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ArbG Bonn, 23.04.2008 - 2 Ca 2305/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 23.04.2008 - 2 Ca 2305/07
- LAG Köln, 16.10.2008 - 7 Sa 761/08
- BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 263/09
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 16.10.2008 - 7 Sa 761/08
Eingruppierung; Oberarzt
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 23.04.2008 in Sachen 2 Ca 2305/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bonn vom 23.04.2008, 2 Ca 2305/07, festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger ab dem 01.11.2006 Vergütungsgruppe nach der Entgeltgruppe Ä 3 des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) zu zahlen und den Nettodifferenzbetrag monatlich mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.