsangebots die nichtärztlichen Heilanwendungen besonders betont, auch wenn sie ärztlich angeordnet und in ihren Auswirkungen kontrolliert werden (vgl. auch Urteil vom 14. April 1988 - BVerwG 3 C 36.86 - ; BGHZ 87, 215 ).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94

    Beihilfe nur für die 'Unterbringung geistig Kranker in Pflegeeinrichtungen'

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 14.99
    Vielmehr ist für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen nach § 8 BVO maßgebend, ob die jeweilige Einrichtung nach Charakter und Zweckbestimmung ein Sanatorium ist (vgl. auch Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - zu § 9 BhV Fassung 1981).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 7.96

    Versäumnis, entschuldbares - der vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 14.99
    Von diesen Erfordernissen, gegen die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine rechtlichen Bedenken aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bestehen (Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 7.96 - ; Beschluß vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 10.90 - jeweils m.w.N.), ist jedenfalls das des amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens nicht erfüllt.
  • BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 36.86
    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 14.99
    Danach ist das Sanatorium eine Einrichtung, das nach dem Schwerpunkt seines Leistungsangebots die nichtärztlichen Heilanwendungen besonders betont, auch wenn sie ärztlich angeordnet und in ihren Auswirkungen kontrolliert werden (vgl. auch Urteil vom 14. April 1988 - BVerwG 3 C 36.86 - ; BGHZ 87, 215 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.1998 - 2 A 10949/98

    Beihilfeanspruch; Sanatoriumsbehandlung; Beihilfefähigkeit; Festsetzungsstelle

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 14.99
    BVerwG 2 C 14.99 OVG 2 A 10949/98.
  • BVerwG, 02.04.1990 - 2 B 10.90
    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 14.99
    Von diesen Erfordernissen, gegen die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine rechtlichen Bedenken aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bestehen (Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 7.96 - ; Beschluß vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 10.90 - jeweils m.w.N.), ist jedenfalls das des amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens nicht erfüllt.
  • VG Saarlouis, 20.04.2010 - 3 K 1468/09

    Beihilferechtliche Abgrenzung eines Sanatoriums von einem Akutkrankenhaus

    (BVerwG, Urteil vom 02.09.1999 - 2 C 14.99 -, DÖV 2000, 201 = DVBl 2000, 494 = ZBR 2000, 132 = NVwZ-RR 2000, 307, zitiert nach JURIS).

    (BVerwG, Urteil vom 02.09.1999 - 2 C 14.99 -, a.a.O.).

    (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.11.1997 a.a.O. sowie vom 02.09.1999, a.a.O.; Urteil der Kammer vom 16.12.2004 - 3 K 95/03 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14

    Beihilferechtliche Begrenzung von Kosten bei stationären Sanatoriumsbehandlungen

    Zum einen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats für die Abgrenzung einer stationären Krankenhausbehandlung und einem Sanatoriumsaufenthalt nicht auf die Art der Behandlung, sondern auf den objektiven Charakter der Einrichtung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1999 - 2 C 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 307 ; OVG RP, Urteile vom 25. Februar 2000 - 2 A 12320/00.OVG -, ZBR 2000, 321 und vom 4. April 2000 - 2 A 12320/99.OVG -, AS 28, 258 [259]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - 1 A 2499/19

    Angemessenheit und Behilfefähigkeit von Aufwendungen in einem Krankheitsfall zur

    Etwas anderes ergebe sich nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1999 - 2 C 14.99 -, juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2000 - 2 A 12320/99

    Anspruch eines Lehrers auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten für Unterkunft

    Das Bundesverwaltungsgericht (DÖV 2000, 201) hat dieses Urteil auf die Revision beider Beteiligter aufgehoben.
  • VG Neustadt, 19.04.2016 - 1 K 1124/15

    Beamtenrecht; Wahlleistungen gemäß §§ 24 Abs. 3, 25 BVO sind im Rahmen einer

    Damit setzt die Beihilfenverordnung gerade nicht die Behandlung in einem Sanatorium mit der Krankenhausbehandlung gemäß § 24 BVO gleich, sondern definiert lediglich das Sanatorium über das dortige besondere Therapieangebot und grenzt es so über den Charakter der Einrichtung von den allgemeinen Krankenhäusern ab (vgl. dazu auch OVG RP, Urteil vom 7. April 2000 - 2 A 12320/99.OVG - mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 2. September 1999 - 2 C 14.99 -, DÖV 2000, 201).
  • VG Köln, 21.08.2013 - 19 K 1550/13

