Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1672
BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84 (https://dejure.org/1986,1672)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1986 - 2 C 5.84 (https://dejure.org/1986,1672)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1986 - 2 C 5.84 (https://dejure.org/1986,1672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private Gründe - Beförderungsreihenfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84
    Dies hat nicht bloß tatsächliche, sondern unmittelbare rechtliche Bedeutung für die weitere Gestaltung der Laufbahn des Klägers (vgl. BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das ADA als vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleich beurteilt sind (vgl. BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteile vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - und vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - ).

    Hiermit wäre es unvereinbar, wenn der Dienstherr bei der Festsetzung des ADA auch solche Umstände heranziehen dürfte, die weitgehend von einer subjektiven Bewertung der konkreten Umstände des Einzelfalles abhängen (vgl. BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]).

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84
    Dies beruht auf einer Verletzung der für die Auslegung und Anwendung von Verwaltungsvorschriften maßgebenden allgemeinen Auslegungsgrundsätze, deren Beachtung der Prüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. hierzu Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - mit weiteren Nachweisen).

    Der Abzug eines solchen Sonderurlaubs vom Beförderungsdienstalter ist damit jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen; denn für die Auslegung der Verwaltungsvorschriften sind nicht objektive und systematische Erwägungen maßgeblich; vielmehr kommt es vornehmlich aus den in den Vorschriften zum Ausdruck kommenden Willen des Vorschriftengebers an (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73

    Beförderung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84
    Dabei gilt zwar als Grundsatz, daß die Dauer der Berufserfahrung auch mit der gesetzlich geforderten Eignung korrespondiert und daher bei der im Ermessensraum zulässigen Generalisierung ein von der gesetzlichen Ermächtigung gedecktes sachgerechtes Kriterium für die Beförderungsreihenfolge ist (vgl. Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).

    Weder eine rein faktische Verwaltungsübung noch eine in Form von Verwaltungsvorschriften vorgenommene Ermessensbindung ist einer aus sachgerechten Erwägungen erfolgenden Änderung für die Zukunft unzugänglich, auch wenn sich daraus für den einzelnen Beamten Nachteile gegenüber der bisherigen Praxis ergeben (vgl. Urteile vom 22. Mai 1968 - BVerwG 6 C 123.65 - ; vom 19. Februar 1970 - BVerwG 2 C 135.67 - und vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).

  • BVerwG, 18.11.1977 - 6 CB 63.76

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84
    Der Kläger kann gemäß Art. 3 Abs. 1 GG verlangen, bei der Bestimmung seiner Rangstelle in der Beförderungsreihenfolge entsprechend den im Bereich seines Dienstherrn bestehenden Verwaltungsvorschriften bzw. entsprechend einer tatsächlich geübten Verwaltungspraxis gleichmäßig behandelt zu werden (vgl. u.a. Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - mit weiteren Nachweisen).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das ADA als vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleich beurteilt sind (vgl. BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteile vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - und vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - ).

  • BVerwG, 18.05.1977 - 8 C 44.76

    Voraussetzungen für die Revisibilität von Landesrecht; Abbruch von Wohnraum als

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84
    Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage ergeben sich auch nicht daraus, daß der Kläger sich schon in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht mit dem (isolierten) Anfechtungsantrag gegen den ablehnenden Verwaltungsakt begnügt hat (vgl. BVerwGE 38, 99 ff.; 54, 54 ): Die Vorinstanzen haben in tatsächlicher Hinsicht festgestellt - und das ist zwischen den Beteiligten auch nicht streitig -, daß der Kläger ohne die Absetzung des Sonderurlaubes von seinem Beförderungsdienstalter als Zollobersekretär fünf Monate früher zum Zollhauptsekretär befördert worden wäre.
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das ADA als vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleich beurteilt sind (vgl. BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteile vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - und vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - ).
  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84
    Er kann nur verlangen, in seinem beruflichen Fortkommen nicht aus sachwidrigen Erwägungen des Dienstherrn beeinträchtigt zu werden (vgl. u.a. BVerwGE 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62]; Beschluß vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - ).
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84
    Es bleibt grundsätzlich seiner Entscheidung überlassen, zwischen mehreren möglichen und dem Leistungsgrundsatz Rechnung tragenden Auswahlmethoden zu wählen (vgl. z.B. Urteile vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - und vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - <ZBR 1978, 33>; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - ).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84
    Er kann nur verlangen, in seinem beruflichen Fortkommen nicht aus sachwidrigen Erwägungen des Dienstherrn beeinträchtigt zu werden (vgl. u.a. BVerwGE 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62]; Beschluß vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - ).
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73

    Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84
    Es bleibt grundsätzlich seiner Entscheidung überlassen, zwischen mehreren möglichen und dem Leistungsgrundsatz Rechnung tragenden Auswahlmethoden zu wählen (vgl. z.B. Urteile vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - und vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 59.73 - <ZBR 1978, 33>; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - ).
  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68

    Zulässigkeit der Erhebung einer isolierten Anfechtungsklage - Besoldung eines

  • BVerwG, 23.01.1970 - VI C 99.65

    Ermessen des Dienstherrn bei Besetzung von freien Stellen und Bedeutung für die

  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 125.65

    Der schwerbeschädigte Beamte kann aus SchwBG § 12 Abs 1 nur das Recht auf

  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.12.1983 - 2 B 189.82

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 22.05.1968 - VI C 123.65

    Begriff der freien Heilfürsorge - Rechtsgrundsatz einer Vorteilsausgleichung -

  • BVerwG, 19.02.1970 - II C 135.67

    Festsetzung eines allgemeinen Dienstalters - Zulassung eines Härteausgleichs -

  • VG Freiburg, 19.01.1988 - 6 K 90/87

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Beförderungsrichtlinie; Anforderungen an das

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 6.91

    Anerkennung studentischer Vereinigungen; Selbstbindung der Verwaltung;

    Die zuständige Stelle der Beklagten kann die bisherige Verwaltungsübung zwar - wie eine eigene - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft ändern; weitergehende Anforderungen - etwa im Sinne der vom Kläger geforderten "besonders wichtigen" sachlichen Gründe - sind insoweit nicht zu stellen (vgl. Urteil vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 29 mit weit. Nachw.).Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch nicht festgestellt, daß und mit welchem Inhalt dies bereits geschehen wäre.
  • OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02

    VA-Qualität der Festsetzung von Dienstalter und Einweisungsdatum in

    Das ist so seit langem anerkannt vgl. BVerwG, Urteile vom 18.6.1964, a.a.O., S. 27/28, und vom 28.8.1986 - 2 C 5.84 -, ZBR 1987, 45; Entscheidungen des Senats vom 15.7.1993 - 1 R 11/93 -, a.a.O., und vom 1.9.2000 - 1 W 9/00 -, SKZ 2001, 105 Leits.

    Dieses Verständnis des § 12 Abs. 4 LGG beruht letztlich auf der Tatsache, dass dem (Beförderungs-)Dienstalter bei der Beförderungsauswahl eine doppelte Bedeutung zukommt vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.8.1986, a.a.O., und Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl., Rdnr. 57.

  • LSG Bayern, 24.07.2008 - L 9 AL 197/05
    Auch kann die Verwaltung innerhalb des ihr übertragenen Handlungsspielraums ihre tatsächliche Verwaltungspraxis und eben auch die von ihr fixierten Verwaltungsrichtlinien aus sachgerechten Gründen ändern, ab welchem Zeitpunkt dann letztere die Maßgabe der Gleichbehandlung bilden (s. z.B. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG vom 28.08.1986 in ZBR 1987, 45/46).

    Auch kann die Verwaltung innerhalb des ihr übertragenen Handlungsspielraums ihre tatsächliche Verwaltungspraxis und eben auch die von ihr fixierten Verwaltungsrichtlinien aus sachgerechten Gründen ändern, ab welchem Zeitpunkt dann letztere die Maßgabe der Gleichbehandlung bilden (s. z.B. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG vom 28.08.1986 in ZBR 1987, 45/46).

  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07

    Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.

