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LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2005 - 2 HK O 4406/05 |
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LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26. August 2005 - 2 HK O 4406/05 (https://dejure.org/2005,32475)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- prewest.de , S. 13
Die Parteien streiten um die Dauer eines gewerblichen Mietverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2005 - 2 HK O 4406/05
- OLG Nürnberg, 28.06.2006 - 12 U 2144/05
- BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.01.1992 - XII ZR 175/90
Schriftform des Mietvertrages; Nachtragsurkunde
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2005 - 2 HKO 4406/05
Dies gilt jedoch nicht unbeschränkt, sondern nur in Fällen, in denen aa) ein bereits früher formgültig abgeschlossener Vertrag durcn einen (formgültigen) Nachtrag geändert wird, so daß rechtlich ein formgültiger Vertrag bestehen bleibt (BGH, Urteil vom 29.1.1992 - XII ZR 175/90); bb) ein der gesetzlichen Schriftform genügender Nachtrag mit der ursprünglichen Urkunde inhaltlich eine Einheit bildet, weil die Parteien deutlich machen, daß sie in dem Willen handeln, die in der ursprünglichen Urkunde enthaltenen Regelungen aufrecht zu erhalten, und ihre Erklärungen als Ergänzung begreifen (BGH Urteil vom 11.11.1987); oder cc) wenn in beiden Urkunden aufeinander Bezug genommen wird, weshalb diese mit Ausnahme der körperlichen Verbindung offensichtlich eine Einheit bilden. - BGH, 11.11.1987 - VIII ZR 326/86
Wahrung der Schriftform durch Nachtrag zum Grundstücksmietvertrag
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2005 - 2 HKO 4406/05
Zwar kann ein formwirksamer Mietvertrag durchaus auch aus zwei Urkunden bestehen (siehe nur BGH Urteil vom 11.11.1987 - VIII ZR 326/96 [=WuM 1988, 50]).