Rechtsprechung
ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Abgrenzung zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Selbständigkeit - Scheinselbständigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung des Arbeitnehmerstatus einer Person; Abgrenzung zwischen dem Status eines Arbeitnehmers und eines freien Mitarbeiters; Vorliegen der Selbständigkeit oder eines Angestelltenverhältnisses bei einem Versicherungsvertreter ; Bewertung des Risikos einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Hamburg-Mannheimer 4 -, Abgrenzung VV / AN, Versicherungsvermittler, Status, Versicherungsaußendienst, eigenständiges Auftreten mit Chancen und Risiken, Unternehmerchance, Unternehmerrisiko, unternehmerische Freiheit, fremdnützige Tätigkeit, Fremdnützigkeit, ...
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 07.11.1995 - 2 Ca 4546/95
- ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
- LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 256/98
- LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
- BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Papierfundstellen
- NZA 1997, 37
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65
Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter
Auszug aus ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
Weitere relevante Kriterien in diesem Bereich sind die Freiheit im Einsatz der Arbeitskraft, das eigene Unternehmen und das eigene Unternehmerrisiko (BAGE 18, 87 = NJW 1966, 902 L = AP Nr. 2 zu § 92 HGB).Zur Frage der Selbständigkeit eines als Versicherungsvermittlers arbeitenden Versicherungsvertreters gem. § 92 HGB i.V. mit § 84 I HGB hat das BAG schon 1966 als Abgrenzungskriterien, die in Erwägung zu ziehen und in ihrer Gesamtheit zu würdigen sind, in die Prüfung einbezogen die Weisungsfreiheit, die Freiheit im Einsatz der Arbeitskraft, das eigene Unternehmen und das eigene Unternehmerrisiko (BAGE 18, 87 = NJW 1966, 902 L = AP Nr. 2 zu § 92 HGB).
Eine entscheidende Bedeutung kommt dem aber bei Außendienstmitarbeitern nicht zu, da auch der angestellte Außendienstmitarbeiter in der Regel seine Arbeitszeit nach den Kundenwünschen, nicht nach den Arbeitgeberwünschen einrichten muß und diesen sachlichen Vorgaben üblicherweise auch in den Arbeitsverträgen angestellter Außendienstmitarbeiter Rechnung getragen wird (vgl. im übrigen BAGE 18, 87 = NJW 1966, 902 L = AP Nr. 2 zu § 92 HGB, zur Relevanz dieses Kriteriums in diesem Zusammenhang).
Dabei kommt allerdings im Grundsatz der Benennung des Vermittlers, der Bezeichnung des Vertragsverhältnisses und dem reinen Wortlaut des Vertrages keine entscheidende Bedeutung zu, weil der wirkliche Gehalt der Tätigkeit maßgebend und deshalb in der Regel vor allem auf die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung des Vertrages abzustellen ist." (BAGE 18, 87 = NJW 1966, 902 L = AP Nr. 2 zu § 92 HGB).
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses kann also auch aus Art oder Organisation der Tätigkeit folgen (vgl. in den letzten Jahren BAG, NZA 1995, 622 (623)). - BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen
Auszug aus ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
In der Terminologie des BSG: Es ist zu berücksichtigen, daß die Zuweisung von Risiken an den Arbeitenden nur dann für Selbständigkeit spricht, wenn damit größere Freiheiten und größere Verdienstmöglichkeiten verbunden sind, die nicht bereits in der Sache angelegt sind, weil allein die Zuweisung zusätzlicher Risiken einen abhängig Beschäftigten noch nicht zum Selbständigen macht (BSG, NZA 1991, 907).
