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ArbG Koblenz, 18.07.2013 - 2 Ca 2707/11 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 18.07.2013 - 2 Ca 2707/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 387/13
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 387/13
Zulässigkeit der Klage - Nettolohnklage - Anforderungen an die …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.07.2013, Az: 2 Ca 2707/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Koblenz hat die Klage daraufhin, soweit für das Berufungsverfahren von Belang, durch Urteil vom 18.07.2013 - 2 Ca 2707/11 - abgewiesen.
Der Kläger beantragt, in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18.07.2013 zu Aktenzeichen 2 Ca 2707/11, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 2.060,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus 670, 05 EUR seit dem 16.08.2011, aus weiteren 1.300,00 EUR seit dem 16.09.2011 sowie aus weiteren 90, 10 EUR seit Rechtshängigkeit zu zahlen.