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   OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05   

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OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05 (https://dejure.org/2008,5479)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.05.2008 - 2 KO 903/05 (https://dejure.org/2008,5479)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 2 KO 903/05 (https://dejure.org/2008,5479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKWG § 32; ThürKWG § 31 Abs 1; ThürKWG § 31 Abs 2; ThürKWG § 24 Abs 2; ThürKWG § 1 Abs 1 Nr 3; ThürMeldeG § 15 Abs 2
    Kommunalwahlrecht; Wählbarkeit als Bürgermeister bei mehreren Wohnungen; Bürgermeisterwahl; Wahlanfechtung; Rücknahme der Wahlanfechtungserklärung; Wahlberechtigung; Wählbarkeit; Aufenthalt; Vermutung; mehrere Wohnungen; wahlrechtliche Hauptwohnung; melderechtliche ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Wählbarkeit als Bürgermeister bei mehreren Wohnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl bei mehreren Wohnsitzen des Bürgermeisterkandidaten; Bestimmung der melderechtlichen Hauptwohnung bei mehreren Wohnungen in verschiedenen Gemeinden; Die als Hauptwohnsitz gemeldete Wohnung als wahlrechtliche Hauptwohnung; Bestimmung der ...

  • Judicialis

    ThürKWG § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; ThürKWG § 24 Abs. 2; ; ThürKWG § 31 Abs. 1; ; ThürKWG § 31 Abs. 2; ; ThürKWG § 32; ; ThürMeldeG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalwahlrecht - Wählbarkeit als Bürgermeister bei mehreren Wohnungen: Bürgermeisterwahl; Wahlanfechtung; Rücknahme der Wahlanfechtungserklärung; Wahlberechtigung; Wählbarkeit; Aufenthalt; Vermutung; mehrere Wohnungen; wahlrechtliche Hauptwohnung; melderechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 274 (Ls.)
  • DVBl 2009, 261 (Ls.)
  • DÖV 2009, 256
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.1986 - 15 A 1274/85
    Auszug aus OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05
    Dies beinhaltet eine Verknüpfung des kommunalwahlrechtlichen Aufenthaltsbegriffs mit der melderechtlichen Erfassung, die auch sachdienlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1986 - 7 B 140.86 - n. v. im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Juli 1986 - 15 A 1274/85 - DVBl. 1987, S. 144/146 zu dem vergleichbaren § 7 KWahlG NW ).

    Dem steht nicht entgegen, dass in § 6 ThürKWG i. V. m. § 7 Thüringer Kommunalwahlordnung - ThürKWO -eine ausdrückliche Vorgabe, bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses auf das Melderegister zurückzugreifen, nicht enthalten ist (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2006 - 1 S 78/06 - juris - zu der insoweit vergleichbaren Rechtslage in Baden-Württemberg; zur ausdrücklichen Regelung vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Juli 1986 - 15 A 1274/85 - DVBl. 1987, 144 zu der damaligen Fassung des § 11 Abs. 1 KWahlO NW).

    Derartige Ausnahmefälle darf der Gesetzgeber jedoch aus Gründen der Praktikabilität vernachlässigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1986 - 7 B 140.86 - n. v., mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 1986 - 15 A 1274/85 - a. a. O. zurückgewiesen wurde).

  • BVerwG, 03.12.1986 - 7 B 140.86
    Auszug aus OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05
    Dies beinhaltet eine Verknüpfung des kommunalwahlrechtlichen Aufenthaltsbegriffs mit der melderechtlichen Erfassung, die auch sachdienlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1986 - 7 B 140.86 - n. v. im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Juli 1986 - 15 A 1274/85 - DVBl. 1987, S. 144/146 zu dem vergleichbaren § 7 KWahlG NW ).

