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ArbG Augsburg, 22.07.2008 - 2 Ca 948/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 22.07.2008 - 2 Ca 948/07
- LAG München, 02.04.2009 - 2 Sa 794/08
Wird zitiert von ...
- LAG München, 02.04.2009 - 2 Sa 794/08
Betriebsrentenanpassung im Konzern
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 22.7.2008 - 2 Ca 948/07 N - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Augsburg vom 22.07.2008, Az.: 2 Ca 948/07 N wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger ab dem 01.09.2007 eine Betriebsrente in Höhe von monatlich EUR 504, 11 brutto zu bezahlen.
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Augsburg vom 22.07.2008, Az.: 2 Ca 948/07 N wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 727, 56 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.