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   ArbG Köln, 29.07.2005 - 2 Ca 397/05   

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ArbG Köln, 29.07.2005 - 2 Ca 397/05 (https://dejure.org/2005,36176)
ArbG Köln, Entscheidung vom 29.07.2005 - 2 Ca 397/05 (https://dejure.org/2005,36176)
ArbG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 2 Ca 397/05 (https://dejure.org/2005,36176)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Köln, 24.02.2006 - 11 Sa 1190/05

    Befristung, Befristungsgrundform, Projekt

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.07.2005 - 2 Ca 397/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 29.07.2005 - 2 Ca 397/05 - hat das Arbeitsgericht Köln der Klage mit dem Hauptantrag stattgegeben mit der Begründung, es könne offengelassen werden, ob die Verträge Nr. 2 und Nr. 3 bloß Annexe gewesen seien.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.07.2005 - 2 Ca 397/05 - , zugestellt am 28.08.2005, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Köln, 18.12.2009 - 11 Sa 1190/05

    Befristeter Arbeitsvertrag einer Projektassistentin in einem

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.07.2005 - 2 Ca 397/05 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.07.2005 ( 2 Ca 397/05) abzuändern und die Klage abzuweisen.

    die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.07.2005, Aktenzeichen 2 Ca 397/05, zurückzuweisen.

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