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ArbG Kaiserslautern, 09.11.2006 - 2 Ca 963/06 |
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ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 09. November 2006 - 2 Ca 963/06 (https://dejure.org/2006,66688)
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 09.11.2006 - 2 Ca 963/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2007 - 5 Sa 1000/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2007 - 5 Sa 1000/06
Stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.11.2006 - 2 Ca 963/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 09.11.2006 - 2 Ca 963/06 -, soweit für das Berufungsverfahren von belang, abgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern Az: 2 Ca 963/06 wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die Kündigung vom 31.05.2006 zum 30.06.2006 beendet wurde noch durch sonstige Umstände, sondern zu unveränderten Bedingungen über den 30.06.2006 hinaus ungekündigt fortbesteht.