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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2003 - 2 L 323/00   

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https://dejure.org/2003,28993
OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2003 - 2 L 323/00 (https://dejure.org/2003,28993)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.10.2003 - 2 L 323/00 (https://dejure.org/2003,28993)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 2 L 323/00 (https://dejure.org/2003,28993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-GO § 22 I; ; LSA-GO § 25 I 1; ; LSA-GO § 25 II 3; ; LSA-GO § 25 IV 3; ; LSA-GO § 4; ; LSA-GO § 26 II 1; ; LSA-GO § 2; ; LSA-GO § 2 III Nr. 7; ; LSA-GO § 2 IV 1; ; LSA-GO § 44 I; ; BauGB § 205

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Zulassung eines Bürgerbegehrens; Grundlage einer konkreten Fragestellung; Rechtliche Bewertung allgemeiner Handlungsanweisungen an den Gemeinderat

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg - 9 A 191/00
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2003 - 2 L 323/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1997 - 15 A 974/97

    Bürgerbegehren zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts der Stadt Köln

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2003 - 2 L 323/00
    Dies entspricht allerdings nicht den formellen Anforderungen, die §§ 25; 26 GO LSA an die Beantragung eines Bürgerbegehrens stellt (vgl. auch OVG NW, Urt. v. 09.12.1997 - 15 A 974/97 -, DVBl. 1998, 785 [786]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.1999 - A 2 S 236/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2003 - 2 L 323/00
    Darf sich die Kommune "befassen", so kann es sich um eine kraft Gesetzes "wichtige" Angelegenheit i. S. des § 26 Abs. 2 Satz 1 GO LSA handeln, sie kann durch örtliches Satzungsrecht auf der Grundlage des § 26 Abs. 2 Satz 2 GO LSA innerhalb der Grenzen des § 26 Abs. 3 GO LSA gleichgestellt werden oder sie kann mangels einer dieser Voraussetzungen eine "einfache" Angelegenheit sein, die dann keiner Bürgermitwirkung unterliegt (vgl. schon OVG LSA, Beschl. v. 07.05.1999 - A 2 S 236/99 -, zu den insoweit gleichlautenden Regelungen in der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt - LKO LSA - vom 05.10.1993 [LSA-GVBl., S. 598]).
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