Rechtsprechung
   VG Freiburg, 17.12.2012 - 2 K 2299/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48165
VG Freiburg, 17.12.2012 - 2 K 2299/12 (https://dejure.org/2012,48165)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17.12.2012 - 2 K 2299/12 (https://dejure.org/2012,48165)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - 2 K 2299/12 (https://dejure.org/2012,48165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,48165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 485/14

    Begriff des Angestellten des öffentlichen Dienstes gemäß Art. 137 Abs. 1 GG

    Das Verwaltungsgericht lehnte mit Beschluss vom 17.12.2012 - 2 K 2299/12 - den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die mit der Anordnung des Sofortvollzugs versehene Feststellung des Kreistags vom 23.10.2012 ab.
  • VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 79/13

    Pförtner am Kreisklinikum kann nicht dem Kreistag angehören

    Dem Gericht liegen die Akten des Beklagten (2 Hefte), die Akten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes - 2 K 2299/12 - und die Gerichtsakten des Hauptsacheverfahrens vor.

    Demgegenüber ist eine überwiegend körperliche Arbeit nicht etwa schon deshalb anzunehmen sein, weil der Kläger außerdem für die Verteilung und das (Vor)Sortieren von Briefen und Zeitungen zuständig ist und im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Entgegennahme und dem Versand von Paketen diese auch heben und tragen muss (vgl. bereits VG Freiburg, Beschluss vom 17.12.2012 - 2 K 2299/12 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.03.2012 - 1 S 75/13 -, juris).

    Die vom Kläger vorgenommene isolierte Betrachtung einzelner vorgeschalteter Hilfstätigkeiten zur Erledigung der eigentlichen Aufgabe "Telefonvermittlung" ist dabei nicht geeignet, seine Tätigkeit insgesamt als überwiegend körperliche Arbeit einzustufen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 17.12.2012, a.a.O. und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.03.2013, a.a.O.), zumal er auch im Klageverfahren keine durchgreifenden Gesichtspunkte dargelegt hat, aus welchen Umständen die aufgeführten Arbeiten des Beförderns von Briefen und Hebens von Paketen oder das (An)heben des Telefonhörers den Schwerpunkt seiner Tätigkeit ausmachende Arbeiten sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2013 - 1 S 75/13

    Vereinbarkeit von LKreisO BW § 24 mit GG Art 137 Abs 1

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17. Dezember 2012 - 2 K 2299/12 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht