Rechtsprechung
BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.07.1981 - 3 B-2053/79
- BVerwG, 19.10.1982 - 2 B 165.81
- BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1095
- NVwZ 1985, 424 (Ls.)
- DVBl 1984, 1221
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62
Beamtenrechtliche Beurteilung
Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Auch bei Richtern dient die (periodische) dienstliche Beurteilung vornehmlich dem Zweck, Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Entscheidungen über deren Verwendung und deren dienstliches Fortkommen durch Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung und anderem Endgrundgehalt (vgl. § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972, BGBl. I S. 713; Art. 12 Abs. 2 BayBG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 BayRiG) zu sein (vgl. BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 -). Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt entschieden, daß jedenfalls dann, wenn - wie hier - eine besondere auf gesetzlicher Grundlage beruhende Ermächtigung und Zuständigkeitsregelung besteht, vorgesetzte Dienststellen dienstliche Beurteilungen auch außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens aufgrund eigener Beurteilungsbefugnis überprüfen, aufheben, ändern oder selbst erstellen dürfen, insbesondere auch hinsichtlich des Gesamturteils (vgl. Urteile vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 -
, vom 30. Mai 1968 - BVerwG 2 C 46.64 - und vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - ). Die gleichzeitige Änderung der zugrundeliegenden Bewertungen zu den einzelnen Beurteilungsmerkmalen war hierfür keine unabdingbare Voraussetzung; denn das Gesamturteil läßt sich nach dem Inhalt der hier anzuwendenden Vorschriften und Richtlinien nicht aus den vorgeschriebenen Einzelbewertungen (§ 50 LbV, Abschnitt II, Nr. 1 BeurtRL) und etwaigen ergänzenden Bemerkungen rechnerisch ermitteln, sondern stellt einen ausschließlich dem Dienstherrn anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung dar (vgl. auch BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; Urteil vom 16. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 44.64 -
). - BGH, 07.05.1980 - RiZ(R) 3/79
Periodische Beurteilung von Richtern
Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Jedenfalls aber müsse - wie dies auch der Bundesgerichtshof (Dienstgericht des Bundes) in einem Urteil vom 7. Mai 1980 (BGHZ 77, 111) entschieden habe - der Umstand, daß die Probezeit in den Beurteilungszeitraum hineinreiche, deutlich gemacht und die vorhergegangene Probezeitbeurteilung in die Erwägungen zur Begründung der Gesamtnote aufgenommen werden.Hiermit ist indes noch nichts darüber gesagt, ob in Fällen dieser Art die Probezeit auch in den Beurteilungszeitraum der periodischen Beurteilung einbezogen werden darf und ob - bejahendenfalls - dies in besonderer Weise deutlich zu machen ist sowie ob die gemäß Art. 5 a Abs. 3 BayRiG erteilten Probezeitbeurteilungen, soweit sie sich auf den Beurteilungszeitraum der periodischen Beurteilung beziehen, in die Erwägungen, welche die Gesamtnote der periodischen Beurteilung begründen sollen, aufzunehmen sind (vgl. in diesem Sinne BGHZ 77, 111 [BGH 07.05.1980 - RiZ R 3/79]).
In dem bereits erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs (Dienstgericht des Bundes) vom 7. Mai 1980 - RiZ (R) 3/79 - (BGHZ 77, 111) wird teilweise eine abweichende Auffassung vertreten.
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79
Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Auch bei Richtern dient die (periodische) dienstliche Beurteilung vornehmlich dem Zweck, Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Entscheidungen über deren Verwendung und deren dienstliches Fortkommen durch Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung und anderem Endgrundgehalt (vgl. § 17 Abs. 2 Nr. 3 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972, BGBl. I S. 713; Art. 12 Abs. 2 BayBG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 BayRiG) zu sein (vgl. BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 -). Dabei entspricht ein über den Bereich eines oder mehrerer beurteilender Dienstvorgesetzter - hier: eines Gerichts oder auch eines Gerichtszweiges - hinausgehendes Bemühen um Anwendung gleichmäßiger Beurteilungsmaßstäbe, das sich auch an auf Erfahrungswerten aufbauenden Richtsätzen für die Verteilung durchschnittlicher und über- bzw. unterdurchschnittlicher Gesamturteile orientiert, um eine Vergleichbarkeit dieser Gesamturteile in einem größeren Bereich zu erzielen, dem Zweck der dienstlichen Beurteilung, Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Entscheidungen über die weitere Verwendung des Richters und dessen berufliches Fortkommen zu sein (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - und vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 -
).
- BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78
Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Die Überprüfungsentscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde muß nicht notwendig auf persönlichen Eindrücken vom Beurteilten beruhen; vielmehr kann der mit der Überprüfung betraute höhere Vorgesetzte sich die notwendigen Kenntnisse verschaffen und sich u.a. auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten und vor allem auch auf Berichte von dritter Seite stützen, wobei insbesondere dann, wenn die Schlüssigkeit des Gesamturteils Gegenstand der Überprüfung ist, auch die dienstliche Beurteilung selbst als Erkenntnisquelle in Betracht kommt (…vgl. Weiß-Niedermaier-Summer-Zängl a.a.O., E 6) und größere Erfahrungen, größerer Überblick und größere Vergleichsmöglichkeiten sowie bessere Kenntnis der Anforderungen der Ämter zu einer gleichmäßigen, objektiven und gerechten Beurteilung beitragen (vgl. BVerwGE 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 34/79]; Urteile vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 -und vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 - ; Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - ). Als Gründe für die Änderung des Gesamturteils sind in dem in die Beurteilung aufgenommenen ergänzenden Vermerk vom 5. Dezember 1977 sowie im Widerspruchsbescheid vom 21. Juni 1978 die "Gesamtschau" bzw. der größere Überblick und größere Vergleichsmöglichkeiten sowie das Erfordernis genannt, im Interesse einer objektiven und gerechten Behandlung im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit einheitliche Beurteilungsmaßstäbe anzuwenden; damit ist diese Maßnahme ausreichend begründet (vgl. zur Zulässigkeit einer Ergänzung der dienstlichen Beurteilung durch den Widerspruchsbescheid BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]; Beschluß vom 2. Juli 1980 - BVerwG 2 B 82.79 - unter Hinweis auf das Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - ).
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.81
Anforderungen an das Abfassen einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Der Dienstherr muß deshalb das gewählte Beurteilungssyste gleichmäßig auf alle Richter anwenden, die bei solchen Entscheidungen miteinander in Wettbewerb treten können (vgl. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.81 -). Dabei wird der Beurteilungszeitraum bei einer periodischen Beurteilung grundsätzlich den Zeitraum seit der letzten Beurteilung bis zum festgesetzten Beurteilungsstichtag umfassen (…vgl. Weiß-Niedermaier-Summer-Zängl a.a.O., E 10 a; vgl. zum Erfordernis eines einheitlichen Beurteilungszeitraums und seiner genauen Angabe auch Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 A 1.81 - und Beschluß vom 2. Juli 1980 - BVerwG 2 B 82.79 -).
- BVerwG, 19.10.1982 - 2 B 165.81
Revisionszulassung wegen der Möglichkeit der Klärung von sich aus der …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren und das Beschwerdeverfahren (BVerwG 2 B 165.81) auf je 4.000 DM festgesetzt (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GKG). - BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Als Gründe für die Änderung des Gesamturteils sind in dem in die Beurteilung aufgenommenen ergänzenden Vermerk vom 5. Dezember 1977 sowie im Widerspruchsbescheid vom 21. Juni 1978 die "Gesamtschau" bzw. der größere Überblick und größere Vergleichsmöglichkeiten sowie das Erfordernis genannt, im Interesse einer objektiven und gerechten Behandlung im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit einheitliche Beurteilungsmaßstäbe anzuwenden; damit ist diese Maßnahme ausreichend begründet (vgl. zur Zulässigkeit einer Ergänzung der dienstlichen Beurteilung durch den Widerspruchsbescheid BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]; Beschluß vom 2. Juli 1980 - BVerwG 2 B 82.79 - unter Hinweis auf das Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - ). - BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79
Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Die Überprüfungsentscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde muß nicht notwendig auf persönlichen Eindrücken vom Beurteilten beruhen; vielmehr kann der mit der Überprüfung betraute höhere Vorgesetzte sich die notwendigen Kenntnisse verschaffen und sich u.a. auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten und vor allem auch auf Berichte von dritter Seite stützen, wobei insbesondere dann, wenn die Schlüssigkeit des Gesamturteils Gegenstand der Überprüfung ist, auch die dienstliche Beurteilung selbst als Erkenntnisquelle in Betracht kommt (…vgl. Weiß-Niedermaier-Summer-Zängl a.a.O., E 6) und größere Erfahrungen, größerer Überblick und größere Vergleichsmöglichkeiten sowie bessere Kenntnis der Anforderungen der Ämter zu einer gleichmäßigen, objektiven und gerechten Beurteilung beitragen (vgl. BVerwGE 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 34/79]; Urteile vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 -und vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 - ; Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 2 B 95.78 - ). - BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80
Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg
Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Diese weite Auffassung hat der Bundesgerichtshof (Dienstgericht des Bundes) inzwischen aufgegeben; er vertritt jetzt in Übereinstimmung mit dem erkennenden Senat (vgl. BVerwGE 67, 222 [BVerwG 09.06.1983 - 2 C 34/80]) zur Abgrenzung der Rechtswege zu den Richterdienstgerichten und den Verwaltungsgerichten (§ 71 Abs. 3 DRiG in Verbindung mit § 126 Abs. 1 BRRG) die Auffassung, das Dienstgericht habe bei Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht aus den Gründen des § 26 Abs. 3 DRiG (Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit) nicht zu prüfen, ob die Maßnahme auch allgemein rechtmäßig und sachlich gerechtfertigt sei (vgl. Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 - <DRiZ 1984, 239 = DÖD 1984, 119, 121 f.>). - BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72
Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt
Auszug aus BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Davon abgesehen ist der Beklagte hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts seit der Eröffnung der periodischen Beurteilung vom 1. Dezember 1975 nicht während einer längeren Zeit unter Verhältnissen untätig geblieben, die dem Kläger berechtigten Anlaß zu der Annahme hätten geben können, mit einer Änderung seiner dienstlichen Beurteilung sei nunmehr nicht mehr zu rechnen (vgl. auch BVerwGE 49, 351 [BVerwG 13.11.1975 - II C 16/72]; Urteile vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 41.65 - und vom 26. November 1969 - BVerwG 6 C 11.65 - ). - BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer …
- BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79
Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …
- BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78
Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien - …
- BVerwG, 21.02.1980 - 2 B 95.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienstliche …
- BVerwG, 16.10.1967 - VI C 44.64
- BVerwG, 21.03.1969 - VI C 114.65
Verhältnis von Einzelbewertungen zum Gesamturteil beim Befähigungsbericht - …
- BVerwG, 17.10.1967 - VI C 41.65
Anspruch einer Witwe auf Witwengeld bei der Heirat eines pensionierten Beamten - …
- BVerwG, 26.11.1969 - VI C 11.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.05.1968 - II C 46.64
Zulässigkeit der von einem Beamten gegen eine dienstliche Beurteilung gerichteten …
- BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91
Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen …
Die Regelbeurteilung dient dem Zweck, wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, wesentliche Grundlage für die am Leistungsprinzip orientierte Auswahl des Dienstherrn bei Personalentscheidungen zu sein (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62];Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 52.82 - <ZBR 1985, 53> und - BVerwG 2 C 54.82 - ;Urteil vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 26.84 - ).Es kann hier dahinstehen, ob dies zu einer Verkürzung des Beurteilungszeitraums führen kann (vgl.Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 2 A 5.89 - ;Urteil vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 52.82 - ).
Die Vergleichbarkeit der Leistungen innerhalb einer Vergleichsgruppe wird bei periodischen dienstlichen Beurteilungen nur dann in Frage gestellt, wenn in zeitgleich definierten Beurteilungszeiträumen Zeiten verschiedener Qualität einbezogen werden, sofern hierdurch der Aussagewert der periodischen Beurteilung hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit anderen Beamten beeinträchtigt wird (vgl.Urteil vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 52.82 - ).
Das bedeutet, daß die Beurteilung nicht nur den allgemeinen Beurteilungszeitraum, regelmäßig die Zeit zwischen zwei Beurteilungsstichtagen, enthalten muß, sondern ergänzend auch noch der Zeitpunkt der Übertragung des höherwertigen Amtes in die Beurteilung Eingang gefunden haben sollte (zurückhaltend:Urteil vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 52.82 - "muß nicht notwendig durch Hervorhebung in der Beurteilung selbst geschehen").
- BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode
Die Bildung dieses Gesamturteils ist ein ausschließlich dem Dienstherrn anvertrauter Akt der Gesamtwürdigung (vgl. Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 54.78 -, - BVerwG 2 C 52.82 - und - BVerwG 2 C 53.82 - (Buchholz 238.5 § 26 Nr. 2 S. 18)). - OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01
Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer …
Die übergeordnete Dienstaufsichtsstelle kann daher in diesem Fall - unbeschadet ihrer Pflicht zur Bewertung der Befähigung, Leistung und Eignung eines Richters - von Beurteilungen der unmittelbaren Dienstaufsichtsstelle nur abweichen, wenn sie im Interesse der Durchsetzung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe für ihren Dienstbetrieb dies für geboten erachtet oder durch weitere Erkenntnisquellen, wie etwa schriftliche Arbeiten des zu Beurteilenden und Berichte Dritter die Richtigkeit der Beurteilung in Zweifel zieht (BVerwG, Urt. v. 7.6.1984, DVBl. 1984, 1221).
- VG Düsseldorf, 04.02.2015 - 13 L 2239/14
Abgrenzung Werturteil und bestimmte Tatsachen; Beurteilungszeitraum ; …
BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 C 52.82 -, juris, Rn. 20.vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 C 52.82 -, juris, Rn. 19.
BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 C 52.82 -, juris, Rn. 21.
- OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09
Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches …
Der beurteilende Vorgesetzte kann sich die notwendigen Kenntnisse verschaffen und sich u. a. auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beurteilten und vor allem auch auf Berichte von dritter Seite stützen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 2 B 41/03 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 24, Urteile vom 7. Juni 1984 - 2 C 52.82 - NJW 1985, 1095 und vom 27. Mai 1982 - 2 A 1.81 - Buchholz 232.1 § 40 Nr. 2). - OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03
dienstliche Beurteilung, Prüfungsvermerk, Beurteilungsmaßstab, gleichmäßige …
Das für den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts vorgesehene Abänderungsrecht führt vielmehr dazu, dass für die Richter der Verwaltungsgerichte Beurteilungen erstellt werden, für die jeweils die Fassung maßgeblich ist, die sie mit dem Prüfungsvermerk des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts erhalten, so dass Beurteilung und Prüfungsvermerk erst zusammen die dienstliche Beurteilung im Rechtssinn ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.6.1984, DVBl. 1984, 1221 zur bayerischen Regelung).Selbst wenn man aber von der Zulässigkeit der von dem Beklagten befürworteten Beschränkung ausgehen wollte, so richtete sich die Stellenausschreibung doch jedenfalls nicht ausschließlich an Richter, die der Dienstaufsicht des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts unterstanden, so dass die für den Kläger anlässlich seiner Bewerbung erstellte dienstliche Beurteilung nicht nur einen Vergleich mit den anderen Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern auch allen übrigen Richtern und Staatsanwälten ermöglichen musste (…vgl. BVerwG, Urt. v. 2.3.2000, NVwZ-RR 2000, 621; Urt. v. 7.6.1984, DVBl. 1984, 1221).
- OVG Niedersachsen, 28.05.1991 - 5 L 85/89
Änderung der Regelbeurteilung; Beamtenrecht; Beamtenbeförderung; Regelbeurteilung
Da, wie bereits erwähnt, bei der Regelbeurteilung gemäß Nr. 19 BRZV die Anforderungen des am Beurteilungsstichtag innegehabten Amtes maßgebend sind, verkürzt sich in diesen Fällen der Beurteilungszeitraum auf die Zeit seit der Beförderung (vgl. Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 1986, RdNr. 316; BVerwG, Urt. v. 7.6.1984 - 2 C 52.82 -, DVBl 1984, 1221 = ZBR 1985, 53 = NJW 1985, 1095 = RiA 1985, 10; Urt. d. erk. Senats v. 6.10.1987 - 5 OVG A 4/85 -, 5-7665).Dies ist sachlich nicht zu rechtfertigen, weil dadurch der Aussagewert der Regelbeurteilung hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit anderen gleichzeitig beurteilten Beamten, die während des gesamten Beurteilungszeitraums seit der letzten Regelbeurteilung das Amt eines Zollhauptsekretärs innegehabt haben, beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.6. 1984, aaO).
