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ArbG Detmold, 16.04.2008 - 2 Ca 2281/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 16.04.2008 - 2 Ca 2281/07
- LAG Hamm, 31.10.2008 - 12 Sa 915/08
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 31.10.2008 - 12 Sa 915/08
Einstufung einer Lehrerin nach dem TV-L, Ermessensentscheidung.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 16.04.2008 - 2 Ca 2281/07 - wird zurückgewiesen.unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Detmold vom 16.04.2008, Az. 2 Ca 2281/07, festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin mit Wirkung ab dem 06.08.2007 Vergütung nach der bei der Beklagten geltenden Entgeltgruppe 11 des TV-L, Entwicklungsstufe 5, nebst Zinsen auf die monatlichen Bruttodifferenzbeträge in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB ab dem jeweils folgenden Monatsersten, beginnend mit dem 01.09.2007 zu zahlen;.