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   VG Düsseldorf, 25.05.2001 - 2 K 965/97   

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https://dejure.org/2001,17197
VG Düsseldorf, 25.05.2001 - 2 K 965/97 (https://dejure.org/2001,17197)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.05.2001 - 2 K 965/97 (https://dejure.org/2001,17197)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 2 K 965/97 (https://dejure.org/2001,17197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe für den Schuldienst des Landes Nordrhein- Westfalen; Möglichkeit der Verbeamtung nach Vollendung des 35. Lebensjahres; Ausnahme von der Höchstaltersgrenze bei Anrechnung einer abgeleisteten Wehrdienstzeit oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1994 - 6 A 1725/93

    Höchstaltersgrenze; Kinderbetreuungszeiten; Hinausschiebung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.05.2001 - 2 K 965/97
    Zur Notwendigkeit der Kausalität zwischen der Ableistung des genannten Dienstes und der verspäteten Einstellung verweise der Erlass auf das Urteil des OVG Münster vom 6. Juli 1994 - ZBR 1995, 202 ff -.

    Zugleich hat das Finanzministerium "?zur Notwendigkeit der Prüfung der Kausalität zwischen der Ableistung der genannten Dienste und der verspäteten Einstellung" auf das Urteil des OVG NRW vom 06. Juli 1994 (ZBR 1995, 202) verwiesen.

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 20.97

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.05.2001 - 2 K 965/97
    Nach dieser Vorschrift gilt die Ausnahme nur dann als erteilt, wenn der Bewerber am Tage der Antragstellung die Höchstaltersgrenze von 35 Jahren, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18.06.1998 - 2 C 20.97 -, nicht überschritten hatte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2000 - 6 A 3593/00

    Einstellung bzw. Übernahme eines Lehrers als Beamter auf Probe nach Vollendung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.05.2001 - 2 K 965/97
    Siehe zum Ganzen: Urteil der Kammer vom 31. Mai 2000 - 2 K 5857/97 - bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 07. November 2000 - 6 A 3593/00 - .
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 1063/06

    Anrechnung der Zeit des Grundwehrdienstes auf die Betriebszugehörigkeit -

    Unter Regelzeit iSd. § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG sei nicht die Regelstudienzeit, sondern - wie auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2001 (- 2 K 965/97 -) belege - die regelmäßige, mithin die durchschnittliche Studiendauer zu verstehen.

    Auch der Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2001 (- 2 K 965/97 -) geht fehl.

  • LAG Düsseldorf, 20.10.2006 - 17 Sa 568/06

    Betriebliche Altersversorgung; Anrechnung von Wehrdienstzeiten

    Ferner hilft der Verweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26.05.2001 (2 K 965/97) nicht weiter, denn auch hier fehlt jeder Bezug zu der gesetzlichen Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG.
  • VG Düsseldorf, 04.12.2002 - 2 K 3439/00

    Anforderungen an die Einstellung einer Person in ein Beamtenverhältnis auf Probe

    Diese vermögen den Kausalzusammenhang schon denklogisch nicht zu unterbrechen, st. Rspr. der Kammer, vgl. nur Urteil vom 25.05.2001 - 2 K 965/97 - .
  • VG Gelsenkirchen, 14.05.2008 - 1 K 3045/06

    Einstellung, Höchstaltersgrenze, Beamter auf Probe, Lehrer, Kind, Kinder,

    vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. Februar 2008 - 1 K 547/05 -, juris; siehe zur Kausalitätsunterbrechung durch Überschreitung der Studienregelzeit auch VG E. , Urteil vom 25. Mai 2001 - 2 K 965/97 - , juris; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 6 A 2173/05 -, a.a.O.;.
  • VG Gelsenkirchen, 14.05.2008 - 1 K 1932/06

    Einstellung, Höchstalersgrenze, Beamer auf Probe, Lehrer, Pflege, Pflegezeit,

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 6 A 2173/05 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. Februar 2008 - 1 K 547/05 -, juris; siehe zur Kausalitätsunterbrechung durch Überschreitung der Studienregelzeit auch VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Mai 2001 - 2 K 965/97 -, juris.
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