Weitere Entscheidung unten: ArbG Hamburg, 26.11.2009

Rechtsprechung
   ArbG Passau, 12.02.2009 - 2 Ca 308/08   

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https://dejure.org/2009,45146
ArbG Passau, 12.02.2009 - 2 Ca 308/08 (https://dejure.org/2009,45146)
ArbG Passau, Entscheidung vom 12.02.2009 - 2 Ca 308/08 (https://dejure.org/2009,45146)
ArbG Passau, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 2 Ca 308/08 (https://dejure.org/2009,45146)
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  • LAG München, 26.06.2009 - 3 Sa 280/09

    Einigungsmangel. offener

    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Passau vom 12.02.2009 - 2 Ca 308/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Passau hat - nach Vernehmung der Personalleiterin der Beklagten als Zeugin - mit Endurteil vom 12.02.2009 - 2 Ca 308/08 -, auf das hinsichtlich des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug, der erstinstanzlich gestellten Anträge sowie der rechtlichen Erwägungen des Erstgerichts verwiesen wird, die Klage abgewiesen, weil am 14.03.2008 noch kein Arbeitsvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen sei.

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Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 26.11.2009 - 2 Ca 308/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,55387
ArbG Hamburg, 26.11.2009 - 2 Ca 308/08 (https://dejure.org/2009,55387)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 26.11.2009 - 2 Ca 308/08 (https://dejure.org/2009,55387)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 26. November 2009 - 2 Ca 308/08 (https://dejure.org/2009,55387)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamburg, 03.06.2010 - 7 Sa 4/10

    Zusatzurlaub für im Rahmen von Bereitschaftsdiensten geleistete Nachtstunden -

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. November 2009 - 2 Ca 308/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Mit Urteil vom 29. Januar 2009 - 2 Ca 308/08 - hat das Arbeitsgericht Hamburg der Klage stattgegeben.

    Mit Urteil vom 26. November 2009 - 2 Ca 308/08 - hat das Arbeitsgericht Hamburg die Beklagte verurteilt, dem Kläger für das Jahr 2007 zwei Tage Zusatzurlaub zu gewähren.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. November 2009 (Geschäftszeichen: 2 Ca 308/08) abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. November 2009 - 2 Ca 308/08 - ist gemäß § 64 Abs. 1 und 2 b ArbGG statthaft.

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