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   FG Saarland, 18.03.2003 - 2 K 28/03   

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https://dejure.org/2003,40072
FG Saarland, 18.03.2003 - 2 K 28/03 (https://dejure.org/2003,40072)
FG Saarland, Entscheidung vom 18.03.2003 - 2 K 28/03 (https://dejure.org/2003,40072)
FG Saarland, Entscheidung vom 18. März 2003 - 2 K 28/03 (https://dejure.org/2003,40072)
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Volltextveröffentlichung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Saarland, 18.03.2003 - 2 K 28/03
    Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel i. S. des § 69 FGO an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002, als in den Anwendungsbereich dieser Regelung auch Anschaffungsvorgänge über Grundstücke einzubeziehen sind, für die die zweijährige Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in der bis 1.1.1999 geltenden Fassung abgelaufen war (Anschluss an BFH-Beschluss vom 5. März 2001 IX B 90/00 , BStBl. II 2001, 405; FG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2001 9 V 7770/00 A [E], EFG 2001, 695; FG Münster, Beschluss vom 18. Januar 2001 4 V 6735/00 E , EFG 2001, 294).
  • FG Münster, 18.01.2001 - 4 V 6735/00

    Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch das

    Auszug aus FG Saarland, 18.03.2003 - 2 K 28/03
    Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel i. S. des § 69 FGO an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002, als in den Anwendungsbereich dieser Regelung auch Anschaffungsvorgänge über Grundstücke einzubeziehen sind, für die die zweijährige Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in der bis 1.1.1999 geltenden Fassung abgelaufen war (Anschluss an BFH-Beschluss vom 5. März 2001 IX B 90/00 , BStBl. II 2001, 405; FG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2001 9 V 7770/00 A [E], EFG 2001, 695; FG Münster, Beschluss vom 18. Januar 2001 4 V 6735/00 E , EFG 2001, 294).
  • FG Düsseldorf, 28.02.2001 - 9 V 7770/00

    Spekulationsfrist; Grundstücksveräußerung; Überleitungsvorschrift nach StEntlG

    Auszug aus FG Saarland, 18.03.2003 - 2 K 28/03
    Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel i. S. des § 69 FGO an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002, als in den Anwendungsbereich dieser Regelung auch Anschaffungsvorgänge über Grundstücke einzubeziehen sind, für die die zweijährige Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in der bis 1.1.1999 geltenden Fassung abgelaufen war (Anschluss an BFH-Beschluss vom 5. März 2001 IX B 90/00 , BStBl. II 2001, 405; FG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2001 9 V 7770/00 A [E], EFG 2001, 695; FG Münster, Beschluss vom 18. Januar 2001 4 V 6735/00 E , EFG 2001, 294).
  • FG Bremen, 14.01.2004 - 2 K 223/03

    Verfassungsmäßigkeit des besonderen Kirchgelds nach Bremischem

    Der Beklagte wies die Einsprüche der Klägerin am 04.08.2003 als unbegründet zurück und verwies im Wesentlichen darauf, dass nach dem - der Klägerin in Kopie übersandten - Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Bremen vom 06.05.2003 (2 K 28/03 (1), nicht rechtskräftig geworden) die Erhebung des besonderen Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe im Land Bremen nicht gegen Vorschriften des Grundgesetzes verstoße.

    Auch das FG Bremen habe diese Frage in der vom Beklagten zitierten Entscheidung vom 06.05.2003 (2 K 28/03 (1), nicht rechtskräftig geworden) nicht angesprochen.

  • OVG Saarland, 20.01.2004 - 2 W 59/03

    Bergbau; Folgeschäden für das Grundeigentum Dritter

    Die zulässige Beschwerde gegen den im Tenor bezeichneten Beschluss, mit dem das Verwaltungsgericht den beschränkt auf den Abbau der Strebe 8.7-West und 8.8-West, Flöz Schwalbach, gestellten Antrag der Antragstellerin nach § 80 V VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von ihr gegen die der Beigeladenen vom Antragsgegner mit Bescheid vom 15.7.2002 - 1201/01/4-35 - in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Oberbergamtes für das Saarland und Rheinland-Pfalz vom 10.3.2003 - II EN 105/02 - erteilten Sonderbetriebsplanzulassung "Anhörung der betroffenen Oberflächeneigentümer beim geplanten Abbau der Strebe 8.7/8.8-West, Flöz Schwalbach und 8.6-West, Flöz Wahlschied, Feld Dilsburg" der Grube Ensdorf gerichteten Klage - 2 K 28/03 - abgelehnt hat, ist nicht begründet.
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