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ArbG Bonn, 04.08.2004 - 2 Ca 2152/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 04.08.2004 - 2 Ca 2152/04
- LAG Köln, 24.03.2005 - 6 Sa 1305/04
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 24.03.2005 - 6 Sa 1305/04
Gleichbehandlungsgrundsatz, Stichtagsregelung, Arbeitsteilzeit
Die Berufung des Klägers gegen das am 04.08.2004 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn - 2 Ca 2152/04 EU - wird zurückgewiesen.Mit seiner Berufung beantragt der Kläger, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn - Gerichtstag Euskirchen - vom 04.08.2004 - 2 Ca 2152/04 EU - aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihn nach Maßgabe der Regelungen im Teil D der "Gesamtbetriebsvereinbarung über personelle Strukturveränderungen im Vorfeld des Inkrafttretens der EU-Zuckermarktordnung" vom 26.11.2003 zu behandeln.