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ArbG Köln, 22.02.2002 - 2 Ca 6108/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 22.02.2002 - 2 Ca 6108/01
- LAG Köln, 04.11.2002 - 4 (9) Sa 695/02
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 04.11.2002 - 4 (9) Sa 695/02
Feste Altersgrenze in Versorgungsrichtlinie; Gesetzliche und betriebliche Rente ; …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.02.2002 - 2 Ca 6108/01 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgericht Köln vom 02.02.2002 - 2 Ca 6108/01 - abzuändern und festzustellen, dass bei der Berechnung der Betriebsrentenanwartschaft des Klägers gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG ein Quotient von 0, 6031 zugrunde zu legen ist.