Das erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1984 - 2 C 52.82 - betrifft einen Fall, der nicht in jeder Beziehung mit dem vorliegenden vergleichbar ist.
- OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03
Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter; …
Die dagegen gerichteten Rechtsbehelfe sind auf die Änderung dieser Beurteilung gerichtet, nicht auf die Aufhebung eines Teiles dieses Beurteilungsverfahrens (hier etwa der Änderungsentscheidung vom 07.04.2003 mit der Folge, dass die zuvor erteilte dienstliche Beurteilung vom 19. Dezember 2002 maßgeblich ist) (vgl.: BVerwG, Urt. v. 07.06.1984 - 2 C 52.82 -, NJW 1985, 1095 = RiA 1985, 10 zu einer entsprechenden Regelung in § 53 Abs. 2 Satz 1 (früher: § 49 Abs. 2) der Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten in der Fassung der Bekanntmachung v. 04.03.1996, Bay. GVBl, S. 99, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung v. 30.07.2002, Bay. GVBl, S. 354; zur Möglichkeit der Einrichtung eines mehrstufigen Beurteilungsverfahrens durch Verwaltungsvorschrift: Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 3. Aufl., März 2003, B, RdNr. 269, m.w.N.).Ein schützenswertes Vertrauen des Antragstellers, auf Grund dessen unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Verwirkung eine Beachtung der Wirksamkeit der Änderungsentscheidung vom 7. April 2003 ausgeschlossen sein könnte (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 07.06.1984 - 2 C 52.82 -, NJW 1985, 1095, 1098, m.w.N.), bestand nicht.
- BGH, 14.10.2021 - RiZ(R) 2/20
Anforderungen an die Regelbeurteilung eines Richters am Arbeitsgerichts
Beurteilung und Prüfungsvermerk sind in Sachsen nicht als rechtlich zu trennende Stellungnahmen zu betrachten, sondern bilden erst zusammen die dienstliche Beurteilung im Rechtssinn (vgl. OVG Bautzen…, Urteil vom 5. April 2005 - 3 B 277/03, NVwZ 2006, 222 juris Rn. 34 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 C 52/82, NJW 1985, 1095). - VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 08.01519
Erfolglose Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung
Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.6.1984, a.a.O., S. 13).Denn die Regelbeurteilung eines Beamten erstreckt sich selbst dann grundsätzlich auf den vollen Beurteilungszeitraum, wenn der Beamte innerhalb dieses Zeitraums bereits aus besonderem Anlass dienstlich beurteilt worden ist (BVerwG…, Urteil vom 18.7.2001 - 2 C 41.00, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 7.6.1984 - 2 C 52/82, DVBl 1984, 1221).
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08
Zur Beurteilung eines gemäß § 436 Abs 1 SGB 3 von der Bundesanstalt für Arbeit in …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2007 - 1 L 107/07
Zur Änderung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten nach deren Eröffnung
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 57/21
Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung
- OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst; …
- OVG Niedersachsen, 23.05.1995 - 5 L 3277/94
Befugnisse des Dienstvorgesetzten; Einheitlicher Beurteilungsmaßstab; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21
Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung
- Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2010 - 4 S 1655/09
Dienstliche Beurteilung; Ermittlung der Tatsachengrundlagen
- OVG Thüringen, 08.04.2011 - 2 EO 192/09
Beurteilung bei Beförderung im Beurteilungszeitraum
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 1 A 2603/05
Rechtmäßigkeit einer dienstlichenÜberbeurteilung in einem Verfahren auf Zulassung …
- BVerwG, 15.06.1995 - 2 B 16.95
Eingriff in das statusrechtliche Amt des Richters am Amtsgericht durch …
- BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 21.83
Dienstliches Gesamturteil - Zuständiger Beurteiler - Nächsthöherer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06
Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines …
- BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83
