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   LG Frankenthal, 29.12.2005 - 2 HK.O 88/05   

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LG Frankenthal, 29.12.2005 - 2 HK.O 88/05 (https://dejure.org/2005,44972)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 29.12.2005 - 2 HK.O 88/05 (https://dejure.org/2005,44972)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 29. Dezember 2005 - 2 HK.O 88/05 (https://dejure.org/2005,44972)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung eines Guthabens auf einem Darlehenskonto einer Gesellschaft als nachrangige Insolvenzforderung im Hinblick auf einen die angemeldeten Insolvenzforderungen deutlich übersteigenden Vermögenswert als Insolvenzmasse; Verbuchen eines Kapitalanteils einer ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus LG Frankenthal, 29.12.2005 - 2 HKO 88/05
    Nach der Ermittlung des Wortsinnes sind in einem zweiten Auslegungsschritt die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH NJW-RR 00, 1002; BAG NJW 71, 639).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus LG Frankenthal, 29.12.2005 - 2 HKO 88/05
    Obwohl die Erklärung mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann auch späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (BGH NJW 88, 2878; NJW-RR 89, 199; 98, 259 und 801).
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus LG Frankenthal, 29.12.2005 - 2 HKO 88/05
    Obwohl die Erklärung mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann auch späteres Verhalten der Parteien zumindest als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (BGH NJW 88, 2878; NJW-RR 89, 199; 98, 259 und 801).
  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 194/98

    Auslegung eines Vertrages; Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 29.12.2005 - 2 HKO 88/05
    Zu berücksichtigen sind auch und vor allem die bestehende Interessenlage (BGH NJW 00, 2099) und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck (BGH 2, 385; 20, 110).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus LG Frankenthal, 29.12.2005 - 2 HKO 88/05
    Nach der Ermittlung des Wortsinnes sind in einem zweiten Auslegungsschritt die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH NJW-RR 00, 1002; BAG NJW 71, 639).
  • BGH, 08.07.1964 - V ZR 178/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Frankenthal, 29.12.2005 - 2 HKO 88/05
    Entscheidend ist, wie die Erklärung unter Berücksichtigung aller Begleitumstände, insbesondere des Gesamtverhaltens der Parteien und der von ihnen verfolgten Zwecke, redlicherweise zu verstehen ist (BGH WM 64, 906).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.2007 - 7 U 22/06

    Anspruch auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle gem. § 39 Abs. 1

    das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 29.12.2005 - Az: 2 HK O 88/05 - unter Aufhebung im Kostenpunkt abzuändern und die Klage abzuweisen.
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   LG Erfurt, 19.05.2005 - 2 HKO 88/05   

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LG Erfurt, 19.05.2005 - 2 HKO 88/05 (https://dejure.org/2005,82276)
LG Erfurt, Entscheidung vom 19.05.2005 - 2 HKO 88/05 (https://dejure.org/2005,82276)
LG Erfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 2 HKO 88/05 (https://dejure.org/2005,82276)
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