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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.1999 - 2 K 143/98   

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https://dejure.org/1999,50934
FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.1999 - 2 K 143/98 (https://dejure.org/1999,50934)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.07.1999 - 2 K 143/98 (https://dejure.org/1999,50934)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 2 K 143/98 (https://dejure.org/1999,50934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Enechte doppelte Haushaltsführung auch bei auswärtiger Berufsausbildung von 3 1/2 Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05

    Höhe des verbleibenden Ausbildungsfreibetrages für ein Kind nach Berücksichtigung

    Diese Einschränkung lässt sich dem Gesetzeswortlaut nicht entnehmen (so im Ergebnis auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Juli 1999 2 K 143/98, zitiert nach [...]; insoweit widersprüchlich von Bornhaupt, a.a.O.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2003 - 3 K 590/99

    Kein Abzug der Kosten für eine unechte doppelte Haushaltsführung bei der

    Das Gericht teilt nicht die Meinung des FG Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2003 6 K 430/00, EFG 2003, 715 und des Urteils des 2. Senats des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern 2 K 143/98 vom 27. Juli 1999 (unveröffentlicht), wonach die zeitliche Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung nicht auf die unechte doppelte Haushaltsführung zu übertragen sei.
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