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   BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91   

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https://dejure.org/1991,4123
BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91 (https://dejure.org/1991,4123)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1991 - 2 C 5.91 (https://dejure.org/1991,4123)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1991 - 2 C 5.91 (https://dejure.org/1991,4123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf Ortszuschlag - Rückforderung überzahlter Dienstbezüge als Schadensersatz - Folgen der Bechäftigung des Ehegatten eines Soldaten bei einem öffentlich geörderten Krankenhaus für dessen Besoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 102
  • DVBl 1992, 103
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 4.82

    Öffentlich-rechtlich - Religionsgesellschaft - Sonstiger Arbeitgeber - Besoldung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91
    Die Anwendung der Konkurrenzregelung auch auf einen solchen Fall ist geboten, weil sie schon ihrem Wortlaut nach weit gefaßt und auch ihrer Zweckbestimmung nach weit auszulegen ist, so daß weder eine Gewährung gerade personalkostengebundener Mittel noch ein unmittelbarer Zufluß von einer der in § 40 Abs. 7 Satz 1 BBesG bezeichneten Körperschaften erforderlich ist (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1983 - BVerwG 2 B 22.83 - <ZBR 1983, 184>; Urteil vom 11. Juni 1985 - BVerwG 2 C 4.82 - ).

    Die in § 40 Abs. 7 Satz 4 BBesG vorgesehene Entscheidung des für das Besoldungsrecht zuständigen Ministers ist für die Anwendbarkeit der Konkurrenzregelung nicht von konstitutiver Bedeutung (vgl. Urteile vom 11. Juni 1985 - BVerwG 2 C 4.82 - und vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - ).

  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 24.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91
    Daß eine Rückzahlung überzahlter Bezüge auch als Schadensersatz verlangt werden kann, wenn die Überzahlung durch eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung verursacht ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 17, 286; 29, 114 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 39, 307 [BVerwG 09.02.1972 - VI C 34/70] ; vgl. auch BVerwGE 71, 354 [BVerwG 13.06.1985 - 2 C 56/82]).
  • BVerwG, 24.02.1983 - 2 B 22.83

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Vernehmung weiterer Zeugen - Erhalt eines

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91
    Die Anwendung der Konkurrenzregelung auch auf einen solchen Fall ist geboten, weil sie schon ihrem Wortlaut nach weit gefaßt und auch ihrer Zweckbestimmung nach weit auszulegen ist, so daß weder eine Gewährung gerade personalkostengebundener Mittel noch ein unmittelbarer Zufluß von einer der in § 40 Abs. 7 Satz 1 BBesG bezeichneten Körperschaften erforderlich ist (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1983 - BVerwG 2 B 22.83 - <ZBR 1983, 184>; Urteil vom 11. Juni 1985 - BVerwG 2 C 4.82 - ).
  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91
    Daß eine Rückzahlung überzahlter Bezüge auch als Schadensersatz verlangt werden kann, wenn die Überzahlung durch eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung verursacht ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 17, 286; 29, 114 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 39, 307 [BVerwG 09.02.1972 - VI C 34/70] ; vgl. auch BVerwGE 71, 354 [BVerwG 13.06.1985 - 2 C 56/82]).
  • BVerwG, 31.01.1968 - VI C 49.67

    Bewilligung der Trennungsentschädigung eines Polizeibeamten

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91
    Daß eine Rückzahlung überzahlter Bezüge auch als Schadensersatz verlangt werden kann, wenn die Überzahlung durch eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung verursacht ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 17, 286; 29, 114 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 39, 307 [BVerwG 09.02.1972 - VI C 34/70] ; vgl. auch BVerwGE 71, 354 [BVerwG 13.06.1985 - 2 C 56/82]).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85

    Beamtenrecht - Besoldung - Rückforderung - Ehegatte im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 5.91
    Die in § 40 Abs. 7 Satz 4 BBesG vorgesehene Entscheidung des für das Besoldungsrecht zuständigen Ministers ist für die Anwendbarkeit der Konkurrenzregelung nicht von konstitutiver Bedeutung (vgl. Urteile vom 11. Juni 1985 - BVerwG 2 C 4.82 - und vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - ).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98

    Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst;

    Indessen besteht nach ständiger Rechtsprechung kein allgemeiner Anwendungsvorrang des § 12 Abs. 2 BBesG gegenüber der Haftungsregelung nach Bundes- oder Landesrecht (vgl. BVerwGE 17, 286 ; 29, 114 f.; 39, 307 hinsichtlich der Haftung eines Soldaten für Überzahlungen der Dienstbezüge; BVerwGE 71, 354 ; Urteil vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 5.91 - ).
  • BVerwG, 27.01.2006 - 6 P 5.05

    Ersatzanspruch; Geltendmachung; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Rückzahlung überzahlter Dienstbezüge auch als Schadensersatz verlangt werden kann, falls die Überzahlung durch eine auf grobem Verschulden beruhende Dienstpflichtverletzung des Beschäftigten verursacht wurde (Urteile vom 31. Januar 1968 - BVerwG 6 C 49.67 - BVerwGE 29, 114, und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 5.91 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 24).
  • BVerwG, 15.11.2001 - 2 C 69.00

    Familienzuschlag; Kürzung des -; öffentlicher Dienst.

