Weitere Entscheidung unten: OVG Thüringen, 22.12.2004

Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04   

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https://dejure.org/2004,15634
OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04 (https://dejure.org/2004,15634)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.12.2004 - 2 KO 17/04 (https://dejure.org/2004,15634)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 2 KO 17/04 (https://dejure.org/2004,15634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKO § 45; ThürStrG § 3 Abs 1 Nr 1; ThürStrG § 3 Abs 1 Nr 2; ThürStrG § 3 Abs 1 Nr 3; ThürStrG § 7 Abs 2
    Umstufung einer Landesstraße in eine Gemeindestraße; Umstufung; Abstufung; Einstufung; Landesstraße; Kreisstraße; Gemeindestraße; Netzzusammenhang; Verkehrsbedeutung; überregionaler Durchgangsverkehr; überörtlicher Verkehr; räumlich getrennter Ortsteil; bestimmender ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsbedeutung einer Landesstraße; Rechtmäßigkeit der Umstufung einer Landesstraße in eine Gemeindestraße; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Landesstrasse; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kreisstrasse; Einstufung von Baustellenverkehr als vorübergehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 879
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.08.1979 - 4 C 34.76
    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04
    Diese Umstufungsmaßnahme beinhaltet zwei inhaltliche Elemente (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.1979 - IV C 34.76 -, DÖV 1979, 907; OVG Münster, Urteil vom 16.01.1991 - 23 A 424/89 -, NWVBl 1993, 181).

    Der Behörde steht bei dieser Entscheidung kein Ermessen zu (zur vergleichbaren Rechtslage im Bund und anderen Ländern: BVerwG, Urteil vom 22.08.1979 - IV C 34.76 -, a. a. O.; OVG Koblenz, Urteil vom 17.02.1994 - 1 A 11079/93 -, AS RP-SL 26, 107).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.1994 - 1 A 11079/93

    Stichstraße; Zufahrt zu Industrieunternehmen; Gemeindestraße;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04
    Ausschlaggebend ist vielmehr die Bedeutung der Straße im Verkehr entsprechend ihrer Funktion im Gesamtstraßennetz (vgl. OVG Münster, Urteil vom 16.01.1991 - 23 A 424/89 -, a. a. O.; OVG Koblenz, Urteil vom 17.02.1994 - 1 A 11079/93 -, AS RP-SL 26, 107).

    Der Behörde steht bei dieser Entscheidung kein Ermessen zu (zur vergleichbaren Rechtslage im Bund und anderen Ländern: BVerwG, Urteil vom 22.08.1979 - IV C 34.76 -, a. a. O.; OVG Koblenz, Urteil vom 17.02.1994 - 1 A 11079/93 -, AS RP-SL 26, 107).

  • VG Gera, 14.02.2003 - 3 K 1840/01

    Straßen- und Wegerecht; Umstufung; Verkehrsbedeutung; Netzzusammenhang;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04
    Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. Februar 2003 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gera - 3 K 1840/01 GE - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. Februar 2003 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Gera - 3 K 1840/01 GE - die Allgemeinverfügung des Beklagten vom 15. Oktober 2001, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 50/2001 vom 10. Dezember 2001 - 64.5.2.03/72 - aufzuheben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1991 - 23 A 424/89
    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04
    Diese Umstufungsmaßnahme beinhaltet zwei inhaltliche Elemente (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.1979 - IV C 34.76 -, DÖV 1979, 907; OVG Münster, Urteil vom 16.01.1991 - 23 A 424/89 -, NWVBl 1993, 181).

    Ausschlaggebend ist vielmehr die Bedeutung der Straße im Verkehr entsprechend ihrer Funktion im Gesamtstraßennetz (vgl. OVG Münster, Urteil vom 16.01.1991 - 23 A 424/89 -, a. a. O.; OVG Koblenz, Urteil vom 17.02.1994 - 1 A 11079/93 -, AS RP-SL 26, 107).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang festgestellt, dass die vorübergehende Übernahme der bundesstraßenrechtlichen Verkehrsfunktion eine Kreisstraße nicht zu einer Bundesstraße macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.1988 - 4 C 26.84 -, NVwZ 1989, 149).
  • BVerwG, 23.12.1992 - 4 B 188.92
    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04
    In Anknüpfung an die Rechtsprechung zum Bundesfernstraßengesetz, wie sie der Senat auch für das Landesrecht übernimmt, ist eine beidseitige Anknüpfung der Straße an das überörtliche Verkehrsnetz weder vom Wortlaut der straßenrechtlichen Bestimmung noch von deren Zweck gedeckt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.12.1992 - 4 B 188/92 -, NvWZ 1993, 980).
  • BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 49.02