- BAG, 01.09.1992 - 2 AZN 40/92
Auszug aus ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
Dem steht der Selbständige gegenüber, der mit eigenem Kapitaleinsatz einen eigenen Apparat gegebenenfalls auch unter Einsatz von eigenen Mitarbeitern aufbaut und bei dem dem Risiko der nur erfolgsbezogenen Vergütung auch eine entsprechende unternehmerische Chance gegenübersteht (LAG Niedersachsen, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 24; bestätigt mit der starken Gewichtung des Merkmals Unternehmerrisiko/Unternehmerchance innerhalb der Gesamtschau der tatsächlichen Durchführung des Vertragsverhältnisses mit Beschluß des BAG, Urt. v. 1.9. 1992 - 2 AZN 40/92; LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 24a, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der Versicherung verworfen wurde. LAG Niedersachsen, Beschl. v. 16.2. 1995 - 3 Ta 202/93; LAG Köln, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 29). - BAG, 13.08.1980 - 4 AZR 592/78
Bundeswehr - Bewirtschaftung einer Kantine - Heimbetriebsleiter - …
Auszug aus ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
Dieses Kriterium wird auch geprüft in einer Entscheidung aus dem Jahre 1980, in der es das BAG als Indiz für eigenes Unternehmertum und Selbständigkeit gesehen hatte, daß der Kl. als Kantinenpächter frei war, "durch Auswahl und Umfang seines Warensortiments, die Preisgestaltung, bei den Waren außerhalb des Grundsortiments, durch Werbung, aktive Darbietung der Waren und sonstige unternehmerische Maßnahmen den Verkaufserlös zu beeinflussen" und damit seine unternehmerische Chance wahrzunehmen (BAGE 34, 111 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - LAG Saarland, 14.05.1996 - 3 (1) Sa 257/95
- Hamburg-Mannheimer 1 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Status …
Auszug aus ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
Hier liegt auch nach Auffassung des Gerichts der entscheidende Schwachpunkt in der Argumentation des von der Bekl. in Vorlage gebrachten Urteiles des LG Saarlouis vom 14.5.1996 (3 (1) Sa 257/95) in einem gleichgelagerten Fall, in dem das dortige Gericht keinen Versuch unternimmt, die "Freiheiten" des Handelsvertretervertrages auf ihr materielles Substrat hin zu untersuchen und nur lapidar feststellt, der (dortige) Kl. könne sich selbst weitere Adressen besorgen. - BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
Die Grundrechte sind im neueren Grundrechtsverständnis nicht nur Abwehrrechte gegen Eingriffe des Staates, sondern in der Rechtsprechung des BVerfG fortentwickelt worden zu Schutzpflichten des Staates zum Erhalt dieser Rechte (vgl. in jüngster Zeit BVerfG, NJW 1993, 1751). - LAG Niedersachsen, 16.02.1995 - 3 Ta 202/93
- Allianz 3 -, Abgrenzung VV / AN, Fremdnützigkeit, Status eines …
Auszug aus ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
Dem steht der Selbständige gegenüber, der mit eigenem Kapitaleinsatz einen eigenen Apparat gegebenenfalls auch unter Einsatz von eigenen Mitarbeitern aufbaut und bei dem dem Risiko der nur erfolgsbezogenen Vergütung auch eine entsprechende unternehmerische Chance gegenübersteht (LAG Niedersachsen, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 24;… bestätigt mit der starken Gewichtung des Merkmals Unternehmerrisiko/Unternehmerchance innerhalb der Gesamtschau der tatsächlichen Durchführung des Vertragsverhältnisses mit Beschluß des BAG, Urt. v. 1.9. 1992 - 2 AZN 40/92; LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 24a, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der Versicherung verworfen wurde. LAG Niedersachsen, Beschl. v. 16.2. 1995 - 3 Ta 202/93; LAG Köln, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 29).
- LAG Thüringen, 26.09.2000 - 7 Sa 599/99
Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters
Ob das aufsehenerregende Urteil des Arbeitsgerichts N. vom 31.07.1996 (2 Ca 4546/95) die Klägerin veranlasste, gegen die Kündigung ihres Vertrages zu klagen, ist ohne Belang.Jedenfalls hatte die Entscheidung des Arbeitsgericht N. (AuR 1996, 417) keinen Bestand.
- LAG Hamburg, 26.03.1999 - 3 Sa 58/98
Vorliegen einer arbeitsrechtlich relevanten Kündigung; Nichtbestehen eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 18.12.1998 - 3 Sa 58/98
Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96
Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter
Das Arbeitsgericht Nürnberg erließ am 31.07.1996 unter dem Aktenzeichen 2 Ca 4546/95 folgendes Endurteil:.
Rechtsprechung
ArbG Nürnberg, 07.11.1995 - 2 Ca 4546/95 |
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht (Leitsatz)
Status eines Vermittlers im Versicherungsaußendienst, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Weisungsrecht des U, Eingliederung in die Betriebsorganisation, Versicherungsvermittler, Unternehmerrisiko, Verfolgung eines eigenen unternehmerischen Ziels, unternehmerische ...
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 07.11.1995 - 2 Ca 4546/95
- ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
- LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 256/98
- LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
- BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Wird zitiert von ...
- LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 670/97
Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter
Die Beklagte habe im Parallelstreit (Anmerkung des Berufungsgerichts: Arbeitsgericht Nürnberg, 2 Ca 4546/95 = Landesarbeitsgericht Nürnberg 4 Sa 860/96) selbst vorgetragen, dass die Ausgabe neuer Informationen über Ablaufdaten etc. davon abhängig gemacht werde, dass die Vermittler der Beklagten die in ihrem Bestand befindlichen Anlistungsdaten bearbeitet zurückgegeben haben.Das Arbeitsgericht Nürnberg hat im Parallelrechtsstreit 2 Ca 4546/95 (4 Sa 860/96) in seinen Entscheidungsgründen folgendes ausgeführt:.