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AG Worms, 24.06.1987 - 2 F 303/84 |
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Verfahrensgang
- AG Worms, 24.06.1987 - 2 F 303/84
- AG Worms, 24.06.1987 - 6 F 94/99
- OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 26.09.2001 - 9 UF 535/00
Begriff der Mutwilligkeit
Auf die Berufung der Beklagten werden die Urteile des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. März 1995 - 11 UF 934/94 (2 F 36/94 AG Worms) - und des Amtsgerichts Worms vom 24. Juni 1987 (2 F 303/84) teilweise dahingehend abgeändert, dass der Kläger an die Beklagte ab dem 1. März 2000 nur noch einen Elementarunterhalt in Höhe von 593 DM zu zahlen hat und der Anspruch auf Zahlung von Vorsorgeunterhalt ab dem 1. August 1999 entfällt.