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   BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61   

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BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61 (https://dejure.org/1965,7869)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1965 - II C 199.61 (https://dejure.org/1965,7869)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1965 - II C 199.61 (https://dejure.org/1965,7869)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der ostzonalen Rente des Ehegatten auf die Versorgungsbezüge des anderen Ehegatten - Keine Berücksichtigung von im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands auf ein Sperrkonto gezahlten Bezügen für einen in Westberlin wohnenden Versorgungsberechtigten

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
    Dieser Vorschrift liege, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. November 1959 (BVerwGE 9, 314) ausgeführt habe, der Gedanke zugrunde, daß das neue Einkommen ebenso wie das Ruhegehalt aus öffentlichen Mitteln fließt und diese als Ganzes nicht doppelt belastet werden sollen, obwohl nur einer Körperschaft Dienste geleistet seien.

    Unter Zugrundelegung dieser für das Revisionsgericht verbindlichen Darlegungen entspricht das angefochtene Urteil der ständigen mit dem Urteil vom 11. November 1959 - BVerwG VI C 339.56 - (BVerwGE 9, 314) eingeleiteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der Dienst- oder Versorgungsbezüge, die von einer Dienststelle in der Sowjetzone Deutschlands oder im Sowjetsektor von Berlin ausschließlich wegen der im dortigen Dienst verbrachten Tätigkeit gewährt werden, nicht der Anrechnung nach Maßgabe der §§ 158, 160 BBG a.F. - oder der entsprechenden Regelungen des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) oder des Landesbeamtenrechts - unterliegen, weil es im Verhältnis zu den Körperschaften des sowjetischen Besatzungsgebietes an der zu fordernden wenigstens teilweisen Einheitlichkeit der Finanz- und Wirtschaftshoheit fehlt.

  • BVerwG, 13.03.1962 - II C 78.61

    Anrechenbarkeit von Einkommen eines Versorgungsberechtigten aus der Verwendung im

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
    Eine Anrechnung hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich in den Fällen zugelassen, in denen die von einer Dienststelle in der Sowjetzone oder im Sowjetsektor gewährten Bezüge und die im Bundesgebiet gewährten Bezüge auf ein und derselben Diensttätigkeit beruhen oder aber bei der Bemessung der "Ostrente" Dienstzeiten vor dem 8. Mai 1945 berücksichtigt werden, die auch für die Höhe der im Bundesgebiet gewährten Bezüge bestimmend sind; dabei ist entweder die Regelung des § 7 der 5. DVO/G 131 - teils unmittelbar, teils analog - oder die dieser Regelung entsprechende Vorschrift des Berliner Landesbeamtenrechts angewendet worden (vgl. insbesondere: BVerwG, Beschluß vom 30. Juni 1960 - BVerwG VI B 14.60 - BVerwGE 11, 222; Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VI C 38.59 - Urteil vom 13. März 1962 - BVerwG II C 78.61 - BVerwGE 18, 66).

    Mit den gegen diese Rechtsprechung gerichteten Angriffen hat sich der Senat u.a. bereits in seinem Urteil vom 13. März 1962 - BVerwG II C 78.61 - auseinandergesetzt.

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
    Dieser Grundrechtsnorm ist nicht Genüge geleistet, wenn für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die tatsächlichen Ungleichheiten in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam sind, daß der Gesetzgeber sie bei seiner Regelung beachten muß (BVerfGE 1, 264 [276]; 2, 118 [119], 3, 377 [380]).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
    Sie stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung der "wiederholenden Verfügung" von einem "Zweitbescheid" im Beamtenrecht (vgl. BVerwGE 13, 99 [BVerwG 10.10.1961 - VI C 123/59] sowie die Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - [MDR 1963 S. 162] und vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 125.61 -).
  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
    Trotz der am 1. Oktober 1961 in Kraft getretenen und auch vom Revisionsgericht zu beachtenden (vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97.54] [295]) Änderung des § 158 Abs. 5 BBG erweist sich der Verpflichtungsantrag der Klägerin aber auch für die folgende Zeit als begründet.
  • BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
    Dieser Grundrechtsnorm ist nicht Genüge geleistet, wenn für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die tatsächlichen Ungleichheiten in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam sind, daß der Gesetzgeber sie bei seiner Regelung beachten muß (BVerfGE 1, 264 [276]; 2, 118 [119], 3, 377 [380]).
  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 118.61

    Versorgung nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes Berlin - Beschäftigung im