    Derartige Ausnahmefälle darf der Gesetzgeber jedoch aus Gründen der Praktikabilität vernachlässigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1986 - 7 B 140.86 - n. v., mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 1986 - 15 A 1274/85 - a. a. O. zurückgewiesen wurde).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06

    Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl - Wählbarkeit eines Bewerbers - zum Begriff

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05
    Dem steht nicht entgegen, dass in § 6 ThürKWG i. V. m. § 7 Thüringer Kommunalwahlordnung - ThürKWO -eine ausdrückliche Vorgabe, bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses auf das Melderegister zurückzugreifen, nicht enthalten ist (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2006 - 1 S 78/06 - juris - zu der insoweit vergleichbaren Rechtslage in Baden-Württemberg; zur ausdrücklichen Regelung vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Juli 1986 - 15 A 1274/85 - DVBl. 1987, 144 zu der damaligen Fassung des § 11 Abs. 1 KWahlO NW).

    Nur dann, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Angaben nicht zutreffen, bedarf es weiterer Ermittlungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2006 - 1 S 78/06 -juris - m. w. N).

  • BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05
    Als gesetzliche Vermutung ist § 1 Abs. 1 Nr. 3 2. und 3. Halbsatz ThürKWG nach Maßgabe des § 173 VwGO i. V. m. § 292 Zivilprozessordnung - ZPO - widerlegbar, da der Beweis des Gegenteils nicht gesetzlich ausgeschlossen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 8 C 4/93 - NVwZ 1996, S. 178 zur Anwendbarkeit des § 292 ZPO im Verwaltungsprozess und auch Bayerischer VGH, Urteil vom 13. Juni 1979 - Nr. 4 B - 660/79 - DVBl. 1980, S. 62 zu der mit § 1 Abs. 1 Nr. 3 ThürKWG vergleichbaren bayerischen Regelung).

    Eine gesetzliche Vermutung lässt sich nicht durch bloßes Erschüttern entkräften; vielmehr muss der volle Beweis des Nichtbestehens der vermuteten Tatsache erbracht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 8 C 4/93 - NVwZ 1996, S. 178 und Urteil vom 24. August 1990 - 8 C 65.89 - BVerwGE 85, 314-320).

  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05
    Für das Klagebegehren ist anders als in dem Fall einer Klage gegen die Ablehnung einer Wahlanfechtung nicht eine Gestaltungsklage eigener Art (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - und Urteil vom 13. November 2001 - 2 KO 495/03 -), sondern die Anfechtungsklage statthaft (vgl. Urteil des Senats vom 14. Oktober 2003 - 2 KO 495/03 -).

    Bei der Wahlanfechtung besteht nur hinsichtlich des Prüfungsumfanges die Besonderheit, dass dieser auf die innerhalb der zweiwöchigen Anfechtungsfrist substantiiert geltend gemachten Wahlrechtsverstöße beschränkt ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 27. März 2007 - 2 KO 28/07 - und vom 20. Juni 1996 - 2 KO 229/96 - ThürVBl. 1997, 110).

  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01

    Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05
    Zur Ermittlung der vorwiegenden Nutzung einer von mehreren Wohnungen ist eine quantitative Gegenüberstellung der - gemeinsamen - Nutzungszeiten geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 1 C 24/90 - BVerwGE 89, 110/117 und Urteil vom 20. März 2002 - 6 C 12/01 -NJW 2002, 2579-2580 und Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 C 25/98 - juris).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98

    Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar;

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05
    Zur Ermittlung der vorwiegenden Nutzung einer von mehreren Wohnungen ist eine quantitative Gegenüberstellung der - gemeinsamen - Nutzungszeiten geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 1 C 24/90 - BVerwGE 89, 110/117 und Urteil vom 20. März 2002 - 6 C 12/01 -NJW 2002, 2579-2580 und Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 C 25/98 - juris).
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05
    Zur Ermittlung der vorwiegenden Nutzung einer von mehreren Wohnungen ist eine quantitative Gegenüberstellung der - gemeinsamen - Nutzungszeiten geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 1 C 24/90 - BVerwGE 89, 110/117 und Urteil vom 20. März 2002 - 6 C 12/01 -NJW 2002, 2579-2580 und Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 C 25/98 - juris).
  • StGH Bremen, 28.02.1994 - St 2/93

