Rechtsprechung
   FG Sachsen, 16.03.2011 - 2 K 1833/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23995
FG Sachsen, 16.03.2011 - 2 K 1833/10 (https://dejure.org/2011,23995)
FG Sachsen, Entscheidung vom 16.03.2011 - 2 K 1833/10 (https://dejure.org/2011,23995)
FG Sachsen, Entscheidung vom 16. März 2011 - 2 K 1833/10 (https://dejure.org/2011,23995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,23995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei landwirtschaftlichen Betrieben kann aus Billigkeitsgründen von der Aktivierung des Feldinventars und der stehenden Ernte abgesehen werden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Konkludente Billigkeitsentscheidung über den Antrag auf Nichtaktivierung des Feldinventars durch antragsgemäße Körperschaftsteuerveranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1758
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 33/02

    Bindung der Gerichte an Billigkeitsmaßnahmen

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2011 - 2 K 1833/10
    Trifft das Finanzamt aufgrund eines Antrages die Billigkeitsentscheidung gemäß § 163 AO, so liegt darin ein Grundlagenbescheid hinsichtlich der Steuerfestsetzung (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. März 2004, VIII R 33/02, BFHE 205, 270, BStBl II 2004, 927).

    Zwar handelt es sich bei der Steuerfestsetzung und der Entscheidung über die Billigkeit um zwei getrennte Verfahren, die aber äußerlich - wie hier zumindest auch aus Sicht des Beklagten im Bescheid vom 24. November 2009 - verbunden sein können (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. März 2004, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 18.03.2010 - IV R 23/07

    Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2011 - 2 K 1833/10
    Die Entscheidung über einen Billigkeitsantrag ist zwar Gegenstand eines besonderen Verwaltungsverfahrens, von einer Verbindung beider Verfahren im Wege einer objektiven Klagehäufung ist jedoch auszugehen, wenn der Kläger im Einspruchs- und im Klageverfahren ausdrücklich auch einen Anspruch auf eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen geltend gemacht und das Finanzamt darüber entschieden hat (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. März 2010, BFH/NV 2010, 1157).

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass bei Bescheidung des Hilfsantrages die Klage wegen der aktuellen Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. März 2010, IV R 23/07, BFHE 228, 526, BFH/NV 2010, 1157 und Urteil des Finanzgerichts Münster vom 1. Juli 2010, 6 K 2727/09, EFG 2010, 1873, nicht rechtskräftig) wohl unbegründet gewesen wäre.

  • BFH, 06.04.2000 - IV R 38/99

    Aktivierung von Feldbeständen

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2011 - 2 K 1833/10
    Hierin sieht die Rechtsprechung seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. April 2000 (IV R 38/99, BFHE 191, 527, BStBl II 2000, 422) eine Billigkeitsentscheidung.
  • FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 2727/09

    Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gilt auch für Billigkeitsmaßnahmen

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2011 - 2 K 1833/10
    Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass bei Bescheidung des Hilfsantrages die Klage wegen der aktuellen Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. März 2010, IV R 23/07, BFHE 228, 526, BFH/NV 2010, 1157 und Urteil des Finanzgerichts Münster vom 1. Juli 2010, 6 K 2727/09, EFG 2010, 1873, nicht rechtskräftig) wohl unbegründet gewesen wäre.
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 6 K 5364/03

    Zuordnung der Immobilien eines Grundstückhändlers zum Umlaufvermögen - Zinsen in

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2011 - 2 K 1833/10
    Es steht auch nicht entgegen, dass der Beklagte sich möglicherweise nicht im Klaren darüber gewesen ist, eine solche Billigkeitsmaßnahme zu gewähren (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31. Mai 2001, 6 K 5014/98, EFG 2001, 1342 und des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Juni 2007, 6 K 5364/03, zitiert nach juris).
  • FG Münster, 31.05.2001 - 6 K 5014/98

    Liquidation einer ausländischen Gesellschaft, bei der eine Berichtigung nach § 1

    Auszug aus FG Sachsen, 16.03.2011 - 2 K 1833/10
    Es steht auch nicht entgegen, dass der Beklagte sich möglicherweise nicht im Klaren darüber gewesen ist, eine solche Billigkeitsmaßnahme zu gewähren (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31. Mai 2001, 6 K 5014/98, EFG 2001, 1342 und des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Juni 2007, 6 K 5364/03, zitiert nach juris).
  • BFH, 12.07.2012 - I R 32/11

    Billigkeitserweis: Abgrenzung zur Steuerfestsetzung, kein Vorbehalt der

    Das Sächsische Finanzgericht (FG) gab der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage statt (Urteil vom 16. März 2011  2 K 1833/10, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1758).
  • VG Düsseldorf, 24.03.2010 - 2 L 417/10

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung;

    Die aufschiebende Wirkung der Klage - 2 K 1833/10 - der Antragstellerin gegen die das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte anordnende Verfügung der Bezirksregierung E vom 8. März 2010 wird wiederhergestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht