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   FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 2 K 2866/99   

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https://dejure.org/2003,24466
FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 2 K 2866/99 (https://dejure.org/2003,24466)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.04.2003 - 2 K 2866/99 (https://dejure.org/2003,24466)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. April 2003 - 2 K 2866/99 (https://dejure.org/2003,24466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung grenzüberschreitender Kindergartenfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerbegünstigung für Kindergartenfahrten im sogenannten Linienverkehr; Grenzüberschreitende Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr bei inländischen Streckenanteile von nicht mehr als 10 km als ausländische Beförderungsstrecken; Beförderung von Kindern zwischen ...

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2008 - 9 S 2312/06

    Anrufsammeltaxi; Anspruch auf unentgeltliche Beförderung

    Denn die freie Wählbarkeit des Endpunkts der Beförderung steht der Annahme von Linienverkehr im Sinne des § 42 Satz 1 PBefG zwingend entgegen (vgl. VG Köln, Urteil vom 19.04.1989 - 21 K 2969/87 - Nds. OVG, Urteile vom 08.10.2003 - 4 LB 365/03 - und vom 19.09.2007 - 7 LC 208/04 - FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.2003 - 2 K 2866/99 -).
  • VG Oldenburg, 16.06.2004 - 7 A 508/03

    Abgrenzung zwischen Linien- und Gelegenheitsverkehr

    Eine Ausdehnung des § 43 PBefG über die Vorschrift des § 2 Abs. 6 PBefG ist danach nur möglich, wenn die fraglichen Verkehre den in § 43 PBefG genannten Fällen so nahe kommen, dass eine unterschiedliche Behandlung unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr vertretbar ist (vgl. zu einem solchen Fall: FG Neustadt, Urteil vom 1. April 2003 - 2 K 2866/99 - betr. Kindergartenfahrten, die wie Schülerfahrten nach § 43 Satz 1 Nr. 2 PBefG behandelt werden).
  • VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1279/11

    Kein Seniorenbus in Trägerschaft der Verbandsgemeinde

    Ein Ausnahmefall ist nach den Ausführungen des VG Oldenburg dann anzunehmen, wenn ein Verkehr den in § 43 PBefG geregelten Fällen so nahe kommt, dass eine unterschiedliche Behandlung unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes nicht mehr vertretbar ist (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 - 7 A 508/03- unter Verweis auf FG Neustadt, Urteil vom 1. April 2003 - 2 K 2866/99- betr. Kindergartenfahrten, die wie Schülerfahrten nach § 43 Satz 1 Nr. 2 PBefG behandelt werden; vgl. dazu auch Grätz, § 2 Abs. 6 Rn. 27).
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