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   BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96   

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https://dejure.org/1997,2077
BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96 (https://dejure.org/1997,2077)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1997 - 2 C 26.96 (https://dejure.org/1997,2077)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1997 - 2 C 26.96 (https://dejure.org/1997,2077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ruhen von Versorgungsbezügen - Anrechnung von Verwendungseinkommen - Kein Andauern eines Beschäftigungsverhältnisses bei Wechsel vom Angestellten- zum Beamtenverhältnis - Anwendung bisherigen und neuen Beamtenversorgungsrechts für am 1. Januar 1992 vorhandene ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 53 Abs. 2; ; BeamtVG § 69 a Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 53 Abs. 2, § 69a Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 203 (Ls.)
  • DVBl 1998, 209 (Ls.)
  • DÖV 1998, 207
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    Mit der Einräumung von Ratenzahlungen hat der Beklagte auch eine ausreichende Billigkeitsentscheidung getroffen (vgl.. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - ).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    Besondere Umstände, die es ausnahmsweise trotz der verschärften Haftung erlauben könnten, einen Wegfall der Bereicherung zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - ), sind vom Berufungsgericht nicht festgestellt.
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 35.96

    Anrechnung privaten Erwerbseinkommens auf Beamtenversorgung bei vorzeitigem

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    § 69 a Nr. 1 Satz 2 BeamtVG betrifft das "Beschäftigungsverhältnis" der Witwe für die Anrechnung nach § 53 BeamtVG, während § 69 a Nr. 2 Satz 2 BeamtVG die "Beschäftigung oder Tätigkeit eines Ruhestandsbeamten" für die Anrechnung nach § 53 a BeamtVG regelt, der anders als § 53 BeamtVG auch in einem gewissen Umfange selbständige Tätigkeiten umfaßt (vgl. hierzu Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 35.96 -).
  • BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85

    Ruhen von Hinterbliebenenbezügen - Eigenes Verwendungseinkommen -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    An der Verfassungsmäßigkeit dieser beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften, soweit sie - wie § 53 BeamtVG - das Ruhen von Hinterbliebenenbezügen bei eigenem Verwendungseinkommen im öffentlichen Dienst bestimmen, bestehen keine Zweifel (vgl. Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 2 C 21.85 - ).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78

    Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    Gegen den Rückforderungsanspruch kann die Klägerin nicht den Einwand der Entreicherung (§ 81ß Abs. 3 BGB) geltend machen, da die Zahlung des Witwengeldes von vornherein unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt der Kürzung infolge späterer Anwendung der Ruhensvorschriften steht und sie somit verschärft haftet (vgl. Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 6 C 43.78 - ).
  • BVerwG, 25.09.1991 - 2 B 30.91

    Beamtenversorgung - Gewährung eines Ausgleichs

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    In entsprechendem Sinne wird selbst ein früheres Beamtenverhältnis, das durch Entlassung endet, durch ein sodann neu begründetes Beamtenverhältnis nicht fortgesetzt, mag dies auch im unmittelbaren zeitlichen Anschluß und im Verhältnis zum selben Dienstherrn geschehen (Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 6 C 49.78 - Buchholz 232.5 § 55 Nr. 1; vgl. auch Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 14 sowie Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 2 B 10.95 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 23).
  • BVerwG, 16.04.1980 - 6 C 49.78

    Beamtenrecht - Ruhensregelung - Übertritt in ein Kommunalbeamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    In entsprechendem Sinne wird selbst ein früheres Beamtenverhältnis, das durch Entlassung endet, durch ein sodann neu begründetes Beamtenverhältnis nicht fortgesetzt, mag dies auch im unmittelbaren zeitlichen Anschluß und im Verhältnis zum selben Dienstherrn geschehen (Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 6 C 49.78 - Buchholz 232.5 § 55 Nr. 1; vgl. auch Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 14 sowie Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 2 B 10.95 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 23).
  • BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95

    Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
    In entsprechendem Sinne wird selbst ein früheres Beamtenverhältnis, das durch Entlassung endet, durch ein sodann neu begründetes Beamtenverhältnis nicht fortgesetzt, mag dies auch im unmittelbaren zeitlichen Anschluß und im Verhältnis zum selben Dienstherrn geschehen (Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 6 C 49.78 - Buchholz 232.5 § 55 Nr. 1; vgl. auch Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 14 sowie Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 2 B 10.95 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 23).
  • BVerwG, 27.08.2009 - 2 C 25.08

    Ruhensvorschriften; Vorteilsausgleich; Übergangsvorschrift; Vertrauensschutz;

    Dementsprechend handelt es sich nicht um ein Andauern einer bereits vor der Rechtsänderung ausgeübten Beschäftigung, wenn ein privatrechtliches Angestelltenverhältnis durch ein Beamtenverhältnis ersetzt wird (Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 26.96 - Buchholz 239.1 § 69a BeamtVG Nr. 1).

    Dies ist bei der Aufnahme oder Änderung einer Tätigkeit oder Beschäftigung nach dem 1. Januar 1999 nicht mehr der Fall (vgl. ebenso zu § 69a Nr. 1 BeamtVG: Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 26.96 - a.a.O.).

  • OVG Saarland, 26.03.2010 - 1 A 458/09

    Beamtenversorgung; Andauern einer Tätigkeit oder Beschäftigung; Information von

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dem Regelungsgehalt des § 69 c Abs. 4 Satz 1 BeamtVG in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (BVerwG, Urteile vom 18.9.1997 - 2 C 35.96 bzw. 2 C 26.96 -, BVerwGE 105, 226, 228 bzw. Buchholz 239.1 § 69 a BeamtVG Nr. 1) vor Kurzem im Einzelnen bekräftigt (BVerwG, Urteil vom 27.8.2009 - 2 C 25/08 -, NVwZ-RR 210, 123 (Leitsatz), juris (Leitsatz und Gründe)) , dass durch besagte Übergangsvorschrift denjenigen Vorruhestandsbeamten Vertrauensschutz gewährt werden solle, die bereits vor der Gesetzesänderung zum 1.1.1999 privatwirtschaftliches Erwerbseinkommen erzielt haben.
  • BVerwG, 06.02.1998 - 2 B 78.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage nach

    Vielmehr ist die insoweit gegenteilige Auffassung des beschließenden Senats durch dessen - dem Kläger mitgeteilte - Urteile vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 26.96 und BVerwG 2 C 35.96 - für den Anwendungsbereich des Beamtenversorgungsgesetzes geklärt; Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung der entsprechenden Übergangsvorschrift des Soldatenversorgungsgesetzes sieht der Senat nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2004 - 1 B 2074/03

    Versorgungsbezüge eines als Rechtsanwalt tätigen ehemaligen Wahlbeamten;

    BVerwG, Urteil vom 18.9.1997 - 2 C 26.96 -, DÖV 1998, 207.
  • VG Osnabrück, 06.10.2004 - 3 A 184/03

    Andauern; Anrechnung; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Beschäftigungsverhältnis;

    In diesem Zusammenhang ist ohne Bedeutung, ob das neue Beschäftigungsverhältnis im unmittelbaren Anschluss an das frühere begonnen hat (BVerwG, Urteile vom 18.09.1997 - 2 C 26.96 und 2 C 35.96 -, zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 07.03.2008 - 13 K 2905/06

    Besoldung bei einer Tätigkeit als Copilot; Voraussetzungen für eine Minderung der

    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. September 1997 - 2 C 26/96 -, ZBR 1998, 104, zu der vergleichbaren Vorschrift des § 69a Nr. 1 Satz 2 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), und Urteil ebenfalls vom 18. September 1997 - 2 C35/96 -, BVerwGE 105, 226, zur ebenfalls vergleichbaren Vorschrift des § 69 Abs. 1 Nr. 2 Satz 7 BeamtVG; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 14 ZB 06.3081 -, veröffentlicht bei Juris.
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