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
    Dem hat sich der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen (BVerwGE 20, 29 [BVerwG 20.11.1964 - VI C 118.61]).
  • BVerwG, 26.09.1962 - VI C 140.60

    Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
    Sie stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung der "wiederholenden Verfügung" von einem "Zweitbescheid" im Beamtenrecht (vgl. BVerwGE 13, 99 [BVerwG 10.10.1961 - VI C 123/59] sowie die Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - [MDR 1963 S. 162] und vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 125.61 -).
  • BVerwG, 11.02.1957 - III C 268.56

    Notwendigkeit einer Beschwer für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Ergeben

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
    Die Auslegung der Klageanträge durch das Berufungsgericht, an die das Revisionsgericht nicht gebunden ist (vgl. RG JW 1932, 652; BVerwGE 4, 283), ist rechtlich bedenkenfrei.
  • BVerwG, 25.06.1963 - II C 125.61

    Adressat des Anspruchs auf beamtenrechtliche Unfall-Hinterbliebenenversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
    Sie stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung der "wiederholenden Verfügung" von einem "Zweitbescheid" im Beamtenrecht (vgl. BVerwGE 13, 99 [BVerwG 10.10.1961 - VI C 123/59] sowie die Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - [MDR 1963 S. 162] und vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 125.61 -).
  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 243.57

    Zulässigkeit der Anrechnung sogenannter Ostrenten auf die nach Bundesbeamtenrecht

  • BVerwG, 19.02.1964 - VI C 107.61
  • BVerwG, 30.06.1960 - VI B 14.60

    Berechnungsgrundlage für die Rentenbezüge - Anrechnung von Ansprüchen vor der

  • BVerwG, 22.02.1961 - VI C 38.59

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.01.1956 - III ZR 127/55
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    So hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 199.61 - es ausnahmsweise für zulässig erachtet, eine erst nach dem Berufungsurteil eingetretene Tatsache zu berücksichtigen, wenn deren Vorliegen sich aus übereinstimmenden Parteierklärungen ergibt.
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 26.81

    Beitragsbescheid - Heilung - Fälligkeit - Bekanntmachung

    Da die Klägerin den Sachvortrag der Beklagten hinsichtlich der nachträglichen Zustimmung des Landesplanungsamts nicht bestätigt hat, ist das Bundesverwaltungsgericht wegen seiner Bindung an die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen (§ 137 Abs. 2 VwGO) gehindert, diesen Sachvortrag zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 199.61 - und vom 14. Februar 1968 - BVerwG VI C 53.65 - BVerwGE 29, 127 [130]).
  • BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99

    Spätgeborener aus der früheren Sowjetunion; Abstammung von zwei deutschen

    Diese Tatsache ist bei dem erkennenden Senat gerichtskundig und außerdem zwischen den Beteiligten unstreitig, so daß sie auch ohne berufungsgerichtliche Feststellung revisionsgerichtlich berücksichtigt werden kann (vgl. RG JW 1933, S. 1655 ; BGHSt 6, 292 ; Urteil vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 199.61 - NDBZ 1966, 108; Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127 ).
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 113.65

    Höhe eines Waisengeldes

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon in seinen Urteilen vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 199.61 - und vom 14. Februar 1968 - BVerwG VI C 53.65 - (BVerwGE 29, 127 [130.]) ausgeführt, dem Revisionsgericht sei aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit ausnahmsweise gestattet, von der in Ansehung des § 137 Abs. 2 VwGO an sich gebotenen Zurückverweisung einer Sache an das Gericht der Vorinstanz zum Zwecke der Nachholung einer noch erforderlichen tatsächlichen Feststellung dann abzusehen und die Feststellung selbst zu treffen, wenn diese einen zwischen den Prozeßbeteiligten unstreitigen Umstand betrifft.
  • BVerwG, 13.01.1972 - II C 11.71

    Anspruch auf Versorgung des Rechtsnachfolgers eines Beamten - Erfassung

    Die für beamtenrechtliche Streitigkeiten zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben es zwar ausnahmsweise im Rahmen einer sinnvollen Prozeßführung für vertretbar gehalten, ein Revisionsurteil auf Umstände tatsächlicher Art zu stützen, die das Berufungsgericht noch nicht festgestellt hatte, die aber zwischen den Beteiligten laut übereinstimmender ausdrücklicher Erklärungen unstreitig und überdies ersichtlich richtig waren (vgl. BVerwGE 29, 127 [130] mit Hinweis auf Urteil vom 7. Dezember 1965 - BVerwG II C 199.61 -); an diesen Voraussetzungen fehlt es aber im vorliegenden Fall.
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