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ArbG Göttingen, 12.09.2005 - 2 GA 11/05 |
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Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 12.09.2005 - 2 GA 11/05
- ArbG Göttingen, 12.09.2005 - 2 Ga 11/05
- LAG Niedersachsen, 08.12.2005 - 7 Sa 1871/05
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Niedersachsen, 08.12.2005 - 7 Sa 1871/05
Verstoß gegen das Transparenzgebot bezüglich der Feststellbarkeit des Gegenstands …
Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 12.09.2005, 2 Ga 11/05, abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 12.09.2005, 2 Ga 11/05, aufzuheben und dem Verfügungsbeklagten den Wettbewerb zum Nachteil der Antragstellerin in den alten Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland bis zum 30.11.2006 zu untersagen, ohne Rücksicht darauf, ob dieser für eigene oder fremde Rechnung, selbstständig oder unselbstständig, entgeltlich oder unentgeltlich, mittelbar oder unmittelbar ausgeübt werde oder durch die Beteiligung oder sonstige Förderung der Geschäfte konkurrierender Dritte.
- LAG Hamm, 11.09.2006 - 1 Sa 431/06 Der Kläger verweist jedoch zutreffend darauf, dass er angesichts der von der Beklagten bereits ausgesprochenen Abmahnungen und der zwischen den Parteien anhängig gewesenen bzw. noch anhängigen weiteren Rechtsstreitigkeiten (ArbG Iserlohn 2 Ca 3673/05, 2 Ga 11/05, 2 Ga 12/05, 2 Ca 3226/05) hinreichenden Grund hat, mit der Geltendmachung weiterer Auflösungsgründe durch die Beklagte zu rechnen.