Wehrrecht - Bundeswehr - Beurteilungssystem - Dienstaufsicht - …
- BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 5.89
Dienstliche Beurteilung - Beschränkte gerichtliche Nachprüfung - Gesamtnote - …
- BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 2.90
Dienstliche Beurteilung - Beschränkte gerichtliche Nachprüfung - Zweitbeurteiler …
- OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 A 169/10
Regelbeurteilung eines Richters, Beurteilungsmaßstab, Bedeutung von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2002 - 10 A 11751/01
- OVG Niedersachsen, 31.08.2000 - 5 L 4396/99
Beamter; Beförderung; Bescheidungsurteil; Beurteilungszeitraum; dienstliche …
- BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
Richter - Dienstliche Beurteilung - Eingänge - Erledigungszahlen
- BVerwG, 13.01.1987 - 2 B 40.86
Beamtenrecht - Laufbahnverordnung - Bayern - Überprüfungsverfahren - Beurteilung …
- VGH Bayern, 30.08.2021 - 3 CE 21.1648
Besetzung der Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts
- OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17
Beamter; Beurteilung; Zuständigkeit; Überprüfung; Dienstaufsicht; …
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95
Beförderungsauswahlverfahren - Erstellung von aktuellen Beurteilungen zur Wahrung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1992 - 2 A 12357/91
Dienstliche Beurteilung; Nebenamtliche Tätigkeit
- BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 64.84
Sportliche Leistungsfähigkeit eines Berufssoldaten - Feststellung der …
- VGH Bayern, 18.11.2020 - 3 CE 20.2092
Konkurrentenstreitverfahren - Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters
- VG Ansbach, 21.03.2017 - AN 1 K 15.01070
Plausibilisierung des Gesamturteils bei Herabsetzung dienstlicher Beurteilung
- VG Düsseldorf, 29.06.2015 - 13 L 1131/15
Besetzung einer freien Stelle eines leitenden Regierungsdirektors als Leiter der …
- BVerwG, 02.07.1992 - 2 B 113.92
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge im Zusammenhang mit dem …
- BVerwG, 24.05.1988 - 2 B 111.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Ansbach, 17.07.2012 - AN 1 K 09.01299
Periodische dienstliche Beurteilung 2003; Eigenständigkeit der Beurteilungen; …
- BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 119.83
Mindestinhalt dienstlicher Beurteilungen und Teilrechtswidrigkeit - …
- VG Würzburg, 24.11.2009 - W 1 K 09.572
Dienstliche Beurteilung; Überprüfungsvermerk; personenbezogene Vorabsprachen; …
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1993 - 4 S 1665/91
Dienstliche Beurteilung eines Beamten - feste Beurteilungszeitpunkte für …
- BVerwG, 19.02.1986 - 1 WB 130.83
Grundsätze der Laufbahnbeurteilung von Soldaten der Bundeswehr - Umfang der …
- VG Ansbach, 19.02.2008 - AN 1 K 07.00355
Überprüfungsentscheidung durch Klageerwiderung; Bildung des Gesamturteils …
- VG Gelsenkirchen, 23.05.2007 - 1 K 6399/04
Beurteilung, Beurteilungszeitraum, Verkürzung, Versetzung, …
- VG Düsseldorf, 13.12.2006 - 13 L 2077/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 B 10408/92
- VG Bayreuth, 04.03.2011 - B 5 K 09.646
Beurteilungsverfahren; Beteiligung der unmittelbaren Vorgesetzten; …
- VG Saarlouis, 30.09.2009 - 2 L 622/09
Zur vorrangigen Beförderung gleich beurteilter Beamter anhand des …
- VG Ansbach, 19.02.2008 - AN 1 K 00.02525
Überprüfungsentscheidung durch Klageerwiderung; Bildung des Gesamturteils …
- VG Düsseldorf, 29.11.2006 - 13 L 1805/06
Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Erteilung einer Planstelle der …
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.1988 - 11 S 2777/87
Verfahren bei abweichender Beurteilungen im mehrstufigen Beurteilungsverfahren
- VG Bayreuth, 13.12.2016 - B 5 K 15.401
Dienstliche Beurteilung von Lehrkräften - Verwendungseignung für die …
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.01.2012 - (VGH.EKD) 135/16
- VG Düsseldorf, 22.11.2021 - 26 L 2275/21
- Kirchengerichtshof der EKD -, 23.01.2012 - KGH 135/16
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.01.2012 - KGH 135/16