Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2011 - 2 K 111/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 12 Abs 2 Nr 3 KraftStG, § 2 Abs 2 S 1 KraftStG, § 10 Abs 2 KraftStG vom 30.06.1955, § 4 Abs 4 Nr 1 PBefG, § 8 Nr 1 KraftStG
Zur Abgrenzung zwischen PKW und LKW - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Trotz diverser Umbauten Kraftfahrzeugbesteuerung eines "SSANGYONG (ROK) - MUSSO FJ" mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.520 kg als Personenkraftwagen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Trotz diverser Umbauten Kraftfahrzeugbesteuerung eines "SSANGYONG (ROK) - - MUSSO FJ" mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.520 kg als Personenkraftwagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2011 - 2 K 111/08
- BFH - II B 61/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.02.2010 - II R 6/08
Maßgeblichkeit von zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast für PKW-Besteuerung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2011 - 2 K 111/08
An dieser Rechtsprechung hält der BFH auch in seinem Urteil vom 24. Februar 2010 II R 6/08, BStBl. II 2010, 994 grundsätzlich fest, präzisiert diese aber dahin, dass für die Abgrenzung zwischen einem PKW und einem LKW dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht sowie der Zuladung (Nutzgewicht) eines Fahrzeugs jedenfalls dann eine besondere und entscheidende Bedeutung zukommt, wenn bei serienmäßig hergestellten Fahrzeugen durch werksseitige oder nachträglich vorgenommene Modifikationen oder Ausstattungen (wie z.B. Verzicht auf eine zweite Sitzreihe, Verblechung der hinteren Seitenscheiben, Trennwand zwischen Fahrgastraum und Ladezone) die Möglichkeiten zur Personenbeförderung eingeschränkt werden, die Fahrzeuge aber nach ihrem äußeren Erscheinungsbild (Karosserieform) sowie ihrer technischen Ausstattung (Fahrgestell und Motorisierung) einem annähernd baugleichen PKW-Typ (gegebenenfalls in der Karosserieform eines Kombinationskraftwagens) entsprechen.2 800 kg als auch eine Zuladung von 800 kg überschreiten, gelten mithin stets als PKW und unterliegen wie diese der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung gemäß § 8 Nr. 1 KraftStG (BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 II R 6/08, BStBl. II 2010, 994).
- BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3227/08
Keine Grundrechtsverletzung durch Zugrundelegung eines …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2011 - 2 K 111/08
Diese auf historischer Betrachtung beruhende Rechtsanwendung wahrt die verfassungsrechtlichen Grenzen der richterlichen Rechtsfindung und stellt eine anerkannte Methode der Gesetzesauslegung dar (Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. August 2009 1 BvR 3227/08, BFH/NV 2009, 2124).
- BFH, 16.02.2009 - VI E 1/09
Vertretungszwang für Erinnerung - Erinnerung gegen Kostenrechnung
Der Senat hat mit Beschluss vom 28. August 2008 VI B 70/08 das von den Kostenschuldnern und Erinnerungsführern (Erinnerungsführer) gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 18. Juni 2008 2 K 111/08 eingelegte Rechtsmittel als unzulässig verworfen und den Erinnerungsführern die Kosten des Verfahrens auferlegt.