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ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.05.2006 - 2 Ca 2056/05 |
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ArbG Bremen-Bremerhaven, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 2 Ca 2056/05 (https://dejure.org/2006,68273)
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Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.05.2006 - 2 Ca 2056/05
- LAG Bremen, 23.01.2007 - 1 Sa 250/06 1 Sa 258/06
- BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 23. Mai 2006 - 2 Ca 2056/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte an die Bundesagentur für Arbeit 6.973,19 Euro zu zahlen hat. - LAG Bremen, 23.01.2007 - 1 Sa 250/06
Bestehen eines Anspruchs auf restliche Vergütung aus einem beendeten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Bremen, 23.01.2007 - 1 Sa 258/06
Bestehen eines Anspruchs auf restliche Vergütung aus einem beendeten …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 23.05.2006 - Az. 2 Ca 2056/05 - abgeändert, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, EUR 6.973,19 netto nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2004 auf das Konto der Bundesagentur für Arbeit, Landesarbeitsamt Niedersachsen/Bremen bei der BKK Hannover, BLZ 250 00 000, Kontonummer: 25 0016 51 zu überweisen.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 23.05.2006 - Az. 2 Ca 2056/05 - insoweit abgeändert, als die Klage in Höhe von EUR 1.925,49 brutto nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 01.12.2003 abgewiesen worden ist.