    Die Erklärung des für das Besoldungsrecht zuständigen Ministeriums oder der von ihm bestimmten Stelle hat keine konstitutive Wirkung (vgl. Urteile vom 11. Juni 1985 - BVerwG 2 C 4.82 - Buchholz 235 § 40 BBesG Nr. 9 S. 28 und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 5.91 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 24 S. 31).
  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 562/10

    Vergleichsentgelt - Beteiligung der öffentlichen Hand

    c) Eine Beteiligung der öffentlichen Hand im Sinne von § 29 Abschn. B Abs. 7 Satz 3 BAT-O kann ausnahmsweise auch dann vorliegen, wenn zB Fördermittel aus einer öffentlichen Kasse dem in Frage stehenden Arbeitgeber nicht unmittelbar zufließen, sondern einem Dritten gewährt werden, der seinerseits diesen Arbeitgeber finanziert (vgl. BVerwG 29. August 1991 - 2 C 5.91 - ZTR 1992, 43; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Oktober 2000 § 29 Erl. 10) .
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 4 S 504/95

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge wegen unentschuldigten Fernbleibens vom

    Dementsprechend findet die Vorschrift grundsätzlich auch Anwendung, wenn ein Beamter durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten gegenüber dem Dienstherrn eine Überzahlung von Dienstbezügen verursacht (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.1.1968, BVerwGE 29, 114; Urteil vom 10.2.1972, BVerwGE 39, 307; Urteil vom 29.8.1991, ZBR 1992, 105; Urteil des Senats vom 25.6.1991 - 4 S 832/90).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - 3 Sa 160/12

    Ortszuschlags - Vergleichsentgelt gemäß § 5 Abs 2 TVÜ-L - Beteiligung der

    Eine Beteiligung der öffentlichen Hand im Sinne von § 29 Abschn. B Abs. 7 Satz 3 BAT-O kann ausnahmsweise auch dann vorliegen, wenn z. B. Fördermittel aus einer öffentlichen Kasse dem infrage stehenden Arbeitgeber nicht unmittelbar zufließen, sondern einem Dritten gewährt werden, der seinerseits diesen Arbeitgeber finanziert (BVerwG vom 29. August 1991 - 2 C 5.91 - ZTR 1992, 43; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT, Stand Oktober 2000, § 29 Er. 10).
  • LAG Brandenburg, 02.03.2004 - 2 Sa 534/02

    Kein Abfindungsanspruch bei Übernahme durch anderen Arbeitgeber

    Ausreichend ist auch die einmalige Zahlung (vgl. dazu BVerwG v. 29.08.1991 - 2 C 5.91 - BAG v. 26.05.1994 - 6 AZR 897/93 -, AP Nr. 11 zu § 29 BAT).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2000 - 12 A 2400/00

    Anspruch auf Leistung eines Familienzuschlags der Stufe 1 nach Anlage V zum

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1991 - 2 C 5.91 -, DVBl 1992, 102 für die entsprechende Regelung in § 40 Abs. 7 BBesG a.F.
  • OVG Bremen, 16.10.2023 - 2 LA 76/23

    Dienstplan; Freizeitausgleich; Mehrarbeit; regelmäßige Arbeitszeit;

    Der Umstand, dass die schlichte Festlegung von Arbeitszeiten in Dienst- oder Schichtplänen keine Anordnung von Mehrarbeit darstellt (BVerwG, Urt. v. 17.02.2022 - 2 C 5.91, juris Rn. 20; Urt. v. 28.05.2003 - 2 C 28.02, juris Rn 15), so dass im Dienstplan über § 2 Nr. 12 , § 3 Abs. 1 AZV hinaus festgesetzte Arbeitszeiten nicht "Mehrarbeit", sondern rechtswidrig festgesetzte "regelmäßige Arbeitszeit" sind (vgl. Corsmeyer, in: GKöD, § 88 BBG Rn. 2, 9), lässt nicht den Umkehrschluss zu, dass außerhalb des Dienst- oder Schichtplans angeordneter Dienst nie "regelmäßige Arbeitszeit", sondern stets Mehrarbeit ist.
  • VG Köln, 27.09.2012 - 15 K 5592/11
    Hierfür genügt es, dass ein Krankenhaus durch öffentliche Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gefördert wird, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 29.01.1991 - 2 C 5.91 -.
  • VGH Hessen, 17.03.1993 - 1 UE 2773/87

    Rückforderung überzahlter Bezüge/Ortszuschläge - verschärfte Haftung des Beamten

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