Rechtsprechung
VG Koblenz, 26.11.2003 - 2 K 1160/03 |
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 26.11.2003 - 2 K 1160/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 A 10507/04
- BVerwG, 06.04.2005 - 10 B 24.04
Wird zitiert von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 A 10507/04
Keine einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwasserbezug bei vollständiger …
Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26. November 2003 - 2 K 1160/03.KO - wird der Bescheid der Beklagten vom 28. März 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. März 2003 insoweit aufgehoben, als eine Abwasserbeseitigungsgebühr in Höhe von mehr als 175, 00 DM (89,48 EUR) festgesetzt wurde.Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage mit auf die mündliche Verhandlung vom 26. November 2003 ergangenem Urteil - 2 K 1160/03.KO - abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Im Falle der Beklagten sei die Erhebung gleicher Gebühren für eine unterschiedliche Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ausnahmsweise nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit zulässig.
unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26. November 2003 - 2 K 1160/03.KO - den Bescheid der Beklagten vom 28. März 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Stadtrechtsausschusses der Beklagten vom 31. März 2003 insoweit aufzuheben, als eine Abwasserbeseitigungsgebühr von mehr als 175,- DM (89,48 EUR) erhoben wurde.