    Zur Frage, welche persönlichen Anforderungen die Bremische Landesverfassung und

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05
    Die Ausforschung der persönlichen Lebensverhältnisse des Klägers findet ihre Grenze in den Grundrechten des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung und auf Schutz von Ehe und Familie (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. Juni 1997 - VerfGH 5/96 - LVerfGE 5, 189/212 und StGH Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 1994 - St 2/93 -DÖV 1994, S. 517).
  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 5/96

    Wahlprüfung; Wohnsitz; Hauptwohnung

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05
    Die Ausforschung der persönlichen Lebensverhältnisse des Klägers findet ihre Grenze in den Grundrechten des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung und auf Schutz von Ehe und Familie (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. Juni 1997 - VerfGH 5/96 - LVerfGE 5, 189/212 und StGH Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 1994 - St 2/93 -DÖV 1994, S. 517).
  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 65.89

    Wirtschaftsgemeinschaft - Wohngemeinschaft - Auszubildende - Wohngeldberechtigte

  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

  • OVG Sachsen, 13.02.2007 - 4 B 46/06

    Bürgermeisterwahl in Oberwiesenthal ist unwirksam

  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07

    Durchstreichen eines Kanditaten ist keine Wahlentscheidung für den

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2007 - 2 LB 39/07

    Gemeindevertretung; Kommunalrecht; Melderecht; Sitzverlust; Wählbarkeit;

  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03

    Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum

  • VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19

    Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur

    Ungeachtet dessen, dass der melderechtliche Wohnsitz unabhängig von der Eintragung im Melderegister zu bestimmen ist, bleibt eine abweichende Beurteilung daher die Ausnahme (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29.05.2008 - 2 KO 903/05 - Juris Rdnr. 38 ff.).

    Gleiches trifft sodann auf die Aufklärungsmaßnahmen des Gerichts zu (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29.05.2008 - a. a. O. Rdnr. 40 ff.).

    Derartige Ausnahmefälle darf der Gesetzgeber jedoch aus Gründen der Praktikabilität vernachlässigen (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29.05.2008 - a. a. O. Rdnr. 45).

  • VG Meiningen, 03.03.2015 - 2 K 515/14

    "Scheinkandidatur" eines Amtsträgers bei einer Kreistagswahl; Neutralitätspflicht

    Weitergehende Aufklärungsmaßnahmen sind auf die Verwertung eigener Angaben des Betroffenen, die insoweit nur auf Schlüssigkeit und Glaubwürdigkeit überprüft werden können, beschränkt (ThürOVG, U. v. 29.05.2008 - Az.: 2 KO 903/05, juris, Rdnr. 42).
  • VG Cottbus, 27.05.2021 - 1 K 1376/19

    Nichtwählbarkeit eines Stadtverordneten der Stadt Lauchhammer festgestellt

    Die Beklagte und der Beigeladene haben davon abgesehen, Beweis für die maßgeblichen Fragen anzubieten und der Beweiserhebung von Amts wegen sind angesichts der Ausforschung der persönlichen Lebensverhältnisse des Beigeladenen und seiner Familie ohnehin Grenzen gesetzt (vgl. Thüringer OVG, Urt. v. 29. Mai 2008 - 2 KO 903/05 -, juris Rn. 42).
  • OVG Thüringen, 20.05.2020 - 3 ZKO 394/19

    Die Ungültigkeit der Kommunalwahl bewirkende Verletzung der Wahlvorschriften;

    Das Gericht hat die in der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (ThürOVG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 KO 903/05 - ThürVGRspr 2010, 38-42) entwickelten Grundsätze zur Frage des Nachweises der erforderlichen Mindestaufenthaltsdauer von 6 Monaten herangezogen.
  • VG München, 12.10.2009 - M 7 K 08.3929

    Wählbarkeit als Mitglied des Gemeinderats; Wohnsitz eines verheirateten

    Weitergehende Aufklärungsmaßnahmen sind auf die Verwertung eigener Angaben des betroffenen Beigeladenen, die insoweit nur auf Schlüssigkeit und Glaubwürdigkeit überprüft werden können, beschränkt (ThürOVG v. 29.5.2008, NVwZ-RR 2009, 274).
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