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ArbG Gelsenkirchen, 24.08.2005 - 2 Ca 716/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 24.08.2005 - 2 Ca 716/05
- LAG Hamm, 22.02.2006 - 18 Sa 1922/05
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 22.02.2006 - 18 Sa 1922/05
Vergütung, Aufrechnung, Schadensersatz
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 24.08.2005 - 2 Ca 716/05 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 24.08.2005 - 2 Ca 716/05 - teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen, als er verurteilt worden ist, einen höheren Betrag als 724, 02 EUR an die Klägerin zu zahlen.
die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 24.08.2005 - 2 Ca 716/05 - zurückzuweisen.