Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 16.07.2004 - 2 Ca 2235/03 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 16.07.2004 - 2 Ca 2235/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2004 - 5 Ta 244/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2004 - 5 Ta 244/04
Abfindung als Vermögen
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des ArbG Ludwigshafen vom 16.07.2004 - 2 Ca 2235/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Aufgrund des Vergleichs vom 11.02.2004 - 2 Ca 2235/03 - zahlte die Beklagte dem Kläger eine Abfindung in Höhe von EUR 7.811,00 brutto.
Mit dem Beschluss vom 16.07.2004 - 2 Ca 2235/03 - änderte das Arbeitsgericht die im Beschluss vom 23.03.2004 - 2 Ca 2235/03 - getroffene Zahlungsbestimmung (- keine eigene Beitragsleistung -) dahingehend ab, dass der Kläger einen Betrag in Höhe von EUR 1.653,05 zu zahlen hat.
Gegen den ihm am 21.07.2004 zugestellten Beschluss vom 16.07.2004 - 2 Ca 2235/03 - wendet sich der Kläger mit seinen Eingaben vom 17.08.2004 (Bl. 10 des PKH-Beiheftes) und vom 31.08.2004 (Bl. 15 des PKH-Beiheftes).
Mit Beschluss vom 27.10.2004 - 2 Ca 2235/03 - hat das Arbeitsgericht der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen und diese dem LAG Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt (s. Beschluss Bl. 99 f d.A.).
Dem Kläger ist unstreitig der Nettowert der Abfindung zugeflossen, deren Zahlung er in Ziffer 2. des gerichtlichen Vergleiches vom 11.02.2004 - 2 Ca 2235/03 - mit der Beklagten vereinbart hatte.