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VG Sigmaringen, 08.12.2003 - 2 K 1918/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis - Ausräumen von Eignungszweifeln
- archive.org
Punkte - Löschung von Punkten nach Aufhebung der Entziehung der Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 08.12.2003 - 2 K 1918/03
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2004 - 10 S 2821/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
Auszug aus VG Sigmaringen, 08.12.2003 - 2 K 1918/03
Die hohe Bedeutung des Schutzguts der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 24. Juni 1993, BVerfGE 89, 69, 85) rechtfertigt es, Personen, die zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind, von der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen und hierdurch in ihre allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und gegebenenfalls auch in ihre Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) einzugreifen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2002, - 10 S 2699/01 -, VBlBW 2002, 389, 390). - VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 2699/01
Fahrerlaubnisentziehung wegen Kokainkonsums für Berufskraftfahrer
Auszug aus VG Sigmaringen, 08.12.2003 - 2 K 1918/03
Die hohe Bedeutung des Schutzguts der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 24. Juni 1993, BVerfGE 89, 69, 85) rechtfertigt es, Personen, die zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind, von der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen und hierdurch in ihre allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und gegebenenfalls auch in ihre Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) einzugreifen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2002, - 10 S 2699/01 -, VBlBW 2002, 389, 390). - VGH Baden-Württemberg, 27.12.1991 - 10 S 3048/91
Streitwert in Fahrerlaubnissachen
Auszug aus VG Sigmaringen, 08.12.2003 - 2 K 1918/03
Die Streitwertbemessung richtet sich hier nach der Empfehlung in Abschnitt II.45.1, 45.3 und 45.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (DVBl. 1996, 605), wonach der Streitwert für ein Klageverfahren betreffend die Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 (Fahrerlaubnisklasseneinteilung nach § 5 StVZO vor Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung) mit dem 1, 5fachen Auffangwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG zu bemessen ist, bei beruflicher Nutzung mit dem doppelten Auffangwert (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.12.1991, - 10 S 3048/91, VRS 83 (1992), 157, 158).
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2004 - 10 S 2821/03
Einschlägigkeit von § 4 Abs 2 StVG im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis nur …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 08. Dezember 2003 - 2 K 1918/03 - wird zurückgewiesen.