    Einem weiträumigen Verkehr dienende oder zu dienen bestimmte Straßen - Zulassung

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04
    Als nicht wesentlich ist der überörtliche Verkehr dann einzustufen, wenn der Anteil dieses Verkehrs hinter dem Anteil jeder Art der übrigen Verkehrsvorgänge - nämlich hier des örtlichen Verkehrs - zurückbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 4 B 49.02 -, zitiert nach juris m. w. N.).
  • VGH Bayern, 10.04.2002 - 8 B 01.1170

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer Umstufungsverfügung hinsichtlicher der

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04
    Weitere Beispiele sind die Übernahme eines überörtlichen Umleitungsverkehrs oder einer zwar häufiger vorkommenden, aber zeitlich untergeordneten Nutzung einer Gemeindestraße durch den überörtlichen Verkehr ("Schleichverkehr", vgl. BayVGH, Urteil vom 10.04.2002 - 8 B 01.1170 -, a. a. O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1994 - 1 A 10644/94
    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04
    Dabei sind für die Einstufung einer Straße als überörtlich die Netzfunktionen des Verkehrsweges sowie die hierauf stattfindenden Verkehrsvorgänge von Bedeutung, die nicht durch den Ort selbst ausgelöst werden, dessen Ortslage der Verkehrsweg durchquert (vgl. mit eingehender Begründung: OVG Koblenz, Urteil vom 24.11.1994 - 1 A 10644/94 -, AS RP-SL 26, 140).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.1994 - 12 L 7394/91

    Umstufung einer Landesstraße in eine Gemeindestraße;; Gemeindestraßenverkehr;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04
    Der Anspruch wird jedoch nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und dem klaren Willen des Thüringer Gesetzgebers auf räumlich getrennte Ortsteile in der Gemeinde ausgedehnt (Landtagsdrucksache 1/1739, Begründung zu § 3; zur vergleichbaren Rechtslage in anderen Ländern: OVG Lüneburg, Urteil vom 12.09.1994 - 12 L 7394/91 -, NdsVBl 1995, 163).
  • VG Gera, 03.05.2016 - 3 K 82/14

    Aufstufung einer Gemeindestraße zur Kreisstraße

    Zur Begründung führte die Behörde aus, dass gemäß dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2004 (2 KO 17/04) jede Gemeinde und jeder räumlich getrennte Ortsteil mittels einer Kreisstraße an das überregionale Straßennetz angebunden sein müsse.

    Ob unter dem "unentbehrlichen Anschluss" jeweils nur eine Straße zu verstehen ist (so wohl ThürOVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 2 KO 17/04 - zitiert nach juris, Rdnr. 49; auch SächsOVG, Urteil vom 17. März 2016 - 3 A 150/15 - zitiert nach juris, 3. Leitsatz und Rdnr. 49 zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 SächsStrG) oder ob auch mehrere Straßen für den Anschluss eines Ortes unentbehrlich sein können (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2015, a.a.O., Rdnr. 64 zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Straßengesetz für Baden-Württemberg, mit weiteren Nachweisen), muss hier nicht entschieden werden.

    Der Anspruch wird jedoch nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und dem klaren Willen des Thüringer Gesetzgebers auf räumlich getrennte Ortsteile in der Gemeinde ausgedehnt" (ThürOVG, Urteil vom 15. Dezember 2004, a.a.O., Rdnr. 49 mit weiteren Nachweisen).

    Wenn sich dagegen der Ortsteil - nach einer äußeren Betrachtungsweise - als eigenständige Siedlung darstellt, die am Bebauungszusammenhang des Gemeindekerns nicht mehr teilnimmt und mit diesem in keinem räumlichen Erschließungszusammenhang steht, verlangt das Gesetz für diesen Ortsteil zwangsläufig auch eine separate klassifizierte Anschlussstraße (vgl. dazu ThürOVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - a.a.O., Rdnr. 49 f.).

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht versteht den Ortsteil als ein verfestigtes Siedlungsgebiet, der Grundfunktionen der täglichen Daseinsvorsorge erfüllt (ThürOVG, Urteil vom 15. Dezember 2004, a.a.O., Rdnr. 49).

    Nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts muss ein Ortsteil lediglich Grundfunktionen der täglichen Daseinsvorsorge erfüllen (vgl. ThürOVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 2 KO 17/04 - a.a.O., Rdnr. 49).

  • VG Meiningen, 16.06.2022 - 1 K 328/20

    Umstufungsentscheidung; (hier: rechtmäßige) Abstufung einer Landes- in eine

    Die Verkehrsbedeutung einer Landesstraße ergibt sich aus ihrer tatsächlichen oder beabsichtiten Aufgabe, den Durchgangsverkehr aufzunehmen, wobei es sich um einen überörtlichen Verkehr handeln muss (ThürOVG, U. v. 15.12.2004 - 2 KO 17/04 -, juris, Rdnr. 41).

    Auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht stelle in einer seiner einschlägigen Entscheidungen (Az.: 2 KO 17/04) klar, dass grundlegende raumplanerische Grundsatzentscheidungen beachtlich seien.

    Hiervon ist dann auszugehen, wenn die Straße zumindest an einem Ende an das Landes- bzw. Bundesfernstraßennetz anschließt (vgl. Kodal/Herber, a. a. O., 9/25; ebenso ThürOVG, U. v. 15.12.2004 - 2 KO 17/04 -.

    Als ungeschriebene Merkmale des Tatbestandes einer klassifizierten Straße, wie einer Kreisstraße, kommt dem überörtlichen Verkehr nur eine bestimmende Funktion zu, wenn er einen wesentlichen Teil der Nutzung der streitgegenständlichen Straße ausmacht und nicht nur vorübergehender Natur ist (ThürOVG, U. v. 15.12.2004 - 2 KO 17/04 -, juris, Rdnr. 55).

  • OVG Thüringen, 18.12.2018 - 1 KO 561/16

    Ortsteil im Sinne des Thüringer Straßenrechts

    Dieser Anspruch besteht auch für räumlich getrennte Ortsteile einer Gemeinde (wie OVG Weimar, Urt. v. 15.12.2004 - 2 KO 17/04 - juris).

    Aus dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2004 (Aktenzeichen 2 KO 17/04) folge, dass jede Gemeinde und jeder räumlich getrennte Ortsteil mittels einer Kreisstraße an das überregionale Straßennetz angebunden werden müsse.

    Nach Auffassung des früher für das Straßenrecht zuständigen 2. Senats des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 15. Dezember 2004 - 2 KO 17/04 - juris, dort Rn. 49) ist von einem räumlich getrennten Ortsteil auszugehen, wenn nach einer äußeren Betrachtungsweise eine Siedlung besteht, die am Bebauungszusammenhang des Gemeindekerns nicht mehr teilnimmt, mit diesem in keinem räumlichen Erschließungszusammenhang steht und ein eigenes Siedlungsgepräge hat.

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 7 LB 70/14

    Notwendige Folgemaßnahme; Gemeindestraße; Kreisstraße; Straßenbaulastträger;

    Dies dürfte dann der Fall sein, wenn nach einer äußeren Betrachtungsweise eine Siedlung besteht, die am Bebauungszusammenhang des Gemeindekerns nicht mehr teilnimmt und mit diesem in keinem räumlichen Erschließungszusammenhang steht (vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 15.12.2004 - 2 KO 17/04 -, juris).
  • OVG Thüringen, 30.11.2022 - 1 KO 770/18

    Abstufung einer Ortsdurchfahrt zur Gemeindestraße

    Das Thüringer Straßenrecht vermittelt jeder Gemeinde und jedem räumlich getrennten Ortsteil einer Gemeinde einen Anspruch darauf, durch eine klassifizierte Straße (Bundes-, Landes- oder Kreisstraße) erschlossen zu sein (ThürOVG, Urt. d. 2. Senats v. 15. Dezember 2004 - 2 KO 17/04 -, ThürVGRspr 2005, 227-230 = ThürVBl 2005, 184-187 = juris).

    Hildebrandshausen wird mit den räumlich getrennten Ortsteilen der Klägerin ebenso wie die anderen Ortsteile untereinander direkt über die verbleibende Streckenführung der K 502 verbunden (zu diesen Anforderungen vgl. ThürOVG, Urt. d. 2. Senats v. 15. Dezember 2004, a. a. O.).

