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   ArbG Marburg, 11.04.2008 - 2 Ca 450/07   

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https://dejure.org/2008,45502
ArbG Marburg, 11.04.2008 - 2 Ca 450/07 (https://dejure.org/2008,45502)
ArbG Marburg, Entscheidung vom 11.04.2008 - 2 Ca 450/07 (https://dejure.org/2008,45502)
ArbG Marburg, Entscheidung vom 11. April 2008 - 2 Ca 450/07 (https://dejure.org/2008,45502)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingten Folgen einer Hormonbehandlung im Vorfeld einer künstlichen Befruchtung; Verschulden im Sinne des § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

    Homologe Insemination

    Auszug aus ArbG Marburg, 11.04.2008 - 2 Ca 450/07
    Entgegen der Ansicht der Klägerin steht auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.2007 - 1 BvL 5/03 - NJW 2007, 1343, 1344 dem nicht entgegen.
  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus ArbG Marburg, 11.04.2008 - 2 Ca 450/07
    Es handelt sich dabei um einen regelwidrigen Zustand des Körpers, der damit als Erkrankung im arbeitsrechtlichen wie auch im sozialrechtlichen Sinne anzusehen ist (so auch BGH NJW 1987, 703 [BGH 17.12.1986 - IVa ZR 78/85]; BSG NJW 1990, 2959; Schmitt, Kommentar zum Entgeltfortzahlungsgesetz, 5. Auflage, § 3 Randziffer 74; Münchner Kommentar/Schaub, 4. Auflage, § 616 Randnr. 38).
  • ArbG Marburg, 26.09.2006 - 2 Ca 155/06

    Entgeltfortzahlung bei Unfruchtbarkeit und bei den Folgen einer hormonellen

    Auszug aus ArbG Marburg, 11.04.2008 - 2 Ca 450/07
    Gegen eine Verjährung ihrer Forderung aus dem Jahr 2003 spreche auch der Umstand, dass die Klägerin im Vorprozess 2 Ca 155/06 mit ihrer Forderung gegen die damaligen Klageforderungen der Beklagten aufgerechnet habe.
  • LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 740/08

    Entgeltfortzahlung - Krankheit - Verschulden - Hormonbehandlung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Marburg vom 11. April 2008 - 2 Ca 450/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Marburg vom 11. April 2008 - 2 Ca 450/07 - die Beklagte zu verurteilen, an sie EUR 2.688,35 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des § 247 BGB seit dem 29. Juni 2007 zu zahlen.

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