Rechtsprechung
FG Bremen, 26.11.2003 - 2 K 635/02 (5) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung in das EU-Ausland; Unrichtige Angaben über den Abnehmer im Umsatzsteuerrecht; Vertrauensschutz begüglich der Richtigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Gültigkeit einer ausländischen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine innergemeinschaftliche Lieferung an Scheinfirma in England trotz vorhandener, aber objektiv unrichtiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Umsatzsteuervoranmeldung März 2001
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine innergemeinschaftliche Lieferung an Scheinfirma in England trotz vorhandener, aber objektiv unrichtiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Umsatzsteuervoranmeldung März 2001
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 26.11.2003 - 2 K 635/02 (5)
- BFH, 15.07.2004 - V R 1/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.04.1997 - V B 159/96
Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Auszug aus FG Bremen, 26.11.2003 - 2 K 635/02
Denn dies liegt nach dem Wortlaut der Vorschrift näher (vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629).Hinter dem den Gutglaubensschutzes ausschließenden Grundsatz steht, dass ohne die buchmäßige Aufzeichnung der richtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des wirklichen Abnehmers der Gesetzesplan nicht erreicht wird, nachdem die innergemeinschaftliche Lieferung im Ursprungsland steuerfrei ist und im Bestimmungsland dem neuen Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs unterliegt (BFH in BFH/NV 1997, 629).
Zwar hat er in dem Beschluss vom 2. April 1997 (BFH in BFH/NV 1997, 629) ausgeführt, es liege nach dem Wortlaut näher, dass sich der gute Glaube nur auf die in § 6a Abs. 1 UStG bezeichneten Voraussetzungen bezieht, hat aber ausdrücklich festgestellt, darüber brauche er in diesem Beschluss nicht abschließend zu entscheiden.
- FG Bremen, 18.08.2003 - 2 V 593/02
Keine innergemeinschaftliche Lieferung an Scheinfirmen in Spanien trotz …
Auszug aus FG Bremen, 26.11.2003 - 2 K 635/02
Unter Bezug auf den Beschluss des Finanzgerichts Bremen vom 18. August 2003 2 V 593/02 - 2 V 594/02 wird ergänzend ausgeführt, dass der gute Glaube des § 6a Abs. 4 UStG nur unrichtige Angaben des Abnehmers über die in § 6a Abs. 1 UStG bezeichneten Voraussetzungen (Unternehmereigenschaft des Abnehmers, Verwendung des Lieferungsgegenstandes für sein Unternehmen, körperliche Warenbewegung in den anderen Mitgliedstaat) betrifft.
- FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02
Belegnachweise und Buchnachweise als materiell-rechtliche Voraussetzung für die …
Die von den Beteiligten diskutierte Frage, ob sich der gute Glaube auch auf die Richtigkeit der buchmäßig nachzuweisenden USt-iD-Nr. bezieht (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 02. April 1997, V B 159/96, NV 1997, 629; FG Bremen, Urteil vom 26. November 2003, 2 K 635/02 [5], FG Report 2004, 31), kann hier deshalb dahingestellt bleiben.
Rechtsprechung
VG Chemnitz, 06.06.2002 - A 2 K 635/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)