  • VG Gera, 14.06.2018 - 3 K 594/14

    Herabstufung einer Landesstraße zur Kreisstraße

    - Die zweite Teilentscheidung beinhaltet die Neueinstufung der abgestuften Straße in die Straßengruppe, die ihrer Verkehrsbedeutung entspricht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. August 1979 - 4 C 34.76 - DÖV 1979, 907 = juris, Rn. 15; ThürOVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 2 KO 17/04 - ThürVBl.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Anschlussanspruch der Gemeinde in Thüringen ohnehin schon gesetzlich eingeschränkt ist: zum einen besteht nur Anspruch auf eine und nicht auf mehrere Anschlussstraßen (ThürOVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 2 KO 17/04 - a. a. O., Rn. 49; auch SächsOVG, Urteil vom 17. März 2016 - 3 A 150/15 - zitiert nach juris, 3. Leitsatz und Rn. 49 zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 SächsStrG), zum anderen muss die Anschlussstraße nicht bis zur Ortsmitte führen, sondern kann am Ortsrand enden (VG Gera, Urteil vom 30. September 2014 - 3 K 1687/11 Ge - zitiert nach juris, Rn. 27).

  • VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22

    Morbach: Abstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen

    Für die weitere innerörtliche Verkehrserschließung dienen dann Gemeindestraßen (ThürOVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 2 KO 17/04 -, juris Rn. 49 m.w.N.).
  • VG Gera, 30.09.2014 - 3 K 1687/11

    Umstufung einer Kreisstraße zur Gemeindestraße

    Für die weitere innerörtliche Verkehrserschließung dienen dann Gemeindestraßen (ThürOVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 2 KO 17/04 - zitiert nach juris, Rn. 49 m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 11/12

    Verwaltungsverfahren: Öffentliche Bekanntmachung einer aufsichtlichen

    Hat eine solche Behörde ausschließlich das Amtsblatt als Verkündungsorgan gewählt, ist dagegen nichts einzuwenden, sofern diese Form der Veröffentlichung der ständigen Verwaltungspraxis entspricht und die Behörde nicht von Fall zu Fall über Form der Bekanntmachung neu entscheidet (vgl. OVG LSA, B. v. 08.11.2000, a.a.O.; Thür. OVG, U. v. 15.12.2004 - 2 KO 17/04 - zur Wirksamkeit einer ausschließlich im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichten Umstufung einer Landesstraße: das Gericht geht ohne nähere Begründung von einer Wirksamkeit gegenüber der betroffenen Gemeinde aus).
  • VG Halle, 25.02.2009 - 6 A 22/09

    Umstufung einer Landesstraße in eine Gemeindestraße

    Diese Umstufungsmaßnahme beinhaltet zwei inhaltliche Elemente (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 1979 - 4 C 34.76 -, DÖV 1979, 907 [BVerwG 22.08.1979 - BVerwG 4 C 34.76] ; ThürOVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 2 KO 17/04 -, [...], Rdnr. 37 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 17/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24034
OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 17/04 (https://dejure.org/2004,24034)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22.12.2004 - 2 KO 17/04 (https://dejure.org/2004,24034)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 2 KO 17/04 (https://dejure.org/2004,24034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine straßenrechtliche Umstufungsentscheidung von einer Landesstraße in eine Gemeindestraße; Verkehrsbedeutung einer Landesstraße; Definition Kreisstraße und Gemeindestraße

  • Judicialis

    ThürKO § 45; ; ThürStrG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; ThürStrG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; ThürStrG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; ThürStrG § 7 Abs. 2

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.08.1979 - 4 C 34.76
    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 17/04
    Diese Umstufungsmaßnahme beinhaltet zwei inhaltliche Elemente (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.1979 - IV C 34.76 -, DÖV 1979, 907; OVG Münster, Urteil vom 16.01.1991 - 23 A 424/89 -, NWVBl 1993, 181).

    Der Behörde steht bei dieser Entscheidung kein Ermessen zu (zur vergleichbaren Rechtslage im Bund und anderen Ländern: BVerwG, Urteil vom 22.08.1979 - IV C 34.76 -, a. a. O.; OVG Koblenz, Urteil vom 17.02.1994 - 1 A 11079/93 -, AS RP-SL 26, 107).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.1994 - 1 A 11079/93

    Stichstraße; Zufahrt zu Industrieunternehmen; Gemeindestraße;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 17/04
    Ausschlaggebend ist vielmehr die Bedeutung der Straße im Verkehr entsprechend ihrer Funktion im Gesamtstraßennetz (vgl. OVG Münster, Urteil vom 16.01.1991 - 23 A 424/89 -, a. a. O.; OVG Koblenz, Urteil vom 17.02.1994 - 1 A 11079/93 -, AS RP-SL 26, 107).

