Rechtsprechung
FG Brandenburg, 16.05.2001 - 2 K 1097/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bilanzberichtigung bei geschätztem Wertansatz eines Wirtschaftsguts; Keine Erstellung einer DM-Eröffnungsbilanz für einen erst in 1991 neu gegründeten Betrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bilanzberichtigung bei geschätztem Wertansatz eines Wirtschaftsguts; Keine Erstellung einer DM-Eröffnungsbilanz für einen erst in 1991 neu gegründeten Betrieb
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bilanzberichtigung bei geschätztem Wertansatz eines Wirtschaftsguts; Keine Erstellung einer DM-Eröffnungsbilanz für einen erst in 1991 neu gegründeten Betrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1053
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 07.12.1978 - I R 142/76
Auslegung des Begriffs Teilwert bei Betriebseröffnung; Höhe des Teilwerts bei …
Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 2 K 1097/99
Wenngleich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG Teilwert der Betrag ist, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut bei gedachter Fortführung des Betriebs ansetzen würde, ist der so gesetzlich definierte Wert für die Bewertung von Wirtschaftsgütern im Zeitpunkt der Eröffnung eines Betriebs nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, der sich der Senat anschließt, entsprechend zu modifizieren (vgl. BFH, Urteile vom 29. April 1999 IV R 63/97, DStR 1999, 1183 ; vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86, BStBl II 1991, 840; vom 07. Dezember 1978 I R 142/76, BStBl II 1979, 729).Dies sind die Beschaffungskosten, die in der Regel mit dem Marktpreis (das ist der gemeine Wert) übereinstimmen (vgl. BFH, Urteil vom 07. Dezember 1978, a.a.O.).
- BFH, 29.04.1999 - IV R 63/97
Teilwert bei Betriebseröffnung
Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 2 K 1097/99
Wenngleich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG Teilwert der Betrag ist, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut bei gedachter Fortführung des Betriebs ansetzen würde, ist der so gesetzlich definierte Wert für die Bewertung von Wirtschaftsgütern im Zeitpunkt der Eröffnung eines Betriebs nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, der sich der Senat anschließt, entsprechend zu modifizieren (vgl. BFH, Urteile vom 29. April 1999 IV R 63/97, DStR 1999, 1183 ; vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86, BStBl II 1991, 840; vom 07. Dezember 1978 I R 142/76, BStBl II 1979, 729). - BFH, 10.07.1991 - VIII R 126/86
Bei Betriebseröffnung entspricht der Teilwert der eingelegten Umlaufgüter dem …
Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 2 K 1097/99
Wenngleich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG Teilwert der Betrag ist, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut bei gedachter Fortführung des Betriebs ansetzen würde, ist der so gesetzlich definierte Wert für die Bewertung von Wirtschaftsgütern im Zeitpunkt der Eröffnung eines Betriebs nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, der sich der Senat anschließt, entsprechend zu modifizieren (vgl. BFH, Urteile vom 29. April 1999 IV R 63/97, DStR 1999, 1183 ; vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86, BStBl II 1991, 840; vom 07. Dezember 1978 I R 142/76, BStBl II 1979, 729). - FG Berlin, 14.10.1996 - VIII 235/93
Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 2 K 1097/99
Denn der persönliche Geltungsbereich des DMBilG erfasst nicht den Kläger, weil dieser weder am 01. Juli 1990 ein Unternehmen mit Sitz in der DDR führte noch sein Betrieb kraft der gesetzlichen Rückwirkung des § 1 Abs. 5 DMBilG als zum 01. Juli 1990 gegründet angesehen werden kann (vgl. auch FG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 1996 VIII 235/93, EFG 1997, 346, nicht rechtskräftig, betreffend eine am 01. Juli 1990 nicht im Beitrittsgebiet ansässige Klägerin).
- BFH, 22.09.2008 - I B 220/07
Bewertung teilfertiger Bauten auf fremdem Grund - Ablehnung eines Antrags auf …
aa) Eine Divergenz zum Urteil des FG Brandenburg vom 16. Mai 2001 2 K 1097/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 1053) besteht nicht.