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   BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 4.00   

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BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 4.00 (https://dejure.org/2001,2960)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2001 - 2 C 4.00 (https://dejure.org/2001,2960)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2001 - 2 C 4.00 (https://dejure.org/2001,2960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BBesG § 73; 2. BesÜV §§ 1, 2, 4, 8 Fassung 1993/1997; BRRG § 4 Abs. 1 Nr. 3; GO Bbg. § 69
    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuss zur abgesenkten -; Befähigungsvoraussetzungen, Begriff der - nach § 4 2. BesÜV; Beigeordneter, Wählbarkeitsvoraussetzungen für das Amt des - nach der GO Bbg; ruhegehaltfähiger Zuschuss zur abgesenkten ...

  • Wolters Kluwer

    Besoldung - Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet - Ruhegehaltfähiger Zuschuss zur abgesenkten Besoldung - Befähigungsvoraussetzungen - Begriff der Befähigungsvoraussetzungen nach § 4 2. BesÜV - Beigeordneter - Wählbarkeitsvoraussetzungen für das Amt des Beigeordneten ...

  • Judicialis

    BBesG § 73; ; 2. BesÜV Fassung 1993/1997 § 1; ; 2. BesÜV Fassung 1993/1997 § 2; ; 2. BesÜV Fassung 1993/1997 § 4; ; 2. BesÜV Fassung 1993/1997 § 8; ; BRRG § 4 Abs. 1 Nr. 3; ; GO Bbg. § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besoldung; abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuss zur abgesenkten Besoldung; Befähigungsvoraussetzungen, Begriff der Besoldung nach § 4 2. BesÜV; Beigeordneter, Wählbarkeitsvoraussetzungen für das Amt des Beigeordneten nach der GO Bbg; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 4.00
    Die Anreizfunktion dieser Ausnahmeregelung bezieht und beschränkt sich auf Personen, die die für die Übernahme in das Beamten-, Richter- oder Soldatenverhältnis erforderlichen Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet erworben haben (vgl. Urteil vom 11. März 1999 a.a.O. S. 2).

    Es müssen der nach dem Laufbahnrecht für die jeweilige Laufbahn erforderliche Vorbildungsabschluss, der Vorbereitungsdienst im laufbahnrechtlichen Rahmen und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung im bisherigen Bundesgebiet absolviert sein (vgl. Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 4, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 4 S. 8 und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 6.99 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 6 S. 12).

    Qualifikationsunterschiede, die sich aufgrund von Ausbildung und beruflicher Erfahrung im Übrigen ergeben konnten, waren nicht Gegenstand der Zuschussregelung (vgl. Urteil vom 11. März 1999 a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 4.00
    § 4 Abs. 1 2. BesÜV verwendet den Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" im dienstrechtlichen Sinne (stRspr. seit dem Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 ).

    Durch die Gewährung eines Zuschusses sollte die Bereitschaft von Fachkräften aus dem bisherigen Bundesgebiet gefördert werden, in der öffentlichen Verwaltung, der Rechtspflege und der Bundeswehr im Beitrittsgebiet tätig zu werden (vgl. BRDrucks 215/91 S. 22, 26; Urteil vom 25. April 1996 a.a.O. S. 119).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 37.98

    Beamtenrecht, Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 4.00
    Es müssen der nach dem Laufbahnrecht für die jeweilige Laufbahn erforderliche Vorbildungsabschluss, der Vorbereitungsdienst im laufbahnrechtlichen Rahmen und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung im bisherigen Bundesgebiet absolviert sein (vgl. Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 4, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 4 S. 8 und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 6.99 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 6 S. 12).
  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 6.99

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuß zur

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 4.00
    Es müssen der nach dem Laufbahnrecht für die jeweilige Laufbahn erforderliche Vorbildungsabschluss, der Vorbereitungsdienst im laufbahnrechtlichen Rahmen und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung im bisherigen Bundesgebiet absolviert sein (vgl. Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 4, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 4 S. 8 und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 6.99 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 6 S. 12).
  • BVerwG, 18.08.1998 - 2 B 64.98

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "erstmalige Ernennung" - Ausschluss einer

