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FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.1999 - 2 K 143/98 |
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 2 K 143/98 (https://dejure.org/1999,50934)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Enechte doppelte Haushaltsführung auch bei auswärtiger Berufsausbildung von 3 1/2 Jahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05
Höhe des verbleibenden Ausbildungsfreibetrages für ein Kind nach Berücksichtigung …
Diese Einschränkung lässt sich dem Gesetzeswortlaut nicht entnehmen (so im Ergebnis auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Juli 1999 2 K 143/98, zitiert nach [...];… insoweit widersprüchlich von Bornhaupt, a.a.O.). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2003 - 3 K 590/99
Kein Abzug der Kosten für eine unechte doppelte Haushaltsführung bei der …
Das Gericht teilt nicht die Meinung des FG Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2003 6 K 430/00, EFG 2003, 715 und des Urteils des 2. Senats des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern 2 K 143/98 vom 27. Juli 1999 (unveröffentlicht), wonach die zeitliche Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung nicht auf die unechte doppelte Haushaltsführung zu übertragen sei.