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   ArbG Neunkirchen, 06.12.2006 - 2 Ca 1014/06   

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ArbG Neunkirchen, 06.12.2006 - 2 Ca 1014/06 (https://dejure.org/2006,41052)
ArbG Neunkirchen, Entscheidung vom 06.12.2006 - 2 Ca 1014/06 (https://dejure.org/2006,41052)
ArbG Neunkirchen, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 2 Ca 1014/06 (https://dejure.org/2006,41052)
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   ArbG Koblenz, 16.01.2007 - 2 Ca 1014/06   

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ArbG Koblenz, 16.01.2007 - 2 Ca 1014/06 (https://dejure.org/2007,57298)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 16.01.2007 - 2 Ca 1014/06 (https://dejure.org/2007,57298)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2007 - 5 Ta 35/07

    Zwangsmittel: Zwangsvollstreckungsverfahren in arbeitsgerichtlichen

    Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.01.2007 - 2 Ca 1014/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Nachdem das erstinstanzliche Erkenntnisverfahren durch das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts vom 21.06.2006 - 2 Ca 1014/06 - (Bl. 25 ff. d.A.) rechtskräftig abgeschlossen wurde, begehrt der Gläubiger gestützt auf "§§ 887, 888 ZPO" nach näherer Maßgabe des Antrages vom 07.12.2006 (Bl. 43 f. d.A.) die Festsetzung von Zwangsmitteln gegen den Schuldner.

    Das Arbeitsgericht hat den Vollstreckungsantrag mit dem Beschluss vom 16.01.2007 - 2 Ca 1014/06 - (Bl. 55 ff. d.A.) zurückgewiesen.

    Zur näheren Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den weiteren Akteninhalt - insbesondere auf den tatbestandlichen Teil des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 07.12.2006 - 2 Ca 1014/06 - - Bezug genommen.

    Gegen den am 19.01.2007 zugestellten Beschluss vom 16.01.2007 - 2 Ca 1014/06 - richtet sich die sofortige Beschwerde des Gläubigers, die dieser am 29.01.2007 mit dem Schriftsatz vom 26.01.2007 (Bl. 60 d.A.) bei dem Arbeitsgericht eingelegt hat.

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