    In gleicher Weise kann eine Ermessensbindung in Gestalt einer rein tatsächlichen Verwaltungspraxis - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzaspekte - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (Urteile vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 29 und vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.98 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 116; Beschluss vom 7. April 2000 - BVerwG 2 B 21.00 - juris Rn. 2; vgl. ferner Beschluss vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 22.93 -).
  • BVerwG, 07.04.2000 - 2 B 21.00

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenz als

    Sowohl eine durch Verwaltungsvorschriften vorgenommene Ermessensbindung als auch eine rein tatsächliche Verwaltungsübung können aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die betroffenen Beamten gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (vgl. Urteile vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - m.w.N. und vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.98 - ).
  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.98

    Mietzuschußsonderregelung des Bundesnachrichtendienstes (MZSR);

    Sowohl eine durch Verwaltungsvorschriften vorgenommene Ermessensbindung als auch eine rein tatsächliche Verwaltungsübung können aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die betroffenen Beamten gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (vgl. Urteil vom 28. August 1986 BVerwG 2 C 5.84 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88

    Verwaltungsvorschrift - Revision - Rechtsvorschrift - Verweisung

    Soweit dem Vorbringen der Beschwerde auch noch die Frage entnommen werden könnte, ob der Gleichheitssatz die Änderung einer jahrelangen Praxis zuungunsten der Betroffenen zuläßt, ist durch ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits grundsätzlich geklärt, daß der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) die Verwaltung nicht hindert, im Rahmen ihres Ermessensspielraums eine bisher geübte Praxis aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft zu ändern (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.88

    Unanwendbarkeit der Beihilfevorschriften des Bundes auf Bedienstete der

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, der Anspruch der Klägerin ergebe sich aus den Rechtlinien der Beklagten für die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten stationärer und teilstationärer heilpädagogischer Behandlung entsprechend Nr. 4 Ziff. 8 Beihilfevorschriften, beruht nicht auf einer Verletzung der für die Auslegung und Anwendung von Verwaltungsvorschriften maßgebenden allgemeinen Auslegungsgrundsätze, deren Beachtung der Prüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. Urteile vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 5.84 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - ).
  • VG Würzburg, 26.03.1992 - W 1 K 91.1133

    Beförderung eines Soldaten; Anspruch des Soldaten auf ermessensfehlerfreie

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 10.02.2006 - 2 B 55.05

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des sog. Mangelfacherlasses des Landes

  • VG Osnabrück, 10.07.2006 - 5 A 53/06

    Ausstellung von Internationalen Reiseausweisen für Flüchtlinge an jüdische

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 11.96

    Keine Revisibilität der Beihilfevorschriften der Deutschen Bundesbahn -

  • OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94

    Polizeivollzugsdienst; Beförderung; Richtlinien; Quote; Frauenförderung

  • VG Ansbach, 02.11.2011 - AN 1 E 11.01685

    Unzulässige rückwirkende Änderung des Anforderungsprofils

  • BVerwG, 14.02.1989 - 2 B 12.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund -

  • BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 128.88

    Grundsätzliches Klärungsbedürfnis der Tauglichkeit unterschiedlicher zeitlicher

  • BVerwG, 16.05.1988 - 2 B 62.88

    Auslegung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der

  • BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 53.88

    Selbstbindung der Verwaltung - Änderung einer Verwaltungspraxis - Verstoß gegen

  • BVerwG, 04.05.1988 - 2 B 56.88

    Änderung der Verwaltungspraxis im Rahmen des Ermessens aus sachgerechten

  • VGH Hessen, 12.01.1988 - 1 TG 2675/87

    Einstweilige Anordnung eines Bundesbahnbeamten wegen Nichtbeförderung

  • VG München, 27.07.2012 - M 21 K 11.2265

    Berufsvorbereitende Förderung von Grundwehrdienstleistenden

  • VG München, 20.03.2009 - M 21 K 08.242

    Dienstaufwandsentschädigung für von miteinander verheirateten Außendienstbeamten

  • VG Berlin, 10.07.1991 - 4 A 337.88

    Feststellungsklage; Videothek; Öffnungszeiten; Feiertagsschutzverordnung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht