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ArbG Rostock, 18.01.2007 - 2 Ca 2431/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 18.01.2007 - 2 Ca 2431/05
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2008 - 1 Sa 57/07
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 306/08
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 306/08
Internationale Zuständigkeit - Hochseefähre
Auf die Revision der Beklagten zu 1) und 2) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. März 2008 - 1 Sa 57/07 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) gegen das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 18. Januar 2007 - 2 Ca 2431/05 - zurückgewiesen hat.Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) wird das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 18. Januar 2007 - 2 Ca 2431/05 - teilweise abgeändert.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2008 - 1 Sa 57/07
Internationale Zuständigkeit - gewöhnlicher Arbeitsort - internationaler …
Auf die Berufung der Beklagten zu 3 wird das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 18.01.2007 (2 Ca 2431/05) teilweise abgeändert und die Klage, soweit sie sich gegen die Beklagte zu 3 richtet, als unzulässig verworfen.Das Arbeitsgericht Rostock hat mit Zwischenurteil vom 18.01.2007 zum Aktenzeichen 2 Ca 2431/05 seine eigene internationale Zuständigkeit bejaht.