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   FG Berlin, 23.09.1998 - 2 K 2303/97   

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FG Berlin, 23.09.1998 - 2 K 2303/97 (https://dejure.org/1998,34887)
FG Berlin, Entscheidung vom 23.09.1998 - 2 K 2303/97 (https://dejure.org/1998,34887)
FG Berlin, Entscheidung vom 23. September 1998 - 2 K 2303/97 (https://dejure.org/1998,34887)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.01.1995 - IX R 22/94

    Jahresfrist für Antrag auf Klageänderung gem. § 68 FGO nach unterlassenem Hinweis

    Auszug aus FG Berlin, 23.09.1998 - 2 K 2303/97
    In diesem Fall läuft zwar die Monatsfrist des § 68 Abs. 2 FGO nicht, nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat auch insoweit anschließt, kann aber der Antrag in entsprechender Anwendung von § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO nur innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des neuen Bescheides gestellt werden (vgl. BFHE 176, 315 = BStBl II 1995, 328 [BFH 24.01.1995 - IX R 22/94] ; Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;BFH/NV-; 1996, 444, 900).
  • BFH, 29.11.1995 - II R 17/93
    Auszug aus FG Berlin, 23.09.1998 - 2 K 2303/97
    Insbesondere die Werterhöhung wegen Wegfalls der Eigenschaft "öffentlich gefördert" entspricht auch der geltenden Rechtslage (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH, Urteil vom 29. November 1995 - II R 17/93 -;, BFH/NV 1996, 458).
  • FG Berlin, 15.01.1997 - II 370/94
    Auszug aus FG Berlin, 23.09.1998 - 2 K 2303/97
    Dieses Verfahren, in dem der Kläger im wesentlichen die Verfassungswidrigkeit des Wegfalls der Berlinermäßigung geltend macht, ruht aufgrund Beschlusses vom 11. Februar 1997 bis zur rechtskräftigen Entscheidung in einem (von mehreren) weiteren Verfahren des Klägers - Aktenzeichen II 370/94 -;, in dem der erkennende Senat die Klage durch Urteil vom 15. Januar 1997 (EFG 1997, 723) abgewiesen hatte, wogegen der Kläger Revision (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs -;BFH-; II R 46/97) eingelegt hat, über die noch nicht entschieden worden ist.
  • BFH, 30.01.2002 - II R 36/99

    Wertfortschreibung; Wegfall der Berlin-Ermäßigung

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Berlin vom 23. September 1998 2 K 2303/97 sowie den angefochtenen Feststellungsbescheid vom 16. Mai 1994 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 9. Juni 1997 aufzuheben.
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