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 4.00
    Dieses privatrechtliche Anstellungsverhältnis beruhte nicht auf einer Ernennung im Sinne des § 2 2. BesÜV (vgl. Beschluss vom 18. August 1998 - BVerwG 2 B 64.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 2 S. 8).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 2 C 18.06

    Berücksichtigung vordienstlicher Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige

    Dies gilt erst recht für Anforderungen in Stellenausschreibungen (Urteil vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 4.00 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2008 - 4 B 17.08

    Zuschuss zur abgesenkten Besoldung im Beitrittsgebiet für Hochschullehrer

    Das Amt des Hochschullehrers ist kein Laufbahnamt (vgl. § 50 Abs. 1 Satz 1 HRG) und der Begriff der Befähigungsvoraussetzungen passt deshalb für dieses Amt nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2007 - 2 C 13.06 -, juris Rn. 10; zum kommunalen Wahlbeamten: Urteil vom 27. Februar 2001 - 2 C 4.00 -, juris Rn. 15 ff.; a.A. ohne Begründung Schinkel/Seifert in: GKÖD Bd. III, Stand: April 2008, K § 73 BBesG/2. BesÜV, § 4 Rn. 4; Schwegmann/Summer, BBesG, Stand: März 2008, IV/24, § 4 2. BesÜV Rn. 3).

    Bei Beamten des höheren Dienstes sind dies regelmäßig Hochschulstudium und Vorbereitungsdienst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709.99 -, juris Rn. 41 ff.).Qualifikationsunterschiede, die sich aufgrund von Ausbildung und beruflicher Erfahrung im Übrigen ergeben, sind nicht Gegenstand der Zuschussregelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2001, a.a.O., Rn. 19).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 27.11

    Abgesenkte Dienstbezüge; andere Bewerber; Anpassungsfortbildung;

    Dementsprechend wird der Zuschuss aus § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV auch nur für Ämter gewährt, die eine Laufbahnbefähigung voraussetzen (Urteil vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 4.00 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 7 Rn. 15).

    Diese Bewerber kommen aber selbst dann nicht in den Genuss des Zuschusses, wenn die Qualifikation, aufgrund derer auf den laufbahnrechtlich gebotenen Vorbereitungsdienst verzichtet wird, im bisherigen Bundesgebiet erworben worden ist (Urteil vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 4.00 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 7 Rn. 19).

  • VG Meiningen, 23.04.2020 - 6 D 141/19

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Bürgermeisters - hier: Handeln zum

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht dieser Zuschuss einem kommunalen Wahlbeamten allerdings dann nicht zu, wenn eine Laufbahnbefähigung - wie bei der hier betreffenden Wahl des Beklagten zum Bürgermeister der Klägerin - nicht Wählbarkeitsvoraussetzung war (U. v. 27.02.2001 - 2 C 4/00 -, juris).

    Jedenfalls hat das Bundesverwaltungsgericht erst in dem bereits benannten Urteil vom 27.02.2001 (a. a. O.) klargestellt, dass ein Anspruch auf den Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV in Fällen wie dem vorliegenden nicht besteht; das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder (U. v. 05.06.1997 - 2 K 527/95 -, juris) und zweitinstanzlich das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (U. v. 30.09.1999 - 2 A 241/97 -, n. v.) hatten dies vorgehend anders gesehen und der Klage auf Gewährung des Zuschusses stattgegeben; die gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erhobene Verfassungsbeschwerde hatte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 07.09.2005 (Az.: 2 BvR 834/01) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10

    Zugehörigkeit der einigungsvertraglichen Sonderbestimmungen zum Anwendungsbereich

    Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits entschieden, dass sogenannte "andere Bewerber" keinen Anspruch auf den Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV hätten (Urt. v. 27.2.2001 - 2 C 4.00 -).

