Weitere Entscheidung unten: VG Chemnitz, 06.06.2002

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   FG Bremen, 26.11.2003 - 2 K 635/02 (5)   

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FG Bremen, 26.11.2003 - 2 K 635/02 (5) (https://dejure.org/2003,17962)
FG Bremen, Entscheidung vom 26.11.2003 - 2 K 635/02 (5) (https://dejure.org/2003,17962)
FG Bremen, Entscheidung vom 26. November 2003 - 2 K 635/02 (5) (https://dejure.org/2003,17962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung in das EU-Ausland; Unrichtige Angaben über den Abnehmer im Umsatzsteuerrecht; Vertrauensschutz begüglich der Richtigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Gültigkeit einer ausländischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine innergemeinschaftliche Lieferung an Scheinfirma in England trotz vorhandener, aber objektiv unrichtiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Umsatzsteuervoranmeldung März 2001

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine innergemeinschaftliche Lieferung an Scheinfirma in England trotz vorhandener, aber objektiv unrichtiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Umsatzsteuervoranmeldung März 2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.04.1997 - V B 159/96

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auszug aus FG Bremen, 26.11.2003 - 2 K 635/02
    Denn dies liegt nach dem Wortlaut der Vorschrift näher (vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629).

    Hinter dem den Gutglaubensschutzes ausschließenden Grundsatz steht, dass ohne die buchmäßige Aufzeichnung der richtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des wirklichen Abnehmers der Gesetzesplan nicht erreicht wird, nachdem die innergemeinschaftliche Lieferung im Ursprungsland steuerfrei ist und im Bestimmungsland dem neuen Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs unterliegt (BFH in BFH/NV 1997, 629).

    Zwar hat er in dem Beschluss vom 2. April 1997 (BFH in BFH/NV 1997, 629) ausgeführt, es liege nach dem Wortlaut näher, dass sich der gute Glaube nur auf die in § 6a Abs. 1 UStG bezeichneten Voraussetzungen bezieht, hat aber ausdrücklich festgestellt, darüber brauche er in diesem Beschluss nicht abschließend zu entscheiden.

  • FG Bremen, 18.08.2003 - 2 V 593/02

    Keine innergemeinschaftliche Lieferung an Scheinfirmen in Spanien trotz

    Auszug aus FG Bremen, 26.11.2003 - 2 K 635/02
    Unter Bezug auf den Beschluss des Finanzgerichts Bremen vom 18. August 2003 2 V 593/02 - 2 V 594/02 wird ergänzend ausgeführt, dass der gute Glaube des § 6a Abs. 4 UStG nur unrichtige Angaben des Abnehmers über die in § 6a Abs. 1 UStG bezeichneten Voraussetzungen (Unternehmereigenschaft des Abnehmers, Verwendung des Lieferungsgegenstandes für sein Unternehmen, körperliche Warenbewegung in den anderen Mitgliedstaat) betrifft.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02

    Belegnachweise und Buchnachweise als materiell-rechtliche Voraussetzung für die

    Die von den Beteiligten diskutierte Frage, ob sich der gute Glaube auch auf die Richtigkeit der buchmäßig nachzuweisenden USt-iD-Nr. bezieht (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 02. April 1997, V B 159/96, NV 1997, 629; FG Bremen, Urteil vom 26. November 2003, 2 K 635/02 [5], FG Report 2004, 31), kann hier deshalb dahingestellt bleiben.
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Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 06.06.2002 - A 2 K 635/02   

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https://dejure.org/2002,37313
VG Chemnitz, 06.06.2002 - A 2 K 635/02 (https://dejure.org/2002,37313)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 06.06.2002 - A 2 K 635/02 (https://dejure.org/2002,37313)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - A 2 K 635/02 (https://dejure.org/2002,37313)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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