Rechtsprechung
FG München, 07.04.1992 - 2 K 636/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 2581/14
Zugbegleiterin hat keine regelmäßige Arbeitsstätte
Bei den am Betriebssitz ausgeführten Tätigkeiten einschließlich der Einzahlung der Einnahmen nach Fahrtende handelt es sich lediglich um arbeitsbegleitende Handlungen, die gegenüber der im Zug zu erbringenden Haupttätigkeit von nur geringem Gewicht sind (Urteil des FG München vom 7. April 1992 2 K 636/91, juris zum Zugbegleiter).