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ArbG Trier, 09.03.2004 - 2 Ca 2090/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Trier, 09.03.2004 - 2 Ca 2090/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 4 Sa 392/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 4 Sa 392/04
Forderung restlicher Lohnansprüche; Berufungsschrift im Arbeitsgerichtsverfahren
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 09.03.2004 - 2 Ca 2090/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Sie beschrieb den Beschwerdewert mit 120, 00 EUR und erklärte ausdrücklich, gegen das am 09.03.2004 verkündete und am 22.03.2004 zugestellte Teil-Anerkenntnisurteil des Arbeitsgerichts Trier Az.: 2 Ca 2090/03 Berufung einlegen zu wollen.
unter Aufhebung des am 09.03.2004 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Trier - Az.: 2 Ca 2090/03 - zu erkennen:.