    Gewährung von Beihilfe zu Kosten einer stationären Rehamaßnahme (hier:

    Danach sind ärztliche Leistungen zwar auch in Rehabilitationseinrichtungen nicht ausgeschlossen und können auch im Einzelfall notwendig sein; sie prägen aber nicht den Charakter der Einrichtung; vgl. dazu, dass es für die Abgrenzung "Krankenhaus" / "Sanatorium" im Beihilferecht nicht auf die Art der Behandlung im Einzelfall ankommt, sondern für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen maßgebend ist, ob die jeweilige Einrichtung nach Charakter und Zweckbestimmung ein Sanatorium ist: BVerwG, Urteil vom 02.09.1999 - 2 C 14/99 -, juris.
  • VG Köln, 21.08.2013 - 19 K 102/13

    Neurologische Frührehabilitation Phase B, Preisvereinbarung, Pauschale, 30%

    Danach sind ärztliche Leistungen zwar auch in Rehabilitationseinrichtungen nicht ausgeschlossen und können auch im Einzelfall notwendig sein; sie prägen aber nicht den Charakter der Einrichtung; vgl. dazu, dass es für die Abgrenzung "Krankenhaus" / "Sanatorium" im Beihilferecht nicht auf die Art der Behandlung im Einzelfall ankommt, sondern für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen maßgebend ist, ob die jeweilige Einrichtung nach Charakter und Zweckbestimmung ein Sanatorium ist: BVerwG, Urteil vom 02.09.1999 - 2 C 14/99 -, juris.
  • VG Cottbus, 11.06.2009 - 5 K 1252/07

    Beihilferecht - Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer stationären Heilbehandlung;

    Ausgangspunkt der materiell-rechtlichen Beurteilung des Klagebegehrens ist bezüglich aller in Rede stehenden Fahrten § 6 Abs. 1 Nr. 9 BhV, denn auch bei der fraglichen Anschlussheilbehandlung handelte es sich nicht - wie die Klägerin nach ihrem Widerspruchsschreiben vom 20. Januar 2007 offenbar noch meinte - um eine Sanatoriumsbehandlung im Sinne des § 7 BhV, sondern um eine stationär erbrachte Heilbehandlung im Krankheitsfall im Sinne des § 6 BhV (vgl. zu den Abgrenzungskriterien allgemein: BVerwG, Urt. v. 2. September 1999 - 2 C 14.99 -, zitiert nach juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7. April 2000 - 2 A 12320/99 -, zitiert nach juris; Mildenberger, Beihilfevorschriften, § 6 Abs. 1 Nr. 6 Anm. 12 Abs. 17; zur Anschlussheilbehandlung/-rehabilitation: Mildenberger, Beihilfevorschriften, § 6 Abs. 1 Nr. 6 Anm. 12 Abs. 18; Nr. 7 der Hinweise zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen zu § 6 Abs. 1 Nr. 6 [ABl. Bbg. 2005, S. 330]).
  • VG Saarlouis, 19.08.2008 - 3 K 93/08

    Streit um Beihilfefähigkeit: Sanatorium oder Kur

    (vgl. Urteil der Kammer vom 16.12.2004 - 3 K 95/03 -, veröffentlicht in JURIS; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 02.09.1999 - 2 C 14.99 -, DVBl 2000, 494 = NVwZ-RR 2000, 307).
  • VG Köln, 07.05.2013 - 9 K 5759/11

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für psychotherapeutische Leistungen

    vgl. zu dieser Ausnahme im Zusammenhang mit der Vorab-Anerkennung der Notwendigkeit einer Kur BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 - 2 A 7/96 -, juris, Rz. 13; BVerwG, Urteil vom 02. September 1999 - 2 C 14/99 -, juris, Rz.
  • VG Augsburg, 04.05.2009 - Au 7 K 08.1053

    Beihilfe; Unterscheidung zwischen Krankenhausleistungen und

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