    Der mobilitätsfördernde Anreiz wurde allerdings nur solchen "Fachkräften" geboten, die spezifische, vom Beamten-, Richter- oder Soldatenrecht seit dem 3.10.1990 auch für das Beitrittsgebiet geforderte fachliche Befähigungen aufwiesen und die wegen der unterschiedlichen Struktur des öffentlichen Dienstes der DDR nur außerhalb des Beitrittsgebiets erworben werden konnten (BVerwG, Urt. v. 27.2.2001 - 2 C 4.00 -, jurisRn. 19).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17

    Maßgeblicher Zeitraum für eine dienstliche Beurteilung; Erfolg im vorläufigen

    a) Die Gebot der Anknüpfung von Beurteilungszeiträumen an den jeweils vorangegangen Zeitraum entspricht auch der in der Rechtsprechung im Übrigen und in der Literatur ganz überwiegend vorherrschenden Auffassung (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. August 1993 - 2 C 37.91 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15; vom 3. Juli 2001 - 1 WB 23.01 -, Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 17; und vom 18. Juli 2001 - 2 C 4.00 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22; OVG Nds., Urteil vom 28. November 2000 - 2 C 3264/00 -, RiA 2001, 94; OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 1995 - 1 A 2881/91 -, IÖD 1995, 268; Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Loseblattkomm., 3. Aufl. Stand März 2017, Rn. 352).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11352/17

    Beurteilungs- und Beförderungssystem für die in der rheinland-pfälzischen Justiz

    aa) Das Gebot der Anknüpfung von Beurteilungszeiträumen an den jeweils vorangegangen Zeitraum entspricht auch der in der Rechtsprechung im Übrigen und in der Literatur ganz überwiegend vorherrschenden Auffassung (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. August 1993 - 2 C 37.91 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15; vom 3. Juli 2001 - 1 WB 23.01 -, Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 17; und vom 18. Juli 2001 - 2 C 4.00 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22; OVG Nds., Urteil vom 28. November 2000 - 2 C 3264/00 -, RiA 2001, 94; OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 1995 - 1 A 2881/91 -, IÖD 1995, 268; Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Loseblattkomm., 3. Aufl. Stand März 2017, Rn. 352).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 C 13.06

    Abgesenkte Besoldung; Befähigungsvoraussetzung; Beitrittsgebiet;

    Die Anwendbarkeit scheitert nicht daran, dass das Amt des Hochschullehrers kein Laufbahnamt ist und deshalb der in § 4 2. BesÜV verwendete Begriff der Befähigungsvoraussetzungen für dieses Amt nicht passt (vgl. hierzu Urteil vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 4.00 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 4a B 1.11

    Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; § 4 2. BesÜV Anwendbarkeit auf

    Gleichzeitig sollte durch die Gewinnung von Fachkräften aus dem bisherigen Bundesgebiet das Vertrauen der Bürger der neuen Länder in Justiz und Verwaltung gestärkt werden (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709.99 -, juris RN 48; Beschluss vom 9. September 2004 - 2 BvR 669.02 -, juris RN 31; BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2001 - 2 C 4.00 -, juris RN 19, Urteil vom 25. Mai 2004 - 2 C 69/03 -, juris RN 12; Beschluss vom 19. August 2009 - 2 B 77.08 -, juris RN 5).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in den genannten Urteilen durch Bezugnahme auf die rahmenrechtlichen Regelungen der §§ 13 ff, 122 BRRG klargestellt und in seinem Urteil vom 27. Februar 2001 - 2 C 4.00 - (juris RN 19), "andere Bewerber" i.S.d. § 16 BRRG sowie Beamte, deren erstmalige Ernennung nicht von laufbahnrechtlichen Anforderungen abhängig war, ausdrücklich von dem Anwendungsbereich des § 4 2. BesÜV ausgenommen.

  • VG Weimar, 12.07.2005 - 4 K 3880/03

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Befähigung;

    Der Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" in § 4 Abs. 1 S. 1 2. BesÜV (a.F.), der als solcher im Besoldungsrecht bis dahin nicht verwendet und diesem also auch nicht entnommen wurde, ist daher im Einklang mit den übrigen bestehenden beamtenrechtlichen Begrifflichkeiten und dem laufbahnrechtlichen Hintergrund der 2. BesÜV auszulegen (dazu, dass § 4 2. BesÜV nur Ämter, die eine Laufbahnbefähigung i.S.d. §§ 13 ff. BRRG voraussetzen, erfasst: vgl. auch: BVerwG, U. v. 27.02.2001 - 2 C 4.00 - ZBR 2001, 361 - zu kommunalen Wahlbeamten, für die eine Laufbahnbefähigung nicht Wählbarkeitsvoraussetzung ist).
  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 B 77.08

    Anwendbarkeit des § 4 Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung i.d.F. bis 24.

  • VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 123/07

    Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Berufung wg.

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