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   ArbG Hamm, 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07   

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ArbG Hamm, 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07 (https://dejure.org/2008,22969)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07 (https://dejure.org/2008,22969)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 2 Ca 2427/07 (https://dejure.org/2008,22969)
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Wird zitiert von ... (14)

  • ArbG Hamm, 18.08.2008 - 5 Ca 2426/07

    Personalgestellung - Gesetz zur Eingliederung der Versorungsämter in die

    Auch die zusätzliche Vergabe von Entfernungspunkten sowie die abschließende "Härtefallkorrektur" sind rechtlich nicht zu beanstanden (ArbG Hamm vom 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07, n.v.; LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08, juris).

    Denn bei dem Zuordnungsplan, welcher zudem unstreitig vorläufig in Kraft gesetzt wurde, handelt es sich richtigerweise um keinen Sozialplan (ArbG Hamm vom 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07, n.v.; aA VG Düsseldorf vom 16.11.2007 - 34 L 1750/07, PV-L, juris; ArbG Gelsenkirchen vom 21.02.2007 - 5 Ca 2552/07, n.v.).

    Ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates dürfte daher bei Personalgestellungen nicht mehr bestehen (LAG Köln vom 14.05.2008 - 3 SaGa 3/08, juris; ArbG Hamm vom 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07 n.v.; ArbG Duisburg vom 22.02.2008 - 3 Ca 2472/07, n.v.).

  • ArbG Düsseldorf, 24.06.2008 - 7 Ca 137/08

    Zuordnung, Versorgungsamt, Personalübergang kraft Gesetzes, Ermessen

    Die Kammer schließt sich insbesondere den Ausführungen des Arbeitsgerichts Hamm vom 29.02.2008 (Aktenzeichen: 2 Ca 2427/07; Bl. 192 ff. d. A.) an.

    Das Arbeitsgericht Hamm (29.02.2008 a. a. O.) hat bereits zu Recht darauf hingewiesen, dass der Zuordnungsplan allenfalls mit einer Auswahlrichtlinie zu vergleichen wäre.

    Die Kammer folgt insofern der Auffassung und den Ausführungen des Arbeitsgerichts Hamm (29.02.2008 a.a.O.), wonach letztlich dahinstehen kann, ob der Zuordnungsplan wirksam als Teil des Gesetzes zustande gekommen ist.

  • LAG Hamm, 14.08.2008 - 11 Sa 552/08

    Eingliederung Versorgungsämter NW

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamm vom 29.02.2008, 2 Ca 2427/07, festzustellen, dass die Zuordnung für die Tätigkeit der Klägerin ab dem 01.01.2008 zum Kreis O1 rechtswidrig ist, und das beklagte Land zu verurteilen, über die Zuordnung der Klägerin für ihren zukünftigen Einsatz erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

  • LAG Hamm, 18.12.2008 - 11 Sa 1356/08

    Versorgungsämter NW; Zuordnung nach dem EingliederungsG Versorgungsämter NW

    Die Kammer teilt die Auffassung, dass der Zuordnungsplan kein Sozialplan ist und damit nicht der Mitbestimmung nach § 72 Abs. 2 Nr. 5 LPVG NW unterfällt (so bereits LAG Hamm Urt. 14.08.2008 - 11 Sa 552/08 - nicht rkr. [Az. BAG 5 AZR 831/08] - unter Bezugnahme auf die ausführliche Begründung der dortigen Vorinstanz ArbG Hamm 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07 -).
  • LAG Hamm, 26.03.2009 - 11 Sa 1639/08

    Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame

    Die Kammer teilt die Auffassung, dass der Zuordnungsplan kein Sozialplan ist und damit nicht der Mitbestimmung nach § 72 Abs. 2 Nr. 5 LPVG NW unterfällt (so auch LAG Hamm Urt. 14.08.2008 - 11 Sa 552/08 - unter Bezugnahme auf die ausführliche Begründung der dortigen Vorinstanz ArbG Hamm 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07 -).
  • LAG Hamm, 05.02.2009 - 11 Sa 1315/08

    Versorgungsämter NW, Zuordnung nach dem EingliederungsG Versorgungsämter NW

    Die Kammer teilt die Auffassung, dass der Zuordnungsplan kein Sozialplan ist und damit nicht der Mitbestimmung nach § 72 Abs. 2 Nr. 5 LPVG NW unterfällt (so auch LAG Hamm Urt. 14.08.2008 - 11 Sa 552/08 - nicht rkr. - unter Bezugnahme auf die ausführliche Begründung der dortigen Vorinstanz ArbG Hamm 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07 -).
  • LAG Hamm, 08.01.2009 - 11 Sa 1131/08

    Versorgungsämter NW, Zuordnung nach dem EingliederungsG Versorgungsämter

    Die Kammer teilt die Auffassung, dass der Zuordnungsplan kein Sozialplan ist und damit nicht der Mitbestimmung nach § 72 Abs. 2 Nr. 5 LPVG NW unterfällt (so auch LAG Hamm Urt. 14.08.2008 - 11 Sa 552/08 - nicht rkr. - unter Bezugnahme auf die ausführliche Begründung der dortigen Vorinstanz ArbG Hamm 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07 -).
  • LAG Hamm, 23.10.2008 - 11 Sa 755/08

    Versorgungsämter NW, Zuordnung nach dem EingliederungsG Versorgungsämter NW

    Die Kammer teilt die Auffassung, dass der Zuordnungsplan kein Sozialplan ist und damit nicht der Mitbestimmung nach § 72 Abs. 2 Nr. 5 LPVG NW unterfällt (so auch LAG Hamm Urt. 14.08.2008 - 11 Sa 552/08 - nicht rkr. - unter Bezugnahme auf die ausführliche Begründung der dortigen Vorinstanz ArbG Hamm 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07 -).
  • LAG Hamm, 26.03.2009 - 11 Sa 1616/08

    Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame

    Die Kammer teilt die Auffassung, dass der Zuordnungsplan kein Sozialplan ist und damit nicht der Mitbestimmung nach § 72 Abs. 2 Nr. 5 LPVG NW unterfällt (so auch LAG Hamm Urt. 14.08.2008 - 11 Sa 552/08 - nicht rkr. - unter Bezugnahme auf die ausführliche Begründung der dortigen Vorinstanz ArbG Hamm 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07 -).
  • LAG Hamm, 04.09.2008 - 11 Sa 422/08

    Versorgungsämter NW; Zuordnung nach dem EingliederungsG Versorgungsämter NW

    Die Kammer ist der Auffassung, dass der Zuordnungsplan kein Sozialplan ist und damit nicht der Mitbestimmung nach § 72 Abs. 2 Nr. 5 LPVG NW unterfällt (so auch LAG Hamm Urt. 14.08.2008 - 11 Sa 552/08 - nicht rkr. - unter Bezugnahme auf die ausführliche Begründung der Vorinstanz ArbG Hamm 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07 -).
  • LAG Hamm, 01.10.2009 - 11 Sa 1525/08

    Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame

  • LAG Hamm, 05.02.2009 - 11 Sa 1316/08

    Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame

  • LAG Hamm, 05.02.2009 - 11 Sa 1317/08

    Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame

  • ArbG Hamm, 24.07.2008 - 4 Ca 2336/07

    Zuordnung eines Tarifbeschäftigten im Wege der Personalgestellung nach dem

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