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   FG Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 2 K 13/99   

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https://dejure.org/2000,15050
FG Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 2 K 13/99 (https://dejure.org/2000,15050)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.03.2000 - 2 K 13/99 (https://dejure.org/2000,15050)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. März 2000 - 2 K 13/99 (https://dejure.org/2000,15050)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Anerkennung eines Unterarbeitsverhältnisses mit dem Ehegatten; Unbeschränkter Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Anerkennung eines Unterarbeitsverhältnisses mit dem Ehegatten - Unbeschränkter Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.11.1996 - VI R 20/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Ehegatten-Unterarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 2 K 13/99
    Das FA geht zwar zu Recht davon aus, daß ein Unterarbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Ehegatten bestehen kann, das unter Beachtung des sogenannten Fremdvergleichs auch steuerrechtlich zu berücksichtigen ist (vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27. Oktober 1978 VIII R 166, 173, 174/76, BStBl II 1979, 80 , vom 06. März 1995 VI R 86/94, BStBl II 1995, 394 , und vom 22. November 1996 VI R 20/94, BStBl II 1997, 187 ).
  • BFH, 06.03.1995 - VI R 86/94

    Keine Anerkennung eines Unterarbeitsverhältnisses mit studierendem Kind über die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 2 K 13/99
    Das FA geht zwar zu Recht davon aus, daß ein Unterarbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Ehegatten bestehen kann, das unter Beachtung des sogenannten Fremdvergleichs auch steuerrechtlich zu berücksichtigen ist (vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 27. Oktober 1978 VIII R 166, 173, 174/76, BStBl II 1979, 80 , vom 06. März 1995 VI R 86/94, BStBl II 1995, 394 , und vom 22. November 1996 VI R 20/94, BStBl II 1997, 187 ).
  • FG Bremen, 21.02.1991 - I 15/89

    Steuerliche Anerkennung von Dienstverhältnissen zwischen Ehegatten ; Wirksamkeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 2 K 13/99
    Denn die Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeit ist gerade eine Voraussetzung für die zur Verfügungstellung der Arbeitskraft (vgl. Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 21. Februar 1991 I 15/89 K, EFG 1991, 314 ).
  • FG Baden-Württemberg, 27.11.1990 - XI K 66/87
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 2 K 13/99
    Auch wenn man davon ausgeht, daß ein Ehegattenarbeitsverhältnis einkommensteuerrechtlich nicht zu berücksichtigen ist, wenn ein Arbeitnehmer höchstpersönlich zu erbringende Arbeitsleistungen (Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag) auf seinen Ehegatten überträgt (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 07. August 1990 VI 7384/88 E, EFG 1991, 246 , Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 02. Dezember 1994 V 80/92. EFG 1995, 427), selbst wenn sein Arbeitgeber dem zugestimmt hat (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 27. November 1990 XI K 66/87, EFG 1991, 378 ).
  • FG Münster, 07.08.1990 - VI 7384/88
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 2 K 13/99
    Auch wenn man davon ausgeht, daß ein Ehegattenarbeitsverhältnis einkommensteuerrechtlich nicht zu berücksichtigen ist, wenn ein Arbeitnehmer höchstpersönlich zu erbringende Arbeitsleistungen (Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag) auf seinen Ehegatten überträgt (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 07. August 1990 VI 7384/88 E, EFG 1991, 246 , Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 02. Dezember 1994 V 80/92. EFG 1995, 427), selbst wenn sein Arbeitgeber dem zugestimmt hat (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 27. November 1990 XI K 66/87, EFG 1991, 378 ).
  • FG Hamburg, 02.12.1994 - V 80/92

    Einkommensteuer; Unterarbeitsverträge zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 2 K 13/99
    Auch wenn man davon ausgeht, daß ein Ehegattenarbeitsverhältnis einkommensteuerrechtlich nicht zu berücksichtigen ist, wenn ein Arbeitnehmer höchstpersönlich zu erbringende Arbeitsleistungen (Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag) auf seinen Ehegatten überträgt (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 07. August 1990 VI 7384/88 E, EFG 1991, 246 , Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 02. Dezember 1994 V 80/92. EFG 1995, 427), selbst wenn sein Arbeitgeber dem zugestimmt hat (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 27. November 1990 XI K 66/87, EFG 1991, 378 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 2/04

    Benutzungsgebühr, Grundgebühr, Inanspruchnahme, Niederschlagswasser,

    Mit der Grundgebühr soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass durch das Bereitstellen einer Einrichtung und das Vorhalten ihrer Leistungs- und Einsatzbereitschaft Kosten auch dann entstehen, wenn die (vorgehaltenen) Leistungen selbst nicht in Anspruch genommen werden (Urt. d. Senats v. 28.02.2001 - 2 K 13/99 -).
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