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ArbG Mainz, 12.10.2006 - 2 Ca 773/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 12.10.2006 - 2 Ca 773/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2007 - 3 Sa 964/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2007 - 3 Sa 964/06
Äußerung einer Schädigungsabsicht - Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 12.10.2006 - 2 Ca 773/06 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 12.10.2006 - 2 Ca 773/06 - (dort S. 2 ff. = Bl. 137 ff. d.A.).
unter Abänderung des am 12.10.2006 verkündeten und am 04.12.2006 zugestellten Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - 2 Ca 773/06 - die Klage insgesamt abzuweisen.