Rechtsprechung
AG Weinheim, 08.01.2003 - 2 C 365/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ersatz für Brillengläser
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Geschädigten wegen einer Eigentumsverletzung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines "Abzugs neu für alt" bei der Beschädigung einer Brille
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Brillengläser (zerstörte ) - Abzug Neu für Alt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- recht-schreiber.de , S. 5 (Kurzinformation)
Zeitwertgutachten für beschädigte Brillen - Keine Werterhöhung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 307
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG St. Wendel, 26.04.2000 - 4 C 98/00
"neu für alt" bei Beschädigung einer Brille
Auszug aus AG Weinheim, 08.01.2003 - 2 C 365/02
Wie dort ausgeführt, ist in der Regel eine messbare Wertsteigerung zu verneinen bei Ersatz einer Zahnprothese oder Krone, auch wenn diese 8 Jahre alt ist, wie das AG Arnstadt ausführt (ZfS 2000, 340) tritt durch eine neue Brille eine messbare Vermögensmehrung nicht ein, dies gilt, so das Amtsgericht Arnstadt, auch dann, wenn der Geschädigte sich wegen seiner leicht veränderten Sehkraft ohnehin neue Brillengläser angeschafft hätte, dies ist vorliegend nicht der Fall:.
- OLG Nürnberg, 23.12.2015 - 12 U 1263/14
Bemessung eines Haushaltsführungsschadens nach Tabellenwerk - Pardey/Schulz-Borck
Teilweise wird von der Rechtsprechung für beschädigte Brillen ein Abzug neu für alt als nicht gerechtfertigt angesehen (AG Heidelberg SVR 2014, 268; AG München ZMR 2012, 880; 268; mit ausführlicher Begründung LG Münster NZV 2009, 513; AG Coesfeld NZV 2009, 233; AG Weinheim NJW-RR 2003, 307; AG St. Wendel ZfSch 2000, 340; AG Arnstadt ZfSch 2000, 340; AG Montabaur ZfSch 1998, 132).