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OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1997 - 2 L 363/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abfallentsorgung; Abfallrecht; Kostenerstattung; Gewässeraufsicht; Unbefugte Gewässernutzung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 05.10.1995 - 6 A 271/93
- OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1997 - 2 L 363/95
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 48/91
Voraussetzungen der Abwälzung der Kosten der Gefahrerforschung nach …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1997 - 2 L 363/95
Diese Rechtsauffassung liegt ersichtlich auch dem Urteil des Senats vom 30.01.1995 zum Verfahren 2 L 48/91 zugrunde.Der Senat bejahte das Vorliegen der Voraussetzungen des § 85 Abs. 2 LWG und führte u.a. aus, die durchgeführten Ermittlungen hätten Tatsachen ergeben, die den begründeten Schluß zuließen, daß der Kläger gegen wasserrechtliche Bestimmungen verstoßen habe und infolgedessen eine Grundwassergefährdung nicht auszuschließen gewesen sei (ZUR 1995, 98, 99).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1991 - 1 A 11081/90
Voraussetzungen für die Abwälzung der Kosten der Gefahrerforschung auf den …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1997 - 2 L 363/95
Anders ist die Rechtslage lediglich dann, wenn die Untersuchungen Verdachtsmomente für einen Verstoß gegen wasserrechtliche Pflichten und daraus resultierende Gefahren ergeben und dies zum Anlaß für weitere Tätigkeiten - der Wasserbehörde genommen wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.09.1991 1A 11081/90 -, DÖV 1992, 270, 271), So liegt es hier nicht. - VGH Bayern, 02.06.1995 - 22 B 93.875
Zur Kostentragung bei Maßnahmen zur Erforschung einer Gefahr
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1997 - 2 L 363/95
Zur Kostentragung ist nicht (schon) derjenige verpflichtet, der die Amtshandlung veranlaßt hat (vgl. zu einer derartigen Regelung BayVGH, Urt. v. 02.06.1995 22 B 93.875 -, BayVBl. 1995, 760 761), sondern die Veranlassung muß durch die im Tatbestand des § 85 Abs. 2 LWG genannten weiteren Merkmale bewirkt worden sein. - OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 2 L 78/92
Zum Verhältnis von Wasserrecht und Abfallrecht bei der Erkundung von (illegalen) …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1997 - 2 L 363/95
Geht, es also vorrangig nicht um die Beseitigung eines abfallrechtswidrigen Zustandes, sondern um die Bekämpfung konkreter Gefahren unabhängig von der Abfalleigenschaft der störenden Sache, gelten für die behördliche Zuständigkeit, die zu ergreifenden Maßnahmen und die Verantwortlichkeit für die Gefahrenbeseitigung grundsätzlich die Bestimmungen des jeweils einschlägigen speziellen Ordnungsrechts, z.B. auch des Wasserrechts (Urt. v. 19.01.1993 2 L 78/92 -, NVwZ-RR 1994, 75, 76).
- VG Sigmaringen, 04.09.2019 - 10 K 31/18
Waldwegebau mit Bauschutt; Abfallrechtliche Anordnung; Produkteigenschaft nach …
Ein Kostenerstattungsanspruch kann nur insoweit geltend gemacht werden, als die kostenverursachende Maßnahme für die Feststellung eines etwaigen Schadens sowie des Schadensumfangs erforderlich war, wobei wie bei jeder polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahme insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 30.01.1995 - 2 L 48/91 -, juris Rn. 43, 44; Urteil vom 17.06.1997 - 2 L 363/95 -, juris Rn. 29; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 12.09.1991 - 1 A 11081/90 -, juris Rn. 24). - OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 L 231/96
Zur Heranziehung zu den Kosten der Gefahrerforschung nach …
Geht es also vorrangig nicht um die Beseitigung eines abfallrechtswidrigen Zustands, sondern um die Bekämpfung konkreter Gefahren unabhängig von der Abfalleigenschaft der störenden Sache, gelten für die behördliche Zuständigkeit, die zu ergreifenden Maßnahmen und die Verantwortlichkeit für die Gefahrenbeseitigung grundsätzlich die Bestimmungen des jeweils einschlägigen speziellen Ordnungsrechts, z.B. auch des Wasserrechts (vgl. Urteile d. Senats v. 19.01.1993 - 2 L 78/92 -, NVwZ-RR 1994, 75, 76, u. v. 17.06.1997 - 2 L 363/95 -).Ob darüber hinaus zur Eingrenzung der Verhaltensverantwortlichkeit zu fordern ist, daß jedenfalls ein begründeter Verdacht auf unbefugte Gewässerbenutzung und/oder Verletzung wasserrechtlicher Pflichten bestand und für das Handeln der Wasserbehörde (mit-)ursächlich war (so Urt. d. Senats v. 17.06.1997 - 2 L 363/95 -), kann hier offenbleiben.
- OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99
Verantwortlichkeit für die Altlastensanierung auf "Bahngrundstücken" insbesondere …
Ob darüber hinaus zur Eingrenzung der Verhaltensverantwortlichkeit zu fordern ist, dass jedenfalls ein begründeter Verdacht auf unbefugte Gewässerbenutzung und/oder Verletzung wasserrechtlicher Pflichten bestand und für das Handeln der Wasserbehörde (mit-)ursächlich war (so Urt. d. Senats v. 17.06.1997 - 2 L 363/95 -), kann hier offen bleiben.
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 1.11
Genehmigung einer sog. Biopolderanlage zur Trocknung und Lagerung von …
Entsprechendes gilt für die von der Klägerin weiter angeführte Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein (v. 17. Juni 1997 - 2 L 363/95 -, hier zit. nach juris Rn 28), in der das Gericht lediglich klarstellt, dass die "Legalisierungswirkung" einer abfallrechtlichen Genehmigung, bei deren Erteilung wasserrechtliche Belange umfassend geprüft worden sind, insoweit einen Vorrang des Abfallrechts vor dem Wasserrecht begründen, als es einem auf die Verletzung wasserrechtlicher Vorschriften gestützten behördlichen Einschreiten entgegensteht. - VG München, 16.04.2010 - M 25 K 09.50449
Frist zum Widerruf einer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Einhaltung der …
Ein Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen diese Entscheidung blieb erfolglos (OVG Sachsen-Anhalt v. 14.12.1995, 2 L 363/95). - VGH Bayern, 05.07.2013 - 9 B 12.30352
Asylrecht (Togo); Widerruf des Flüchtlingsstatus; erhebliche, dauerhafte …
Ein Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen diese Entscheidung blieb erfolglos (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 14.12.1995 - 2 L 363/95 -).