    Der Behörde steht bei dieser Entscheidung kein Ermessen zu (zur vergleichbaren Rechtslage im Bund und anderen Ländern: BVerwG, Urteil vom 22.08.1979 - IV C 34.76 -, a. a. O.; OVG Koblenz, Urteil vom 17.02.1994 - 1 A 11079/93 -, AS RP-SL 26, 107).

  • VG Gera, 14.02.2003 - 3 K 1840/01

    Straßen- und Wegerecht; Umstufung; Verkehrsbedeutung; Netzzusammenhang;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 17/04
    Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. Februar 2003 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gera - 3 K 1840/01 GE - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. Februar 2003 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Gera - 3 K 1840/01 GE - die Allgemeinverfügung des Beklagten vom 15. Oktober 2001, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 50/2001 vom 10. Dezember 2001 - 64.5.2.03/72 - aufzuheben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1991 - 23 A 424/89
    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 17/04
    Diese Umstufungsmaßnahme beinhaltet zwei inhaltliche Elemente (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.1979 - IV C 34.76 -, DÖV 1979, 907; OVG Münster, Urteil vom 16.01.1991 - 23 A 424/89 -, NWVBl 1993, 181).

    Ausschlaggebend ist vielmehr die Bedeutung der Straße im Verkehr entsprechend ihrer Funktion im Gesamtstraßennetz (vgl. OVG Münster, Urteil vom 16.01.1991 - 23 A 424/89 -, a. a. O.; OVG Koblenz, Urteil vom 17.02.1994 - 1 A 11079/93 -, AS RP-SL 26, 107).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 17/04
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang festgestellt, dass die vorübergehende Übernahme der bundesstraßenrechtlichen Verkehrsfunktion eine Kreisstraße nicht zu einer Bundesstraße macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.1988 - 4 C 26.84 -, NVwZ 1989, 149).
  • BVerwG, 23.10.2002 - 4 B 49.02

    Einem weiträumigen Verkehr dienende oder zu dienen bestimmte Straßen - Zulassung

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 17/04
    Als nicht wesentlich ist der überörtliche Verkehr dann einzustufen, wenn der Anteil dieses Verkehrs hinter dem Anteil jeder Art der übrigen Verkehrsvorgänge - nämlich hier des örtlichen Verkehrs - zurückbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 4 B 49.02 -, zitiert nach juris m. w. N.).
  • VGH Bayern, 10.04.2002 - 8 B 01.1170

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer Umstufungsverfügung hinsichtlicher der

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 17/04
    Weitere Beispiele sind die Übernahme eines überörtlichen Umleitungsverkehrs oder einer zwar häufiger vorkommenden, aber zeitlich untergeordneten Nutzung einer Gemeindestraße durch den überörtlichen Verkehr ("Schleichverkehr", vgl. BayVGH, Urteil vom 10.04.2002 - 8 B 01.1170 -, a. a. O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1994 - 1 A 10644/94
    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 17/04
    Dabei sind für die Einstufung einer Straße als überörtlich die Netzfunktionen des Verkehrsweges sowie die hierauf stattfindenden Verkehrsvorgänge von Bedeutung, die nicht durch den Ort selbst ausgelöst werden, dessen Ortslage der Verkehrsweg durchquert (vgl. mit eingehender Begründung: OVG Koblenz, Urteil vom 24.11.1994 - 1 A 10644/94 -, AS RP-SL 26, 140).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.1994 - 12 L 7394/91

    Umstufung einer Landesstraße in eine Gemeindestraße;; Gemeindestraßenverkehr;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 17/04
    Der Anspruch wird jedoch nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und dem klaren Willen des Thüringer Gesetzgebers auf räumlich getrennte Ortsteile in der Gemeinde ausgedehnt (Landtagsdrucksache 1/1739, Begründung zu § 3; zur vergleichbaren Rechtslage in anderen Ländern: OVG Lüneburg, Urteil vom 12.09.1994 - 12 L 7394/91 -, NdsVBl 1995, 163).
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